Hallo!
Bei Ebay wurde ein Adapterkabel, zum Einbau eines DIN-Radios in ein Fahrzeug (Warenwert: 5,45 Euro + 5,-- Euro Versand – bezahlt wurde im Voraus per Paypal), ersteigert und nun folgendes Problem:
Statt des bestellten Kabels, wurde ein Falsches geliefert (obwohl nur 3 verschiedene zur Auswahl standen und die richtige Artikelbezeichnung angegeben wurde).
Der Verkäufer erhielt eine Reklamations-Mail mit dem Hinweis, das falsch gelieferte Kabel würde „unfrei“ an ihn zurückgesendet, und man bat des Weiteren um Ersatzlieferung.
Die Antwort kam knapp, aber schnell:
Zitat: „Ich schicke sofort den anderen raus, sorry für das Versehen. Grüesse ……“.
2 Tage später kam auch das richtige Kabel und man dachte die Sache wäre somit erledigt.
Jedoch wiederum 2 Tage später erhielt der Käufer das zurückgesandte Päckchen erneut – die Annahme war verweigert worden! (Obwohl in der Reklamations-Mail die „unfreie“ Rücksendung angekündigt wurde und der Verkäufer in seiner Antwort mit keinem Wort darauf eingegangen war, dass er mit diesem Vorhaben nicht einverstanden wäre).
Jetzt sollten also 12,-- Euro (für erfolglose Hin- u. Rücksendung) bezahlt werden.
Die Post wurde um eintägige Rückstellung der Sendung gebeten, um die Sachlage zu klären.
Während des anschließenden Telefonats mit besagtem Verkäufer, bzw. seiner Frau wurde
nur lapidar mitgeteilt, dass die Rücksendung ja nicht verlangt wurde und in den AGBs
würde das ja auch nicht erwähnt werden blablabla…
Am gleichen Morgen, nach Überprüfung des E-Mail-Postfachs fand sich eine Mail mit folgendem Wortlaut: „Hallo, der andere ISO-Adapter sollte nun eingetroffen sein, ich hoffe nun ist alles ok, der falsche Adapter könne natürlich behalten werden. (Versendet wurde die Mail etwa zum selben Zeitpunkt, als das ursprünglich zurückgesandte Päckchen wieder zurückgenommen werden sollte……welch ein Zufall!)
Man kann es sich auch sehr einfach machen.
Warum wurde man vom Verkäufer denn nicht gleich informiert? Man hätte ja das Teil erst gar nicht zurückgesandt!
Nach wiederholter telefonischer und schriftlicher Beschwerde beruft sich der Kerl auf seine AGBs, die besagen, dass erst Waren ab 40,-- Euro Warenwert unfrei zurückgesandt werden könnten (genau so stände es ja auch im Fernabsatzgesetz) und wies mehrmals darauf hin, dass eine Rücksendung der falsch gelieferten Ware nicht verlangt worden wäre.
Verlangt wurde es ausdrücklich nicht, schon klar. Man hat schlicht und ergreifend gar nichts gesagt. Deshalb ging der Käufer ja davon aus, dass wenn etwas schriftlich angekündigt wird und darauf keine gegenteilige oder anders lautende Reaktion kommt, alles in Ordnung ist, bzw. zugestimmt wird.
Des Weiteren geht man davon aus, bzw. betrachtet es als Pflicht eines Käufers, (und das wurde auch bisher immer so gehandhabt ohne Schwierigkeiten zu bekommen) dass falsch versendete Waren, die man ordnungsgemäß reklamiert und Ersatzlieferung zugesagt bekommt, wieder an den Verkäufer zurückgehen, man aber nicht für anfallende Versandkosten aufkommen muss…schließlich lag das Verschulden nicht beim Käufer.
Alles andere wäre doch Wunschdenken…Juhhuuu hoffentlich passiert denen allen ein Versehen und die schicken erstmal den falschen Artikel….den kann man dann „natürlich“ zusammen, mit dem nachgelieferten Richtigen auch noch behalten!!!
Und die Sache mit dem „Fernabsatzgesetz“ würde lt. meinen Informationen doch nur dann in Kraft treten, wenn bei Bestellung und Auslieferung zwar alles korrekt verlaufen wäre, es sich der Käufer aber einfach ohne besonderen Grund anders überlegt hätte und die bestellte Ware innerhalb der gesetzlichen Frist zurückgesandt hätte. (Und selbst dann müsste man, zumindest für Waren, ab 40,-- Euro Warenwert, nicht für Portokosten aufkommen.)
Es handelt sich hier aber ganz klar um Falschlieferung – Reklamation – Rücksendung – Ersatzlieferung und nachträglicher (um genau zu sein 4 Tage nach Reklamation), überraschender Schenkung, um scheinbar auf Grund des geringen Warenwertes den Rücksendekosten zu entgehen.
Laut Nachfrage beim Postboten, ob sich die Versandkosten von den bisher angefallenen 12,-- Euro weiter erhöhen würden, wenn man wiederum das Päckchen auch nicht annehmen würde,
sondern erneut an den ursprünglichen Empfänger versendet, wurde das verneint. Es wurde mitgeteilt, es würde halt dann immer wieder hin und her gehen und dann irgendwann versteigert werden. Weitere Kosten würden nicht anfallen…und es wurde 3 x nachgefragt. Also hat man die Annahme auch verweigert und wieder dem eigentlichen
Eigentümer zukommen lassen. Das ging dann 2-3 x hin und her und dann hat man nichts mehr gehört.
Nach ca. 2 Wochen erhielt der Käufer einen Brief vom DHL…unsere Deutsche Post verlangt jetzt sage und schreibe 40,12 Euro für Hin- und Rückbeförderung, sowie besondere Aufwendungen für das Paket evtl. Versteigerung und was sie mit dem Paket jetzt machen sollen und der Käufer wäre schließlich der ursprüngliche Absender usw.
Wohlgemerkt für einen Artikel, der einen Warenwert von 5,45 Euro besitzt.
Ebay wurde schon kontaktiert, die sagen sie könnten in diesem Fall auch nicht weiterhelfen. Einen Anwalt einzuschalten, wird sich wohl auch hinsichtlich der geringen Summe, nicht wirklich rechnen. Kann es sein, dass der Käufer nun auf den Kosten sitzen bleibt? Wer kann hier weiterhelfen? Wer weiß Rat? Das kann doch alles gar nicht sein…
Verzweifelte Grüsse und sorry,
dass das alles so lang wurde…
Semmelchen