Rückrechnung bei Steuerklassenwechsel?

Hallo an
Alle,

angenommen, getrennt lebende habe beiden Steuerklasse II und würden nun mitten im Jahr heiraten wollen. Beide würden dann auf Steuerklasse IV wechseln.

  1. Wird das
    vom Arbeitgeber zurückgerechnet?
  2. Wird bei der
    Einkommensteuererklärung dann die Lohnsteuerklasse IV/IV für´s ganze
    Jahr angerechnet? und wenn ja
  3. Ist man zur
    Einkommensteuererklärung verpflichtet?

Vorab schon mal vielen
Dank!
Marion

mitten im Jahr heiraten wollen. Beide würden dann
auf Steuerklasse IV wechseln.

  1. Wird das
    vom Arbeitgeber zurückgerechnet?

Nein, die neue Steuerklasse gilt ab Änderung (Heirat bzw. Folgemonat) der Lohnsteuerkarte bzw. der entsprechenden online-Daten.

  1. Wird bei der
    Einkommensteuererklärung dann die Lohnsteuerklasse IV/IV für´s
    ganze
    Jahr angerechnet? und wenn ja

Nein, die Lohnsteuerklasse gilt nur für den monatlichen Lohnsteuerabzug als Vorauszahlung auf die für das gesamte Jahr festzusetzende Einkommensteuer.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald