Hallo an
Alle,
angenommen, getrennt lebende habe beiden Steuerklasse II und würden nun mitten im Jahr heiraten wollen. Beide würden dann auf Steuerklasse IV wechseln.
- Wird das
vom Arbeitgeber zurückgerechnet?
- Wird bei der
Einkommensteuererklärung dann die Lohnsteuerklasse IV/IV für´s ganze
Jahr angerechnet? und wenn ja
- Ist man zur
Einkommensteuererklärung verpflichtet?
Vorab schon mal vielen
Dank!
Marion
mitten im Jahr heiraten wollen. Beide würden dann
auf Steuerklasse IV wechseln.
- Wird das
vom Arbeitgeber zurückgerechnet?
Nein, die neue Steuerklasse gilt ab Änderung (Heirat bzw. Folgemonat) der Lohnsteuerkarte bzw. der entsprechenden online-Daten.
- Wird bei der
Einkommensteuererklärung dann die Lohnsteuerklasse IV/IV für´s
ganze
Jahr angerechnet? und wenn ja
Nein, die Lohnsteuerklasse gilt nur für den monatlichen Lohnsteuerabzug als Vorauszahlung auf die für das gesamte Jahr festzusetzende Einkommensteuer.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald