ich habe einen artikel verkauft der käufer will jetzt sein geld wieder
haben. angeblich funktioniert das gerät nicht mehr aber das gerät hat
funktioniert es kann sein dass es beim transport kaputt gegangen ist.
in ebay steht :
Rücknahmeregelungen und -verpflichtungen für
Privatverkäufer Private Verkäufer sind gesetzlich nicht verpflichtet,
eine Rücknahme anzubieten. Auch als privater Verkäufer können Sie eine
Rücknahme anbieten, dies ist aber eine freiwillige Leistung.
muss ich dem kunden sein geld zurückgeben?
und in der beschreibung habe ich folgendes angegeben:
Dies ist eine Privatauktion.
Bei Gebrauchtwaren gilt: Das Produkt wird unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung von Privat verkauft.
Das bedeutet: Mit der Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Sachmängelhaftung des Verkäufers zu verzichten.
Die Ware wird ohne Rückgaberecht verkauft.
Für etwaige Versandschäden und/oder Versandverluste wird keine Haftung übernommen (Ausnahme: Haftung durch die Versandart z.B. Paket, Wertsendung, Einschreiben im Rahmen der Höchstsummen).
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
bitte um eine schnelle antwort mfg