Liebe/-r Experte/-in,
ich habe bei einem Privatverkäufer bei ebay ein Kinderfahrrad ersteigert. Beschrieben wurde es als „Dieses Fahrrad befinded sich in einem guten gebrauchten Zustand. Wir hatten das Fahrrad vor ca. 3.5 Jahren neu gekauft . Es hat wenige Gebrauchsspuren bis auf, das der Sattel vorne aufgeraut ist siehe Foto!“
Dies entspricht nicht den Tatsachen. Die Räder sind so abgefahren, dass nicht einmal mehr Profil zu erkennen ist. Es ist an mehreren Stellen erheblich verrostet. Der Gepäckträger ist abgebrochen und mit Kabelbindern notdürftig wieder befestigt worden…
Ich habe mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen. Er hat in einer Email zugegeben, dass sich wohl über den Zustand „gebraucht“ streiten lässt, die Beschreibung aber wohl doch etwas zu blumig war. Er hat mir angeboten, dass ich das Fahrrad an ihn zurücksenden kann. Er würde mir dann den Kaufpreis + Versand erstatten, nicht jedoch die Rücksendekosten.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob das so richtig ist. Schließlich hat er die Mängel des Fahrrades verschwiegen. Ist das nicht ein Grund dafür, dass er mir auch die Rücksendekosten erstatten muss?
Zudem bin ich nicht so glücklich, dass er erst nachträglich erstatten möchte wenn das Paket bei ihm angekommen ist. Schließlich habe ich ja beim Kauf auch im Voraus an ihn gezahlt und auf die Zusendung vertraut. Er gibt aber nicht nach.
Ein Anruf bei ebay hat ergeben, dass es wohl rechtens sei, dass ich die Rücksendekosten tragen muss. Ich könne aber verlangen, dass ich im Voraus die Überweisung erhalte. Dies würde sich aus dem BGB ergeben. Ich soll doch mal googlen…toll…
Google hat mir nicht so richtig weiter geholfen sondern eher noch mehr Verwirrung geschaffen.
Wer kann mir sagen, welche Rechtsauffassung richtig ist und ggf. wo ich das im BGB nachlesen kann.
Vielen Dank schon jetzt für die rasche Hilfe.
Gruß,
Jessica