Rückrufaktion: Software ODB Golf IV n.i.o

Hallo zusammen,
als ich neulich mit meinem Wagen beim GTÜ zur HU vorgefahren bin hat man mir vorerst die Prüfplakette verweigert, da das Testgerät für ODB keinen Kontakt aufnehmen konnte und die ASU lt. Fahrzeugschein über die ODB zu erstellen ist. Daraufhin habe ich mit einer VW-Vertragswerkstatt einen Termin vereinbart. Es sollte eine neue Software aufgespielt werden damit die ODB überhaupt funktioniert. Dies sollte kostenlos passieren, da es seitens VW eine Rückrufaktion für die betroffenen Fahrzeuge gab. Ich habe mein Fahrzeug wie vereinbart abgegeben und als ich nach zwei Stunden wieder in die Werkstatt kam war zwar die Software gelöscht; eine neue hat sich aber nicht aufspielen lassen. Nach weiteren Versuchen wurde dann ein neues Kombiinstrument eingebaut und bei VW ein Antrag auf Kulanz gestellt. VW hat diesen aber abgelehnt, so daß die Rechnung jetzt bei mir liegt.
Frage: War die Vorgehensweise des Vertragshändlers korrekt und müsste ich nicht dennoch Anspruch auf Kulanz haben? Schließlich hat VW die Softwareversion 6 verbaut und erst ab Version 10 ist ASU mit ODB überhaupt möglich.
Hinweis: Golf IV BJ 08/2001, bei der ersten HU wurde der Mangel keine ODB-Funktion vom TÜV Südwest ebenfalls festgestellt; die ASU dann aber klassisch „von Hand“ erledigt und die Prüfplaketten erteilt.
Danke für eure Hinweise

Hallo Waldschrat,

interessantes Problem, was du da beschreibst!
Hier steht wissenswertes zur OBD: http://www.obd-2.de/techn.html

Hinweis: Golf IV BJ 08/2001, bei der ersten HU wurde der
Mangel keine ODB-Funktion vom TÜV Südwest ebenfalls
festgestellt; die ASU dann aber klassisch „von Hand“ erledigt
und die Prüfplaketten erteilt.

Der Tabelle nach macht es einen Unterschied, ob du einen Diesel oder einen Benziner hast. D.h. auch, dass entweder der TÜV oder die GTÜ sich über gewisse Regelungen hinweggesetzt haben.

Frage: War die Vorgehensweise des Vertragshändlers korrekt …

Der Vertragshändler hat doch nichts falsches gemacht, außer der Tausch des Kombiinstruments wäre gegen deinen Willen geschehen.
Wenn laut VW-Unterlagen die Software auf Kulanz überspielt wird, sich aber das Kombiinstrument weigert, liegt der Schluss nahe, dass es defekt ist.(Frage am Rande: haben die nicht Steuergerät gesagt?)

müsste ich nicht dennoch Anspruch auf Kulanz haben?

Einen Anspruch auf Kulanz gibt es nicht, deswegen heißt es ja Kulanz.

Trotzdem würde ich an deiner Stelle bei VW nachhaken, denn es ist nicht fair, dass dir ein Bauteil aufgschwatzt wird, dessen Eigenschaft EOBD/OBD2 du entweder gar nicht gebraucht hättest,(Diesel) oder, im anderen Falle, du von vorneherein ein Bauteil hattest, welches die gesetzlichen Forderungen gar nicht erfüllen hätte können. (Falls du einen Benziner mit Typzulassung nach 2000 hast)

Viel Glück!
Gruß,
Peter

Hallo,

Hinweis: Golf IV BJ 08/2001, bei der ersten HU wurde der
Mangel keine ODB-Funktion vom TÜV Südwest ebenfalls
festgestellt; die ASU dann aber klassisch „von Hand“ erledigt
und die Prüfplaketten erteilt.

Mir ist Rätselhaft, warum man zur HU oder AU die OBD-Steckdose braucht. Warum hat der TÜV-Heini das nicht per Handgemacht, die Daten einzugeben und dann die Meßsensoren anzulegen ? mE ist da auch die Prüforganisation Schuld dran. Wo steht geschrieben, daß die OBD-Steckdose zwingend zu benutzen ist ?

gruß
dennis

Hallo,

Mir ist Rätselhaft, warum man zur HU oder AU die OBD-Steckdose
braucht.

Seit dem 01. April 2002 muß für Pkw mit OBD, d.h., Pkw mit Erstzulassung ab 01.01.2001 oder Typzulassung ab 01.01.2000 mit Otto-Motor, bei der 2-jährlichen Abgasuntersuchung (AU) auch die On-Board-Diagnose (OBD) mitgeprüft werden. Werden bei der Prüfung Fehlercodes oder sonstige Abweichungen festgestellt, könnte die AU-Bescheinigung wie unten aussehen, d.h., es wird keine AU-Plakette erteilt.
http://www.obd-2.de/tech_au.html

Warum hat der TÜV-Heini das nicht per Handgemacht,
die Daten einzugeben und dann die Meßsensoren anzulegen ? mE
ist da auch die Prüforganisation Schuld dran. Wo steht
geschrieben, daß die OBD-Steckdose zwingend zu benutzen ist ?

§47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_47a.php
AU an Fahrzeugen mit OBD-System
Abgasuntersuchung an Fahrzeugen mit On-Board-Diagnosesystem (OBD-System)

Mit der Änderungsrichtlinie 98/69/EG zur Richtlinie 70/220/EWG wird neben anderen Änderungen die Vorschrift für den Einbau von On-Board-Diagnosesysteme (OBD-Systeme) eingeführt.
http://www.tuv.com/de/au_an_fahrzeugen_mit_obd_syste…

gruß
dennis

mfg
W.

Hallo,

Danke. War Anfang Januar mit meinem Diesel bei HUAU und da brauchte der die OBD-Dose nicht.

Ging auch aus dem Urpsrungsposting nicht hervor, daß es ein Benziner ist.

Danke nochmals.

gruß
dennis

Hallo zusammen, danke für die Hinweise. Dass es sich um einen Benziner handelt hätte ich noch erwähnen sollen.
Über Vorschriften hinweggesetzt hat sich der TÜV Südwest; wußte ich aber nicht und war mir auch egal; Hauptsache ich hatte meine Plakette.
Es hat sich definitiv um das Kombiinstrument gehandelt. Ich bin zusammen mit einem VW-Lehrling selbst in einem Passat der Werkstatt ins Zentrallager von VW nach Ludwigsburg gefahren und habe das vorbestellte Kombiinstrument abgeholt, da mein Auto nicht mehr fahrfähig war und der Händler auch nicht willens war mir einen Mietwagen übers Wochenende mitzugeben. Insofern erübrigt sich die Frage ob das Kombiinstrument gegen meinem Willen verbaut wurde. Dem Einbau „mußte“ ich letztlich zustimmen; schließlich wollte ich mein Auto wieder in einem fahrfähigen Zustand haben, da sich der Händler meines Vertrauens nicht um die Ecke befindet. Dem Einbau des neuen Kombiinstruments habe ich dann auch selbst beigewohnt
Ich will nicht einsehen, daß ich für etwas bezahlen muß, das wie von Peter richtig beschrieben die gesetzlichen Forderungen nie erfüllt hat. Leider wurde der Mangel erst jetzt im Rahmen der HU entdeckt.
Hinweis: Ich habe einen ganzen Tag in der Werkstatt verbracht; um 8.30 Uhr hin, gegen 18.00 Uhr war ich wieder zu Hause…
Wilfied

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