Rücksendekosten

Hallo, Ihr Wissenden!

Ich habe bei ebay über einen Händler ein Paar Schwimmflossen für meine Schuhgröße 40 bezogen. Die Flossen (60 €) wurden auch recht zügig geliefert, allerdings für Schuhgröße 46-52.
Ich setzte mich mit dem Händler in Verbindung und sollte die Flossen auf meine Kosten zurücksenden, was ich auch tat.
Nach einer ziemlich langen Wartezeit und mehrmaligem Nachfragen bekam ich dann mein zweites Paar Flossen geliefert, diesmal für Schuhgröße 42-46, was mir bei Schuhgröße 40 natürlich immer noch zu groß ist.
Nun soll ich die Flossen wiederum auf meine Kosten zurückschicken.
Was tun? Bei so viel Rücksendekosten kann ich die Flossen auch hier im Taucherladen kaufen. Andererseits habe ich jetzt zu Hause eine Paar Flossen rumliegen, mit denen ich nichts anfangen kann.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Eine Faust in der Tasche machen, die Flossen wieder auf meine Kosten zurück senden und hoffen, dann die richtigen geliefert zu bekommen? Recht haben und Recht bekommen ist ja schließlich Dreierlei.

Grüße
Blümchen

Hi!
Soweit ich informiert bin, muss ein Händler laut Fernabsatzgesetz die Rücksendekosten für Waren mit einem WErt über 40€ erstatten, sofern die AGB’s nicht anderes sagen (Frage: Darf diese Regelung überhaupt ausgeschlossen werden?)
Heisst, du kannst auch diese Flossen wieder zurückschicken und die Kosten dafür „in Rechnung stellen“, genau wie die vorherigen Rücksendekosten!

Falls er sich nicht darauf einlässt, hier die entsprechende Textstelle aus dem Fernabsatzgesetz:

§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Denke das hilft dir weiter :wink:

Gruß
George

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Hallo George,

wenn ich diesen Fall richtig verstanden habe, so müsste der Verkäufer die Rücksendekosten auch übernehmen wenn der Warenwert unter den 40 Euro gelegen hätte, da er die falsche Ware geschickt hat (nun schon zum zweiten mal).

Grüße von
Tinchen

Hi

Ich habe bei ebay über einen Händler ein Paar Schwimmflossen
für meine Schuhgröße 40 bezogen. Die Flossen (60 €) wurden
auch recht zügig geliefert, allerdings für Schuhgröße 46-52.
Ich setzte mich mit dem Händler in Verbindung und sollte die
Flossen auf meine Kosten zurücksenden, was ich auch tat.

Das war schonmal falsch.

Wenn die Ware nicht der bestellten entsprich liegt ein Mangel vor. Den Mangel muss der Verkäufer beseitigen und dafür auch alle anfallenden Kosten selber tragen, das schliesst sämtliche Versandkosten mit ein.

Wenn ein Mangel nicht behoben werden kann muss der VK dir dein Geld zurückgeben, und zwar das komplette so das du keinerlei Schaden hast.

Das gilt für jeden VK, privat sowies auch gewerblich.

Warum bezahlst du eigentlich für seinen Fehler?
Hier in der FAQ von eBay Brett steht eingetlich alles wissenswerte drin.

MfG
Lilly