angenommen man kauft einen 5 Liter Kanister Quellwasser bei einem Supermarkt und möchte den leeren Kanister anschließend wieder dort abgeben. Ist der Supermarkt verpflichtet den zurückzunehmen?
In der Verpackungsverordnung werden nur Getränkeverpackungen bis 3 Liter erwähnt, deshalb bitte ich euch Experten um Rat
Vielen Dank für eure Antworten, die besten Wünsche fürs neue Jahr
angenommen man kauft einen 5 Liter Kanister Quellwasser bei
einem Supermarkt und möchte den leeren Kanister anschließend
wieder dort abgeben. Ist der Supermarkt verpflichtet den
zurückzunehmen?
im Prinzip ja, aber sie erfüllen diese Pflicht durch das Duale System Deutschland.
(1) Der Vertreiber ist verpflichtet, vom Endverbraucher gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen,
(…)
(…)
Soweit Vertreiber die Verpflichtungen nach Satz 1 nicht durch Rücknahme an der Abgabestelle erfüllen, haben sie diese durch ein System nach Absatz 3 sicherzustellen. (…)
(3) Die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 entfallen bei Verpackungen, für die sich der Hersteller oder Vertreiber an einem System beteiligt, das flächendeckend im Einzugsgebiet des nach Absatz 1 verpflichteten Vertreibers eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise gewährleistet und die im Anhang I genannten Anforderungen erfüllt. (…)