Rücksendung - Geld nur mit Anmeldung der Bankdaten

Hallo,

Mich wurde interessieren ob ein online Händler nach ordnungsgemäßer Rücksendung den Kunden auffordern kann seine Bankdaten in einer Anmeldung eines Gutschein-Jobs zu hinterlegen um sein Geld zurück zu erhalten.

Laut AGBs wird nur hingewiesen, dass bei der Rücksendung die Bankdaten auf der Rechnung notiert sein müssen, was der Fall war.
Nun jedoch wird dem Kunden gesagt, dass eine Auszahlung nur auf Basis dieser Anmeldung möglich wäre… Da man jedoch ständig liest was für Schindluder mit sowas betrieben werden kann, Stimm mich das nachdenklich…

Kann der Verkäufer mit dieser Aussage wirklich die Auszahlung verweigern, oder kann man auf „manuelle“ Auszahlung bestehen?

Danke für eure Antworten…

Gruß
Joey

Hallo !

Das ist sehr seltsam und unverständlich,was soll denn das sein,wo man sich „anmelden“ muss ?
Man muss sich bei einer anderen Firma anmelden,Daten hinterlegen und dann bekommt man das Geld vom Händler zurück ?
Was hat man denn mit dieser Firma zu schaffen ?
Der Händler schuldet die Geldzahlung,er hat die Kontoverbindung des Kunden,damit ist m.E. alles klar.

MfG
duck313

Genau so seh ich das auch… Die Bankdaten sind durch die Vorauskasse bekannt und wie gesagt durch den Vermerk bei der Rücksendung und dennoch kommt diese ausweichende Aussage…

Der sogenannte Gutscheinlink führt zu einem Gutscheinshop, in der Internetadresse ist zwar unter anderem auch der Shopname erwähnt, aber es sollte doch dennoch skeptisch machen wenn man da aufgefordert wird seine Bankdaten in ein relativ neutrales Formular einzugeben…

Fraglich ist nur was man macht wenn der Verkäufer stur darauf beharrt…

Hallo !

Gutschein ?
Man bekommt also nur einen Gutschein,statt Bargeld ?

Das wäre nur dann erlaubt,wenn der Händler sich nach der gesetzlichen 14 Tage -Frist auf eine Rückgabe einlässt,oder er von vorneherein keine Rückgabe vorgesehen hatte(soweit erlaubt).
Dann kann er auch einen Gutschein ausgeben.

Denn dann darf er alles festlegen,keine Rückgabe und wenn doch,dann darf er auch abweichende Sachen vereinbaren,wie Gutschein z.B.

MfG
duck313

Nicht direkt… In dem Gutschein Shop kann man dann entscheiden ob Gutschein oder eben Auszahlung… Was aber nichts daran ändert dass der Kunde seine Bankdaten eingeben muss…