Nehmen wir an jemand bestellt ein paar Akkus im Internet Wert 12€.
Geliefert wurde falsche Artikel.
Der Artikel wird dann per Einschreiben an den Händler zum Austausch zurückgesendet - da es sein kann das er irgendwo verloren geht oder er angeblich
nie angekommen ist.
Die VKosten belaufen sich auf 3,50€.
Der Internethändler sendet den Ersatz erstattet aber nur die 1,45€ und bezieht sich auf Urteile wie
Nehmen wir an jemand bestellt ein paar Akkus im Internet Wert
12€.
Geliefert wurde falsche Artikel.
In einem solchen Fall bietet sich an, erstmal mit dem Händler zu reden. Viele verzichten auf die Rücksendung, wenn das Porto höher oder gleich hoch dem Warenwert ist.
den Händler hätte ein unfrei verschicktes Paket mehr gekostet.
der Händler ist zur Übernahme der Kosten verpflichtet, weil er ja falsch geliefert hatte
er hätte aber eine Rücksendeaufkleber zusenden können, dadurch hätte der Käufer die Ware zulasten des Verkäufer zurückschicken können, ohne das der Verkäufer viel dafür zahlen muss.
ich denke, es ist im Sinne beider Seiten, dass der Versand qutiert wurde per Einschreiben. Ein versichtertes Paket hätte mehr gekostet, wobei ich annehme, dass der Verkäufer das bezahlen müsste
der Händler hätte auch auf billigstem Weg (Warensendung, Brief 1,45 oder 1,65Euro) bestehen können, müsste aber dann das Verlustrisiko tragen.
Der Internethändler sendet den Ersatz erstattet aber nur die
1,45€ und bezieht sich auf Urteile wie
dieses Urteil bezieht sich aber nur auf Express-Sendungen.
Ist das in diesem Fall richtig?
wohl kaum.
Der Käufer erhöt ja nicht da Porto unnötig. Unnötig wäre Exptress, Eilbote, Werbrief, Luftfracht, eigener Lastwagen angemietet…
Auch ist der Versand nicht über ein besonders teures Frachtunternehmen gelaufen, sondern im Rahmen des Üblichen und angemessenen.
Nehmen wir an jemand bestellt ein paar Akkus im Internet Wert
12€.
Geliefert wurde falsche Artikel.
In einem solchen Fall bietet sich an, erstmal mit dem Händler
zu reden. Viele verzichten auf die Rücksendung, wenn das Porto
höher oder gleich hoch dem Warenwert ist.
den Händler hätte ein unfrei verschicktes Paket mehr
gekostet.
der Händler ist zur Übernahme der Kosten verpflichtet, weil
er ja falsch geliefert hatte
er hätte aber eine Rücksendeaufkleber zusenden können,
dadurch hätte der Käufer die Ware zulasten des Verkäufer
zurückschicken können, ohne das der Verkäufer viel dafür
zahlen muss.
ich denke, es ist im Sinne beider Seiten, dass der Versand
qutiert wurde per Einschreiben. Ein versichtertes Paket hätte
mehr gekostet, wobei ich annehme, dass der Verkäufer das
bezahlen müsste
der Händler hätte auch auf billigstem Weg (Warensendung,
Brief 1,45 oder 1,65Euro) bestehen können, müsste aber dann
das Verlustrisiko tragen.
nehmen wir an es wurde vorher geredet & der Verkäufer hat auf das Problem wie folgt geantwortet
_Sie haben die falsche Ware erhalten?
In diesem Fall … Entschuldigung. Bitte senden Sie die falsche Ware an uns zurueck. Nach Erhalt der Ruecksendung tauschen wir die falsche Ware um und erstatten eventuell Ihrerseits verauslagtes Porto, falls Sie die Ruecksendung nicht als „Annahme verweigert“ markiert und zurück gesendet haben. Vielen Dank._
Der Internethändler sendet den Ersatz erstattet aber nur die
1,45€ und bezieht sich auf Urteile wie
dieses Urteil bezieht sich aber nur auf Express-Sendungen.
das war nur ein Beispiel
nehmen wir an der Verkäufer hat es so geschrieben
Die Rücksendekosten wurden in der max. notwendigen Höhe erstattet. Der Gesetzgeber und die Gerichte bestätigen, dass Versandhändler nicht verpflichtet sind Rücksendekosten über das max. Notwendige erstatten zu müssen.
Ist das in diesem Fall richtig?
wohl kaum.
Der Käufer erhöt ja nicht da Porto unnötig. Unnötig wäre
Exptress, Eilbote, Werbrief, Luftfracht, eigener Lastwagen
angemietet…
Auch ist der Versand nicht über ein besonders teures
Frachtunternehmen gelaufen, sondern im Rahmen des Üblichen und
angemessenen.
naja ich denke der Verkäufer wollte sich aus der Verantwortung ziehen
aber gut zu wissen auch wenn der Schaden die Mühe nicht wert ist aber könnte ja Schule machen
der Händler hätte auch auf billigstem Weg (Warensendung,
Brief 1,45 oder 1,65Euro) bestehen können, müsste aber dann
das Verlustrisiko tragen.
es ist ja schön und gut, wenn der Käufer in so großer Sorge ist und den Versand nachweisbar und versichert veranlasst. Das Risiko liegt aber beim Verkäufer und somit wird er sich zurecht weigern, für diesen Service des Käufers zu zahlen.
Die Argumentation des Verkäufers ist schlüssig. Ob er eine Risiko tragen möchte oder nicht, entscheidet alleine er und nicht der Käufer.