Rücksendung

Hallo,

mich würden andere Meinungen zu folgendem Sachverhalt interessieren. Vielen Dank schonmal für euer Feedback!

Angenommen, eine Person, wohnhaft in Deutschland, hat online etwas gekauft. Die Ware traf stark verspätet, und fehlerhaft ein. Die Person reklamiert, und erhält nach etlichen Erinnerungsmails und mehreren Wochen die korrekte Ware.

Angenommen, der Verkäufer fordert nun die fehlerhafte Ware zurück, und verlangt das der Käufer das Porto auslegt. Der Verkäufer würde dann das Porto bei eingetroffener Ware auf das Konto des Käufers überweisen.

Angenommen, die ursprüngliche Bezahlung erfolgte über ein Paymentsystem, welches die Kontodaten des Käufers geheim hält.

Der Käufer möchte die fehlerhafte Ware dem Verkäufer zukommen lassen, hat aber weder Interesse daran, dem unzuverlässig wirkenden Verkäufer das Porto auszulegen, noch ihm seine Kontodaten mitzuteilen.

Welche Rechte/Pflichten haben Käufer und Verkäufer in dieser Situation?

Gruß,
Uwe

Hallo

Angenommen, der Verkäufer fordert nun die fehlerhafte Ware
zurück, und verlangt das der Käufer das Porto auslegt. Der
Verkäufer würde dann das Porto bei eingetroffener Ware auf das
Konto des Käufers überweisen.

Angenommen, die ursprüngliche Bezahlung erfolgte über ein
Paymentsystem, welches die Kontodaten des Käufers geheim hält.

Der Käufer möchte die fehlerhafte Ware dem Verkäufer zukommen
lassen, hat aber weder Interesse daran, dem unzuverlässig
wirkenden Verkäufer das Porto auszulegen, noch ihm seine
Kontodaten mitzuteilen.

Dann soll er doch einfach zum Verkäufer hinfahren,Ware gegen Geld + km Geld.

Welche Rechte/Pflichten haben Käufer und Verkäufer in dieser
Situation?

Fazit aus meiner Sicht:smiley:a hier wieder jemand an jeder Ecke den Betrüger sieht,der seine Kontodaten an die Mafia weitergibt,gibts nur eines: RAUS aus der online Welt und zwar schnellstens, das spart dann auch so plöde Fragen!

Gruß,
Uwe

LG
Mikesch

Das ganze Leben ist ein Risiko, denk mal drüber nach,wenn dich ein Auto tot fährt oder du dich von der Bettkante zu Tode stürzen könntest…

Hallo Uwe,

soviel ich weiß, kommt das auf den Wert der Ware an. Mein Informationsstand ist, dass der Verkäufer ab einem Warenwert von EUR 40,- verpflichtet ist, die Kosten für die Rücksendung zu zahlen.

amazon hat mir aber auch für die Bücher, die ich umgetauscht habe, überraschenderweise immer das Porto erstattet. Ausgelegt habe ich es natürlich (war ja in dem Fall nur eine Briefmarke).

Otto und ähnliche legen gleich so ein Etikett bei, das man auf das Paket kleben kann. Dann kann man es bei der Post abgeben, ohne etwas zu zahlen.

Wenn der Verkäufer so unzuverlässig ist, würde ich einfach um vorherige Erstattung des Kaufpreises auf das Konto bitten und die Ware erst dann zurücksenden, wenn das Geld eingetroffen ist. Sonst hast du nachher gar nichts mehr, weder Ware noch Geld.

Porto wäre mir in dem Fall egal, Hauptsache der Schrott ist weg. Dass man bei diesem Verkäufer nie wieder etwas bestellt, versteht sich von selbst.

Schöne Grüße

Petra

hallo

Hallo Uwe,

soviel ich weiß, kommt das auf den Wert der Ware an. Mein
Informationsstand ist, dass der Verkäufer ab einem Warenwert
von EUR 40,- verpflichtet ist

  • eine Anzahlung geleistet worden ist

Wenn der Verkäufer so unzuverlässig ist, würde ich einfach um
vorherige Erstattung des Kaufpreises auf das Konto bitten

gerade das soll ja verhindert werden,seine Kontodaten könnten ja bei der Cosa Nostra landen :smile:

Petra

Mikesch

  • eine Anzahlung geleistet worden ist

Hatten wir eigentlich schon geklärt, wo das stehen soll?

Levay