hallo. jemand handelt mit schönen kleidern per internetshop.
die frage die sich jetzt stellt:
welches sind denn nun die genauen bestimmungen bezüglich „rücksendeporto“?
mal an beispielen:
eine kundin bestellt 3 kleider: kleid A 25.-, kleid B 38.- und kleid C 43.- ! gesamtbestellung also: 106.- + 3.- portoanteil = 109.-
fall 1: sie schickt A zurück, 25.- also unter 40.- zahlt sie die portokosten. richtig???
fall 2: sie schickt C zurück. 43.- also über 40.-…muss der versender dann die portokosten ersätzen???
oder zahlt der versender generell, weil die gesamtbestellung über 40.- lag? unabhängig davon, ob die rücksende summe unter 40.- liegt???
knifflig
hilfe wird gern angenommen…DANKE !
fall 1: sie schickt A zurück, 25.- also unter 40.- zahlt sie
die portokosten. richtig???
wenn vertraglich vereinbart ja, sonst nein
fall 2: sie schickt C zurück. 43.- also über 40.-…muss der
versender dann die portokosten ersätzen???
ja, da über 40 EUR
oder zahlt der versender generell, weil die gesamtbestellung
über 40.- lag? unabhängig davon, ob die rücksende summe unter
40.- liegt???
nein es gilt der Wert der zurückgesendeten Ware
knifflig
hilfe wird gern angenommen…DANKE !
Siehe hierzu auch der entsprechende Gesetzestext
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
erstmal danke für die gute auskunft aber: wenn die kundin 2 kleider zurückschickt, die JE 38.- kosten (also gesamtrücksendung 76.-)…zahlt dann auch sie die kosten? weil: wert der jeweiligen „sache“ je unter 40.-…frage nur, weil: sicher ist sicher
erstmal danke für die gute auskunft aber: wenn die kundin
2 kleider zurückschickt, die JE 38.- kosten (also
gesamtrücksendung 76.-)…zahlt dann auch sie die kosten?
weil: wert der jeweiligen „sache“ je unter 40.-…frage
nur, weil: sicher ist sicher
nun hier könnte man sich sicher drüber streiten
verschickt sie es zusammen in einem paket so ist in meinen augen das paket (mit den zwei teilen) die „jeweilige Sache“ und damit wären es für den Käufer versandkostenfrei
verschickt sie allerdings jedes teil einzeln könnte man evtl davon davon ausgehen, dass es zweimal eine „jeweilige Sache“ gibt
aber da bin ich mir unsicher was die rechtslage betrifft und das wäre nur meine persönliche vermutung
erstmal danke für die gute auskunft aber: wenn die kundin
2 kleider zurückschickt, die JE 38.- kosten (also
gesamtrücksendung 76.-)…zahlt dann auch sie die kosten?
weil: wert der jeweiligen „sache“ je unter 40.-…frage
nur, weil: sicher ist sicher
Ja, denn es geht stets um den Warenwert einer Sache und nicht um den Wert der Lieferung.
In § 357 BGB heißt es unmissverständlich „Preis der zurückzusendenden Sache“.