Ein Verbraucher erwirbt in einem Internet-Handy-Shop, der sich auf China-Importe spezialisiert hat, eine neue „Handy-Armbanduhr“ für z.b. 105 Euro. Nachdem er sie ausprobiert hatte, sie im jedoch nicht gefiel, wollte er sie zurückschicken. Ihm wurde auf Anfrage im Shop eine Adresse in China angegeben, an die er die die Uhr zurückschicken solle.
Das tat er (Versand kostete ca. 13 Euro) und wartete 1 Monat, auf Anfrage im (deutsch ansässigen) Shops würde keiner was von einem Paket wissen, er solle halt abwarten und Neuigkeiten mitteilen. Nach weiteren Wochen kommt das Paket zurück, auf Anfrage zum Shop, meinen sie, dass es merkwürdig sei (da die Adresse auch stimmen würde), und sie nicht wissen würden, weshalb das Paket aus China zurückkam. Fotos wurden vom Käufer gemacht (auf Anfrage des Shops) und übermittelt (z.b. chinesische Bemerkungen, Sticker, etc).
Der Shop empfiehlt die Uhr an Verwandte zu verkaufen, er bekäme als Entschädigung einen 5 Euro Gutschein beim nächsten Kauf.
Doch der Käufer hat kein Interesse weitere Produkte dort einzukaufen.
Daraufhin antwortet der Shop, dass er die Uhr erneut nach China einschicken solle, jedoch nur, wenn die Uhr in einem „100%igen Neuzustand“ eingeschickt würde bekäme er den Kaufpreis zurück. Eine Rückerstattung des Versandes ist generell ausgeschlossen, laut dem shop.
Die Frage: Sollte sich ein Vebraucher auf einen erneuten Versand einlassen nach China, auf das Risiko, dass er erneut den Versand bezahlt und das Paket wieder zurückkommt.
Ausserdem ist es fragwürdig, dass sich ein Unternehmen für seine Logistik nicht verantwortlich fühlen könnte. Zu Recht? Wie könnte die Rechtslage aussehen in so einem Fall?
Vertragspartner ist der Shop in Deutschland. Dieser MUSS die Ware zumeist innerhalb 14 Tagen zurücknehmen. Eine Rücksendung an den Hersteller kann er dir nicht vorschreiben.
Sende ihm die Ware zurück und fordere ihn unmissverständlich auf, dass du den Warenwert inkl. Hin- und Rücksendekosten von ihm erstattet bekommst.
Mal von dem Fall ausgehend, dass der Sitz (laut Impressum) nur die Adresse in China aufzeigt, also keinen Vermerk auf einen deutschen Sitz/Shop, obwohl die Seite in deutscher Sprache aufgebaut und der Kontakt zum Shop ebenso deutsch ist.
Würde sich die Rechtslage ändern? Worauf müsste insbesondere geachtet werden, bevor sich ein Kunde evtl. zu Unrecht beschwert?
Mal von dem Fall ausgehend, dass der Sitz (laut Impressum) nur
die Adresse in China aufzeigt, also keinen Vermerk auf einen
deutschen Sitz/Shop, obwohl die Seite in deutscher Sprache
aufgebaut und der Kontakt zum Shop ebenso deutsch ist.
Würde sich die Rechtslage ändern?
Gegenfrage: Warum sollte bei einem Kauf in China das BGB und somit ein Widerufssrecht gelten? An der Sprache kann man das nicht festmachen, denn diese wird ja auch in Österreich, der Schweiz und in Luxemburg gesprochen.
Man sollte sich in diesem Fall mal mit der chinesischen Gesetzeslage auseinandersetzen…
Gehen wir von folgender AGB aus, Sitz des Unternehmens/Lagers laut Impressum sei in China:
Anfang des Auszugs AGB
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3.2. FOLGEN DES WIDERRUFS
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann uns der Besteller die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Besteller etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Wertersatzpflicht für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Der Besteller hat im Garantiefall die Kosten der Rücksendung zu tragen.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
4. Lieferung
4.1. Grundsätzlich erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
6. Preise
6.1. Unsere Preise richten sich nach den zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop aufgeführten Preisen. Die Preise sind nicht verbindlich. Wir behalten uns Zwischenverkauf sowie Preisänderungen vor.
6.2. Der Besteller kann ausschließlich per Vorkasse (Banküberweisung auf unser deutsches Bankkonto oder per Paypal) bezahlen.
7. Ansprüche wegen eines Mangels der Ware
Bei Mängeln (Kratzern, defektem Gerät, auch bei Auslieferung mit falscher Menüspräche) hat der Besteller Anspruch auf Umtausch. Ein Mangel muss innerhalb 1 Woche nach Erhalt der Ware gemeldet werden.
8. Haftung
8.1. Wir haften beschränkt für das Fehlen von garantierten Beschaffenheiten und für schuldhaft von uns, unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden des Bestellers an Leib, Leben oder Gesundheit. Unsere Haftung für sonstige Schäden durch leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
9. Anwendbares Recht, Datenschutz, salvatorische Klausel
9.1. Es gilt chinesisches Recht; die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
9.2. Hat der Besteller keinen europäischen allgemeinen Gerichtsstand, hat er seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sind zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Bestellers bekannt, ist unser Sitz als Gerichtsstand vereinbart; wir sind aber auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
9.3. Die erforderlichen Daten des Bestellers, insbesondere Name und Adresse, werden zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt.
9.4. Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
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Ende des Auszugs AGB
Könnte ein Kunde des Shops (der eine Ware zurückschicken möchte) so einer AGB weitere Erkenntnisse entlocken? Oder braucht er sich mit dem chinesischen Recht auseinander zu setzen, ob er im Zweifelsfall 2-3x für den Versand zu zahlen habe, weil die Ware stets zurückgeschickt wird.
Dennoch müsste es doch möglich sein, dass ein Verbraucher sich absichern kann gegen logistische Greueltaten. Kann es möglich sein, dass dieses Vorgehen eine Taktik ist, die einem Kunden die Rückgabe künstlich erschwert? Das kann doch weder chinesisches noch sonstiges Recht sein…vielleicht ist China ja was ganz eigenartiges. Wer hätte das gedacht…
ich frage mich, was ihr ständig mit china habt. es kann 1000 mal in den agb stehen, das deutsches Recht nicht gilt. Wenn der Shop in Deutschland ansässig ist und der Verbraucher auch, dann gilt deutsches Recht. Also ab zum Anwalt.
ich frage mich, was ihr ständig mit china habt. es kann 1000
mal in den agb stehen, das deutsches Recht nicht gilt. Wenn
der Shop in Deutschland ansässig ist und der Verbraucher auch,
dann gilt deutsches Recht. Also ab zum Anwalt.
Das wurde doch schon längst geklärt, dass der Shop in China ist…