Hallo
Man nehmen an, jemand habe bei eBay bei einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel gekauft. Beim Erhalt der Ware stellte der Käufer fest, dass er einem minderwertigeren Artikel bekommen hat als in der Beschreibung angeben.
Bsp:
Artikel laut Angebot: XP Prof. Voll-Version
gelieferter Artikel: XP Prof. Recovery-Version
Nun hat er diesen Artikel (noch nicht entsiegelt) wieder zurück gesendet und den Betrag für den Artikel zurück erstattet bekommen.
Allerdings weigert sich der Verkäufer, auch die entstandenen Rücksendekosten von 6,90 EUR zu übernehmen, da das Produkt nur 39,95 EUR, also unter 40,- EUR gekostet hat.
Nun ist der Käufer aber der Meinung, auch einen Anspruch auf die Rücksendekosten zu haben, da die bestelle Ware nicht der gelieferten entspricht.
Wie kann der Käufer argumentieren, welche § oder gerichtlichen Urteile anbringen, um den Verkäufer zu „überzeugen“, dass es für ihn einfacher ist, die restlichen 6,90 EUR zu überweisen, als sich weiter mit diesem Käufer herumzuschlagen?
Nehmen wir mal an, die Zahlung erfolgte als Überweisung. Ein eBay-Käuferschutz besteht also nicht.
Was könnte der Käufer sonst noch tun, um an die Rücksendekosten zu kommen? Einen Anwalt einschalten, lohnt ja bei dem Betrag nicht.
- bei der Polizei eine Anzeige erstatten
- und was sonst noch?
Negative Beurteilung usw. sind nebensächlich, da es dem Käufer hauptsächlich um sein Geld geht.
Danke für Eure Antworten
Gruß
Manfred