es werden 3 teile zu je 30,- euro gekauft- 2 teile werden wieder zurückgeschickt (wert 2x 30,- euro)- muß der verkäufer nun die rücksendekosten bezahlen, weil es sich bei der 40,- euro grenze übersetzt, oder kommt dieses gesetz erst mit einem stück warenwert von über 40,- euro zu tragen??
es werden 3 teile zu je 30,- euro gekauft- 2 teile werden
wieder zurückgeschickt (wert 2x 30,- euro)- muß der verkäufer
nun die rücksendekosten bezahlen, weil es sich bei der 40,-
euro grenze übersetzt, oder kommt dieses gesetz erst mit einem
stück warenwert von über 40,- euro zu tragen??
Auch kein Hallo,
entscheidend dürfte sein, ob der Verkäufer in seinen AGB oder einzelvertraglich nach BGB § 357 Abs.2 dem Käufer die Rücksendekosten bei einem Warenwert unter 40,-- Euro auferlegt.
Hat er das nicht, muss der Verkäufer die Rücksendekosten tragen. Ansonsten gilt der Preis pro Artikel.
Gruß
S.J.
doppeltgemoppeltes HALLO!
wenn alles in den AGB´s genau so auferlegt ist, dann ist es unverständlich, ob nun der käufer, der 2 teile a 30 euro zurücksendet, die rückkosten tragen muß oder nicht!
Gruß doppelt zurück ;o)
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Was ist daran unverständlich?
Hallo,
doppeltgemoppeltes HALLO!
wenn alles in den AGB´s genau so auferlegt ist, dann ist es
unverständlich, ob nun der käufer, der 2 teile a 30 euro
zurücksendet, die rückkosten tragen muß oder nicht!
Gruß doppelt zurück ;o)
was ist daran unverständlich? Es geht um den Preis der zurückzusendenden Sache, nicht um den Gesamtwert aller zurückgegebenen. Sonst würde der gewitzte Kunde immer einen Artikel im Wert von über 40 Euro mitbestellen, den er von vornherein nicht haben will und könnte sich somit eine kostenlose Rücksendemöglichkeit selbst für 50 Cent Artikel ermöglichen.
Oder ist etwas anderes unklar?
Gruß
S.J.
Hallo,
ich bestelle viel im Internet bei Händler und
bis jetzt reichte immer der Warenwert von mehr als 40 euro aus !
Habe viele kleine Sachen zurückgeschickt und war nie ein Problem…
Gruß Daniel
was willst Du uns damit sagen?
ich bestelle viel im Internet bei Händler und
bis jetzt reichte immer der Warenwert von mehr als 40 euro aus
!
Habe viele kleine Sachen zurückgeschickt und war nie ein
Problem…
Hallo,
mag ja sein, dass das im Einzelfall so ist. Aber was willst Du uns damit sagen? An der Rechtslage, die hier zur Diskussion steht ändert das nichts.
Gruß
S.J.
Hallo,
doppeltgemoppeltes HALLO!
wenn alles in den AGB´s genau so auferlegt ist, dann ist es
unverständlich, ob nun der käufer, der 2 teile a 30 euro
zurücksendet, die rückkosten tragen muß oder nicht!
Gruß doppelt zurück ;o)was ist daran unverständlich? Es geht um den Preis der
zurückzusendenden Sache, nicht um den Gesamtwert aller
zurückgegebenen. Sonst würde der gewitzte Kunde immer einen
Artikel im Wert von über 40 Euro mitbestellen, den er von
vornherein nicht haben will und könnte sich somit eine
kostenlose Rücksendemöglichkeit selbst für 50 Cent Artikel
ermöglichen.Oder ist etwas anderes unklar?
Gruß
genau das ist das problem was unklar ist (war). bei manchen käufern kommt einem das genau so vor als ob sie nur deshalb mehrere artikel kaufen…))
ist das irgendwo rechtlich aufgeführt, sodaß man es im gebrauchsfall anzeigen kann?
vielen dank für die hilfe :o)
S.J.
wirklich?
Hallo,
was ist daran unverständlich? Es geht um den Preis der
zurückzusendenden Sache, nicht um den Gesamtwert aller
zurückgegebenen.
Sicher?
Richtig ist, es kommt seit Ende 2004 auf den Wert der zurückzuschickende Ware und nicht mehr auf Wert der bestellten Ware an. Aber bist du wirklich sicher, dass man nicht die Summe der zurückzuschickenden Waren zu betrachten hat? Dürfte doch ziemlich unpraktikabel sein!
Also wer hat gerade nen neueren Kommentar zum § 357 BGB zur Hand?
Grüße,
Dietmar
Hallöchen,
genau das ist das problem was unklar ist (war). bei manchen
käufern kommt einem das genau so vor als ob sie nur deshalb
mehrere artikel kaufen…))
ist das irgendwo rechtlich aufgeführt, sodaß man es im
gebrauchsfall anzeigen kann?
ob das rechtlich nachzulesen ist, weiß ich nicht, aber im Gesetz auf jeden Fall:
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html
Gruß
Christian
was ist daran unverständlich? Es geht um den Preis der
zurückzusendenden Sache, nicht um den Gesamtwert aller
zurückgegebenen.Sicher?
Sicher.
Richtig ist, es kommt seit Ende 2004 auf den Wert der
zurückzuschickende Ware und nicht mehr auf Wert der bestellten
Ware an. Aber bist du wirklich sicher, dass man nicht die
Summe der zurückzuschickenden Waren zu betrachten hat? Dürfte
doch ziemlich unpraktikabel sein!
Sinn der Regelung ist es (u.a.) gerade, denjenigen Zeitgenossen, die mißbräuchlich mehrere Artikel bestellen, von denen von vornherein klar ist, dass nicht alle gekauft werden sollen, den Spaß an just dieser Vorgehensweise zu verderben.
Hallo,
also die Formulierung „wenn der Preis der zurückzusendenden Sache“ ist für mich eindeutig. Habe leider nur einen Palandt vor der Änderung des §357 zur Hand.
Gruß
S.J.
was ist daran unverständlich? Es geht um den Preis der
zurückzusendenden Sache, nicht um den Gesamtwert aller
zurückgegebenen.Sicher?
Richtig ist, es kommt seit Ende 2004 auf den Wert der
zurückzuschickende Ware und nicht mehr auf Wert der bestellten
Ware an. Aber bist du wirklich sicher, dass man nicht die
Summe der zurückzuschickenden Waren zu betrachten hat? Dürfte
doch ziemlich unpraktikabel sein!
Also wer hat gerade nen neueren Kommentar zum § 357 BGB zur
Hand?Grüße,
Dietmar