Rücksendung nach Reparatur ins Ausland

Hallo,

ich habe von einem Kunden aus Korea ein Gerät zur Reparatur zurückbekommen. Der Neuwert liegt bei 5.000 Euro, die Reparatur bei 600 Euro.
Mein Kunde verlangt jetzt von mir eine „under value invoice“ mit dem Warenwert von 5000 Euro für die Rücksendung nach Korea auszustellen.
Ist das legal? Bekomme ich da nicht Probleme mit Zoll und/oder Finanzamt?
Was überhaupt bedeutet „under value invoice“ ??

Gruß
Hendrik

Hallo,

ich sehe das Problem nicht ganz:

Der richtige Weg wäre gewesen, beim Import gleich einen Reparatur/Ausbesserungsschein zu erstellen…

Nun bist du bei einem Warenwert von 5K sowieso in der Pflicht, eine Ausfuhrerklärung zu erstellen.

Das Finanzamt interssiert das nicht, weil ja kein Geld in Höhe der Deklaration fliesst - stellst du auf der Rechnung mit einem Satz, wie:

„Value for customs purposes only - goods being returned after repair“ dar.

Das Zollamt interssiert sich eigentlich auch kaum für den Wert, zumal ein neues Gerät, das 5K gekostet hat, dann wegen Defekt repariert wird, wohl auch wieder nahe am Neuwert liegt… oder etwas weniger…

Von der Logik her ist eigentlich Alles richtig, was UNTER 5K liegt, denn den fabrikneuen unbefleckten Zustand kann eine Raparatur kaum herstellen…

Gruss
Hummel

Normalerweise wird der große Aufwand für die Reparatur-Zolldokumente (aktive Veredelung) bei so geringem Warenwert ja verzichtet.
Bezahlen muss der Kunde ja nur die 600 Euro, nicht den Warenwert des Gerätes. Deswegen muss doch auch der richtige Wert auf der Rechnung stehen??

Das kann man auch anders sehen: Reparatur ist übrigens eine passive Veredelung - keine Aktive…

Wenn du das Ganze als normalen Import laufen lässt, dann hast du das ganze Gedöns mit Eust am Hals und ggls noch Zoll - die passive Veredelung ist gerade mal ein Formular…

Wenn du auf die Rechnung für den Export 600.- schreibst, dann bekommst du auch nur 600.- von der Transportversicherung, wenn der Flieger abstürzt, verstapelt wird oder sonstwas…