Jemand kauft einen Computer im Fachhandel mit den Glauben anhand der Daten der CPU (z.B. Quad-Core) einen schnellen PC sich zugelegt zu haben. Später stellt sich aber heraus, das auf dem verbauten Board, mit dessen Namen sich kein Laie was vorstellen kann, die CPU seine Leistung gar nicht ausüben kann. Ist der Händler zur Rücknahme verpflichtet ??
Was soll diese Antwort ??
Du kaufst dir beim Händler einen BMW M5 mit 515 PS. Da er dir zu lahm vorkommt stellst du ihn auf einen Leistungsprüfstand und kommt nur auf 400 PS. Du fährst zu BMW und läßt die Ursache prüfen. Da kommt heraus das der Händler eine billige NoName-Steuerung eingebaut hat und das Gefährt seine volle Leistung gar nicht bringen kann. Was würdest du machen ???
Eben das meinte Nordlicht doch: Wenn man keine Ahnung hat…
Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Computer bilden hier keine Ausnahme. Wenn alle Komponenten sehr leistungsstark sind, alle bis auf eine, und wenn alle auf die eine warten müssen, bevor sie weiterarbeiten können, dann ist der Rechner eben entsprechend langsam.
Die einzelnen Komponenten haben dann gleichwohl die angepriesenen Leistungsdaten. Es liegt weder ein Sachmangel vor, noch ist irgendein anderer Grund dafür ersichtlich, wieso ein Anspruch auf Rückgabe bestehen sollte.
Biost Du sicher?
Das wär ja, als würde jemand Lebensmittel verkaufen und in der „enthält:…“-Aufschlüsselung (meistens ja hinten drauf klein gedruckt steht u.a. Tribromanisol. Muss der Kunde jetzt Chemie oder Ökotrophologie studiert haben? Nein, er muss sich drauf verlassen können, dass das Produkt seinen Erwartungen, die sich an den wesentlich hervorgehobenen Punkten der Beschreibung festmachen, entspricht.
Porsche 911, 320 PS, Sportgetriebe LF 34MG, Vierradantrieb,…
Muss der Kunde jetzt Automobilbau studieren, um heruaszufinden, ob das Getriebe einen Schwachpunkt darstellt?
Du kaufst dir beim Händler einen BMW M5 mit 515 PS.
Das ist eine zugesicherte Eigenschaft, auf die ich mich berufen kann. Im Falle des Computerkaufes waren offensichtlich nur bestimmte Bauteile zugesichert und vorhanden. Die Geschwindigkeit des PC, die der Käufer unterstellt hatte, war mit Sicherheit vom Anbieter nicht zugesichert.
Leistung gar nicht bringen kann. Was würdest du machen ???
Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied.
Computer bilden hier keine Ausnahme. Wenn alle Komponenten
sehr leistungsstark sind, alle bis auf eine, und wenn alle auf
die eine warten müssen, bevor sie weiterarbeiten können, dann
ist der Rechner eben entsprechend langsam.
Diese Einschätzung würde ich teilen, wenn der Käufer die Teile einzeln bestellt hätte. Hier aber erwirbt er bewußt einen Komplett-PC und darf dann auch erwarten, daß die Teile, mit denen er beworben wird, zumindest ansatzweise ihre Leistung ausspielen können. Wie man im betreffenden Brett nachlesen kann (was Du nicht wissen kannst), ist der Prozessor mit dem Mainboard nach Herstellerangaben nicht einmal kompatibel.
Jemand kauft einen Computer im Fachhandel mit den Glauben
anhand der Daten der CPU (z.B. Quad-Core) einen schnellen PC
sich zugelegt zu haben. Später stellt sich aber heraus, das
auf dem verbauten Board, mit dessen Namen sich kein Laie was
vorstellen kann, die CPU seine Leistung gar nicht ausüben
kann.
In der Regel wird mit dem Prozessor (bzw. dessen Leistung) geworben und nicht mit dem Mainboard. Der Käufer darf also darauf vertrauen, daß der Prozessor seine Leistung (mit der ja geworben wird) auch einigermaßen ausspielen kann. Wenn tatsächlich der Prozessor mit dem Board nicht einmal kompatibel ist (habe die Angaben von angerdan nicht geprüft), dann ist der PC definitiv mangelhaft. Wenn das nicht zieht, würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der soll sich dann eine passende Strategie überlegen.
Neben den reinen privatrechtlichen Ansprüchen sind hier im übrigen ggfs. auch wettbewerbsrechtliche Aspekte relevant (irreführende Werbung). Das könnte man beim Händler durchaus auch thematisieren, auch wenn man als Privatperson aus Verstößen gegen das UWG keine Ansprüche ableiten kann.
In der Regel wird mit dem Prozessor (bzw. dessen Leistung) geworben
Wobei wir unterscheiden müssen, was in der Werbung steht und was der Käufer unter „schneller PC“ versteht. In der Regel wird ja mit physikalischen Daten (z.B. Taktfrequenz) geworben und nicht mit Leistungsdaten, die der Nutzer unmittelbar wahrnehmen kann.
geworben wird) auch einigermaßen ausspielen kann. Wenn
tatsächlich der Prozessor mit dem Board nicht einmal kompatibel ist
Dann sollte der PC doch nicht mal booten und das wäre eindeutig ein Sachmangel.
geworben wird) auch einigermaßen ausspielen kann. Wenn
tatsächlich der Prozessor mit dem Board nicht einmal kompatibel ist
Dann sollte der PC doch nicht mal booten und das wäre
eindeutig ein Sachmangel.
Auch wenn er es nicht sollte, macht er es doch. Es gibt viele Dinge, die Computer machen oder nicht machen sollten aber trotzdem nicht machen oder machen. Die Geschichte ist im passenden Computer-Brett nachzulesen.
Du kaufst dir beim Händler einen BMW M5 mit 515 PS.
Das ist eine zugesicherte Eigenschaft, auf die ich mich
berufen kann. Im Falle des Computerkaufes waren offensichtlich
nur bestimmte Bauteile zugesichert und vorhanden. Die
Geschwindigkeit des PC, die der Käufer unterstellt hatte, war
mit Sicherheit vom Anbieter nicht zugesichert.
Kann man so nicht sagen. Die „Üblichkeit“ kommt hier zum tragen, denn als Verbraucher muss man sich darauf verlassen können, daß Produkte den (branchen-)üblichen Merkmalen entsprechen („Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann“, § 434 BGB). Ein Auto, welches zwar einen dicken Motor hat, aber nur auf 2 Zylindern fahren kann, weil das Getriebe nicht mehr kann, ist sicherlich ohne Frage mit Mängeln behaftet. Ähnliches würde ich (als IT-Mensch) ganz klar bei eine Kiste bejahen, bei der das Motherboard nicht mit dem Prozessor zusammenarbeiten kann - und der Hersteller dies auch in seiner Kompatibilitätsliste bestätigt. Ob ein der IT fernen Richter das auch so sehen würde, ist zwar streitbar, aber m.E. relativ sicher.
Später stellt sich aber heraus, das
auf dem verbauten Board, mit dessen Namen sich kein Laie was
vorstellen kann, die CPU seine Leistung gar nicht ausüben
kann.
Da müsste man erst mal genauer prüfen, was damit gemeint ist. Kannst Du das mal näher ausführen?
Gruß
loderunner (ianal)