Rücksendekosten mangelhafter Ware

Hi zusammen!

Ein Kunde bestellt einen Artikel (Laufrad mit Nabendynamo) in einem Online-Shop.
Nach 4-6 Wochen wird ein Mangel festgestellt (der Dynamo gibt komische Geräusche von sich).

Wer muss die Kosten für die Rücksendung der Ware bezahlen?

Grüße
kernig

Hallo!

Kommt darauf an !

Ist das ein Mangel aus Gewährleistung heraus ? Dann gehören neben der Instandsetzung oder Ersatz auch die Rücksendekosten zu den Pflichten des Händlers.
Und nach nur wenigen Wochen(also innerhalb der ersten 6 Monate) mag das für den Kunden noch leicht durchsetzbar sein.
Also sollte man zuerst den Mangel schriftlich anzeigen und gleichzeitig um Hinweise zur Abwicklung bitten, also etwa Übersendung eines Freipaket-Aufklebers anfordern.

Umkehrschluss wäre aber, keine Gewährleistungssache ,keine kostenfreie Rücksendung.

mfG
duck313

Ist das ein Mangel aus Gewährleistung heraus ? Dann gehören
neben der Instandsetzung oder Ersatz auch die Rücksendekosten
zu den Pflichten des Händlers.
Und nach nur wenigen Wochen(also innerhalb der ersten 6
Monate) mag das für den Kunden noch leicht durchsetzbar sein.

warum denn das ? die schwierigkeit besteht gerade darin, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass ein mangel vorliegt. § 476 bgb hilft dann überhaupt nichts.

Also sollte man zuerst den Mangel schriftlich anzeigen und
gleichzeitig um Hinweise zur Abwicklung bitten, also etwa
Übersendung eines Freipaket-Aufklebers anfordern.

Umkehrschluss wäre aber, keine Gewährleistungssache ,keine
kostenfreie Rücksendung.

ist natürlich ein fehlschluss. denn es kann ja auch ein widerrufsrecht vorliegen. darauf sollte man sich übrigens stützen und nicht auf einen sachmangel.

Hallo!

Widerrufen kann man nach mehreren Wochen nicht mehr, das würde es ja sehr vereinfachen.
Hier kann es sich doch nur um Gewährleistung handeln und da muss der Kunde überhaupt nichts beweisen, nicht in den ersten 6 Monaten.
Der meldet den Schaden an (also etwa unerwartete Geräusche),es liegt also ein bereits beim Kauf vorh. versteckter Mangel vor.
Wenn Händler anderer Meinung ist, soll (und MUSS) der es beweisen. Das kann er schwerlich.

MfG
duck313

Hallo!

Widerrufen kann man nach mehreren Wochen nicht mehr, das würde
es ja sehr vereinfachen.

wer sagt das ?
der großteil der online-versandhäuser verwendet (aufgrund der gesetzlichen änderung in § 355 III, 360 bgb) fehlerhafte belehrungen, so dass die frist überhaupt nicht zu laufen beginnt.

Hier kann es sich doch nur um Gewährleistung handeln und da
muss der Kunde überhaupt nichts beweisen, nicht in den ersten
6 Monaten.

käse.
dass ein mangel vorliegt, muss weiter vom käufer dargelegt und bewiesen werden. kann er den nachweis erbingen, dann kann er sich auf § 476 bgb berufen, d.h. er braucht nicht mehr beweisen, dass dieser sachmangel bereits bei übergabe/lieferung vorlag. (st. rspr. des bgh)

Der meldet den Schaden an (also etwa unerwartete Geräusche),es
liegt also ein bereits beim Kauf vorh. versteckter Mangel vor.
Wenn Händler anderer Meinung ist, soll (und MUSS) der es
beweisen. Das kann er schwerlich.

nein, du überschätzt die tragweite von § 476 bgb.