Rücknahmeregelungen/-verpflichtungen PrivatVerkäuf

ich habe einen artikel verkauft der käufer will jetzt sein geld wieder
haben. angeblich funktioniert das gerät nicht mehr aber das gerät hat
funktioniert es kann sein dass es beim transport kaputt gegangen ist.

in ebay steht :
Rücknahmeregelungen und -verpflichtungen für
Privatverkäufer Private Verkäufer sind gesetzlich nicht verpflichtet,
eine Rücknahme anzubieten. Auch als privater Verkäufer können Sie eine
Rücknahme anbieten, dies ist aber eine freiwillige Leistung.

muss ich dem kunden sein geld zurückgeben?

und in der beschreibung habe ich folgendes angegeben:

Dies ist eine Privatauktion.
Bei Gebrauchtwaren gilt: Das Produkt wird unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung von Privat verkauft.

Das bedeutet: Mit der Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Sachmängelhaftung des Verkäufers zu verzichten.

Die Ware wird ohne Rückgaberecht verkauft.

Für etwaige Versandschäden und/oder Versandverluste wird keine Haftung übernommen (Ausnahme: Haftung durch die Versandart z.B. Paket, Wertsendung, Einschreiben im Rahmen der Höchstsummen).

Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.

bitte um eine schnelle antwort mfg

ich habe einen artikel verkauft der käufer will jetzt sein
geld wieder
haben. angeblich funktioniert das gerät nicht mehr aber das
gerät hat
funktioniert es kann sein dass es beim transport kaputt
gegangen ist.

Dann an den Transporteur wenden. Allerdings muss das Gerät auch richtig verpackt gewesen sein.
Und der Versand versichert (bei DHL ist jedes Paket bis 500€ versichert, bei anderen Versendern musst du nachfragen; sinnvollerweise vor dem Versand)

in ebay steht :
Rücknahmeregelungen und -verpflichtungen für
Privatverkäufer Private Verkäufer sind gesetzlich nicht
verpflichtet,
eine Rücknahme anzubieten. Auch als privater Verkäufer können
Sie eine
Rücknahme anbieten, dies ist aber eine freiwillige Leistung.

Rücknahme bezieht sich hier eher auf die Kulanzrücknahme, wenn der Artikel in Ordnung ist aber nicht gefällt.

muss ich dem kunden sein geld zurückgeben?

Ja, denn der Kunde hat auch bei Gebrauchtwaren Anspruch darauf, dass das Gerät noch funktioniert. Es sei denn, er wusste von den Defekten, dafür kann eine Gewährleistung ausgeschlossen werden. Die Defekte müssten in der Artikelbeschreibung aufgeführt worden sein.
Denkbar ist aber auch: Nachlieferung, Preisminderung.

und in der beschreibung habe ich folgendes angegeben:

Dies ist eine Privatauktion.
Bei Gebrauchtwaren gilt: Das Produkt wird unter Ausschluß der
gesetzlichen Gewährleistung von Privat verkauft.

Das kann aber nur heißen, dass keine Gewährleistung von einem Jahr oder zwei Jahren läuft. Kommt das Gerät aber bereits defekt an, war aber als funktionsfähig beschrieben, kann das sogar arglistige Täuschung sein.

Das bedeutet: Mit der Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie sich
ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich
zustehende Sachmängelhaftung des Verkäufers zu verzichten.

Die Ware wird ohne Rückgaberecht verkauft.

Für etwaige Versandschäden und/oder Versandverluste wird keine
Haftung übernommen (Ausnahme: Haftung durch die Versandart
z.B. Paket, Wertsendung, Einschreiben im Rahmen der
Höchstsummen).

Grundsätzlich machbar.
Und: Wie hoch war der Wert, war der Versand versichert?

das war ein wert von ca. 30 euro und die ware wurde selber abgehollt
danke für die ausfühliche antwort
mfg