Rücksendung bemängelter Ware

Hallo zusammen,
wie ist folgende Situation zu bewerten?

  • Kunde K ersteigert ein gebrauchtes Autoersatzteil bei Verkäufer V.
  • V versendet schnell an K, das Teil ist aber (mechanisch) defekt, so
    nicht zu gebrauchen.
  • K meint, das mechanische Problem kann er selber lösen
    (ölen/nachstellen/Teile demontieren+säubern+neu zusammensetzen)
  • K kann den Defekt leider auch nicht beheben und schickt das
    Ersatzteil in Absprache mit V zurück.
  • V lacht und sagt, dass sei nicht sein einst versandtes Teil und da
    kann er überhaupt nichts machen.
  • K prüft weitere Schritte, verzichtet aber auf weiteres und foldert
    lediglich das (defekte) Teil zurück.
  • V meldet sich gar nicht mehr, schickt das Ersatzteil auch nicht
    zurück oder antwortet auf EMail-Aufforderung zur Rücksendung.

Welche Möglichkeiten hat K bzw. wie sollte er sich weiter verhalten?
Danke und schöne Grüße,
A. Kuckelberg

Hallo

  • K meint, das mechanische Problem kann er selber lösen
    (ölen/nachstellen/Teile demontieren+säubern+neu
    zusammensetzen)

Dass K hier einen Fehler gemacht hat, ist ja wohl klar.

lediglich das (defekte) Teil zurück.

Schwierig. Woran liegt’s? Keine Lust, oder der Versand zu teuer? Ich würde den anrufen, um das rauszufinden.

Erstmal.

Ansonsten wäre vielleicht noch wichtig, ob man den Versand belegen kann.

Viele Grüße
Simsy

K hätte einen Herrausgabeanspruch.
K muss hat dem V eine Frist setzen den Artikel wieder zurückzuschicken.

Erst nach verstreichen der Frist kann er Schadenbersatz fordern.

Klar das K das Porto zahlt und V verlangen kann Vorkasse zu bekommen oder Unfrei zu versenden.

Dies muss weil teurer der K zusichern

Ulf