Rücksendekosten Versandhandel

Manche Online-Versandhändler nehmen Rücklieferungen nicht an, wenn sie unfrei gesendet werden.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass das bei Garantieleistungen nicht zulässig ist.
Wer kann mir denn da einen Tipp geben, wo ich eine entsprechende Info erhalte? Das muss doch irgendwo im BGB geregelt sein, oder?

Für Hilfe immer dankbar
Guido

Manche Online-Versandhändler nehmen Rücklieferungen nicht an,
wenn sie unfrei gesendet werden.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass das bei
Garantieleistungen nicht zulässig ist.

Für den Händler ist es billiger, dem Kunden anschließend die Portokosten zu erstatten, als unfreie Sendungen anzunehmen - deswegen bestehen die meisten auf freie Rücksendung (was aber nichts an der Kostenübernahme ändert).

LG
Stuffi

Hallo,
bei Rücksendungen hast Du die Pflicht, die Kosten im Rahmen zu halten. Sonst könnte man ja sogar das ganze unfrei per Luftpost via Nordpol und Nepal versenden und der Empfänger dürfte zahlen. Deshalb vor der Rücksendung beim Lieferanten nachfragen, wie er es denn gern hätte. Oft ist aber auf dem Lieferschein gleich vermerkt, wie zurückgesandt werden soll, u.U. auch ein Rücksendeaufkleber.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass das bei
Garantieleistungen nicht zulässig ist.

Du meinst sicher Mängelgewährleistung, denn bei Garantieleistungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, dürfte der Hersteller sogar Originalkarton und rosa Schleife vorschreiben.
Für Mängelgewährleistung gilt das oben gesagte.

Das muss doch irgendwo im BGB geregelt sein, oder?

Das ergibt sich daraus, dass der Rücksender dem Empfänger Kosten verursacht. Einen Paragraphen speziell dafür gibt es nicht.
Aber: ianal.

Gruß
loderunner

Für den Händler ist es billiger, dem Kunden anschließend die
Portokosten zu erstatten, als unfreie Sendungen anzunehmen -
deswegen bestehen die meisten auf freie Rücksendung (was aber
nichts an der Kostenübernahme ändert).

Ja, ist verständlich. Aber ich habe eh schon Ärger mit dem Händler und befürchte, dass ich die Portokosten nicht erstattet bekomme. Deswegen sehe ich es nicht ein, dass ich in Vorleistung gehe.
Zumahl der Wert der Ware (nicht Kaufpreis!) geringer ist als die Portokosten.

Dann schicke es am besten unfrei per Taxi. Wähle den teuersten Weg um ihm ordentlich eins auszuwischen. Wenn er dann aber die Annahme verweigert, richte dich schon mal ein, die Kosten dann selbst zu tragen.

Im Ernst: Kläre das vorher. Es gilt stets, den günstigtsen Weg einzuhalten. Für unnötig entstehende Kosten tritt keiner ein.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Antworten. Da mir das Risiko zu hoch ist, auch noch auf den Versandkosten sitzen zu bleiben, werde ich das Teil entsorgen.
Ist nur traurig zu wissen, dass der Verkäufer damit durchkommt und auch noch was dran verdient hat.

Beste Grüße
Guido