Hallo Astrid,
ich bin kein Antwalt, aber soviel ist sicher:
Ja, Du kannst die Kamera zurückgeben. Grundsätzlich sind 14-Tage die vom Gesetzgeber vorgesehene Frist um die Waren, die „fern“ abgesetzt werden, zu prüfen. Wichtig ist, sie nicht zu benutzen wie ein „Eigentümer“ - sprich Abnutzungsspuren die über einen Fingerabdruck hinaus gehen sollte es nicht geben. Die Prüfung darf in einem Umfang vorgenommen werden, wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre. Zur Fristwahrung würde die rechtzeitige Absendung genügen (Karton wieder auf, alles wieder ordentlich rein, sauber verschließen, adressieren und zur Post).
Deine Angabe, daß in den AGB zu dem Thema nichts enthalten ist, stimmt jedoch nicht. Unter: „§ 7 Widerrufsbelehrung“ findet sich genau das wieder: „Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger […]“
Bislang sind die Fristen zur Rückgabe aus meiner Sicht in keinem beider möglichen Fälle überschritten (Tag der Lieferung plus 14 Tage - Achtung: der erste Zustellversuch zählt!).
Die Rücksendung ist ab 40 Euro für Dich kostenfrei, Du musst jedoch - sofern kein Retourenaufkleber beiliegt - das Porto ersteinmal zahlen. Packst Du die Kamera wieder ein, schickst sie zurück solltest Du Preis der Kamera + Versandkosten zu Dir + Versandkosten des zurückschickens erstattet bekommen.
Der Anbieter könnte Versuchen, Dir wegen „Abnutzungsspuren“ den Wert zu mindern. Das geht nicht so leicht, es gab kürzlich ein Urteil (ich meine des BGH), welches sich mit „Wertersatz“ beschäftigt (den Absatz gibt es in der Widerrufbelehrung Deines Verkäufers) und dem Verbraucher mehr schützt.
Bei ersten Problemen solltest Du Hilfe bei einer anwaltliche Erstberatung suchen.
Nach bestem Wissen und Gewissen,
Gruss!