Max M. hat im Internet Ware bestellt. Von 3 Artikeln hat er 2 behalten, 1 wurde zurückgeschickt - Wert unter 40 Euro. Das EuGH hat da doch erst kürzlich eine Entscheidung getroffen. Muss er die Kosten für das zurücksenden der Ware (zu klein) bezahlen?
Ja muss er. Das kürzlich getroffene Urteil bezieht sich nicht auf die Rück- sondern auf die Hinsendekosten, wenn die gesamte Bestellung widerrufen wird. Die Rücksendekosten müssen bei einem Warenwert von unter 40 Euro vom Käufer getragen werden.
Die Rücksendekosten müssen bei
einem Warenwert von unter 40 Euro vom Käufer getragen werden.
Wenn es so vereinbart wurde. Sonst nicht.
Gruß
S.J.