Rücknahmeverpflichtung

Darf ein Unternehmen die Rücknahme für ein bestelltes Ersatzteil (z.B. Ersatzlampe für einen Beamer), wenn dieses nicht benötigt wird, weil die Fehlerquelle für die Störung anderweitig gefunden wurde, verweigern?

Darf ein Unternehmen die Rücknahme für ein bestelltes
Ersatzteil (z.B. Ersatzlampe für einen Beamer), wenn dieses
nicht benötigt wird, weil die Fehlerquelle für die Störung
anderweitig gefunden wurde, verweigern?

A bestellt bei B eine Lampe.
B liefert.
A stellt fest: Huch, die brauch ich ja doch nicht.
B nimmt sie nicht zurück.

B ist im Recht, wenn es kein Versandgeschäft war.
B dürfte auch im Versandhandel die Lampenannahme verweigern, wenn diese nicht nur so begutachtet worden wäre, wie es in einem Geschäft möglich gewesen wäre, sondern wenn diese probeweise eine Zeit lang benutzt worden wäre.
B dürfte natürlich kulant sein und die Lampe annehmen. B dürfte dann auch anbieten, an Stelle des Kaufpreises nur einen verminderten Betrag auszuzahlen oder ggf. einen Gutschein auszustellen.

Guten Tag,

die Lampe wurde per I-Net bestellt, der Karton geöffnet, jedoch die Lampe (Wert über 300 €) nicht benutzt.

Hallo,

die Lampe wurde per I-Net bestellt, der Karton geöffnet,
jedoch die Lampe (Wert über 300 €) nicht benutzt.

ist der Käufer Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des Gesetzes?

http://dejure.org/gesetze/BGB/13.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html

Gruß

S.J.

die Lampe wurde per I-Net bestellt, der Karton geöffnet,
jedoch die Lampe (Wert über 300 €) nicht benutzt.

Dann hat der Besteller in diesem Fallbeispiel doch sicher eine Erklärung zum Rückgaberecht bekommen.

Dieses gilt aber nicht, wenn der Käufer gewerbetreibend ist und als gewerbetreibend handelte:

Geht die Lampe an die „Fahrschule Heizer e.K.“, dann ist nix mit Rückgabe (außer freiwillig, aus Kulanz).
Ging die Lampe an „Lieschen Müller“, dann gibt es das gesetzlich garantierte Rückgaberecht, das müsste der Frau Müller bei Vertragsschluss auch zugegangen sein.

Guten Tag,

der Käufer ist Unternehmer, hat den Kauf für sein Geschäft getätigt.

Hallo,

der Käufer ist Unternehmer, hat den Kauf für sein Geschäft
getätigt.

dann besteht grundsätzlich kein Rücktrittsrecht. Ein solches besteht nur in Sonderfällen, wenn der Käufer Verbraucher und der Verkäufer Unternehmer ist, was hier nicht zutrifft.

Sofern nicht einzelvertraglich oder mittels AGB ein Rücktritts- oder Umtauschrecht eingeräumt wurde, gilt „Pacta sunt servanda“

http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

Gruß

S.J.