Hallo!
Hat ein Bewerber, der sich auf eine Stellenanzeige in einer
Tageszeitung bewirbt, einen gesetzlichen Anspruch darauf, daß
ihm seine Bewerbungsunterlagen bei Ablehnung seiner Bewerbung
zurückgeschickt werden? Im vorliegenden Fall rief die Firma
den Bewerber an und teilte ihm mit, daß er nicht in das
Mitarbeiterprofil passe. Auf Nachfrage hieß es, daß die
eingesandten Unterlagen (es handelte sich um eine komplette
Bewerbungsmappe mit Mappe, Lichtbild und Fotokopien) aufgrund
der Vielzahl der Bewerbungen nur dann zurückgesandt werden
könnten, wenn der abgewiesene Bewerber der Firma einen
frankierten Rückumschlag zusende. Gegebenenfalls könne man
die Bewerbungsunterlagen auch abholen.
Nicht sehr nett - aber darf das überhaupt sein?
Viele Grüße und schon einmal vielen Dank!
Bea