Hallo,
angenommen Frau D. widerruft ihren Internet-Vertrag bei Firma KD und wird wenig später aufgewordert die Hardware zurück zu senden.
Frau D. kommt dem nach und versendet das Modem als Päckchen (unversichert). Das tut sie, weil in der AGB ausdrücklich steht, das im Falle eines Widerrufs die Hardware (paketversandfähige Ware) auf Gefahr und Kosten von KD züruck zu senden ist. Ein Hinweis darauf, dass das Päckchen verischert und rückverfolgbar sein muss, gibt es nicht.
Einige Tage später wird bei Frau D. eine Strafgebühr von 60€ abgebucht, da das Päckchen auf Nachfrage von Frau D. nie bei Firma KD angekommen ist. Frau D. schickt einen Beleg an den Kundenservice, der das Abgabedatum des Paketes bestätigt. Eine Rückverflgungs ID hat sie nicht bekommen! (unversichert)
Frau D. ist sich keiner Schuld bewusst und fordert Firma KD auf, diesen Betrag wieder zu erstatten, da aus ihrer Sicht das Verschulden nicht bei ihr liegt und das Päckchen auf Gefahr von KD versendet wurde.
Firma KD weigert sich, da ihnen ohne eine Rückverfolgungs-ID die Hände gebunden sind.
Bleibt Frau D. nun auf der Strafe sitzen oder hat sie Chancen das Geld wieder zu bekommen?
Hi,
Frau D sollte erst einmal zum Versandunternehmen gehen und einen Nachforschungsauftrag stellen. Ich habe es jetzt nicht im Kopf, aber ich glaube auch Päckchen sind bis zu einem gewissen Betrag versichert.
Das tut sie, weil in der AGB ausdrücklich steht, das im Falle eines :Widerrufs die Hardware (paketversandfähige Ware) auf Gefahr und Kosten :von KD züruck zu senden ist.
Wenn dem so ist, sollte sie die Abbuchung rückgängig machen lassen(geht bei Lastschrift ja recht einfach), da sie die AGB ja eingehalten hat. Nochmal Kopie der Versandbestätigung mit Kopie der farblich markierten AGB zuschicken + Ergebnis des Nachforschungsauftrages zuschicken.
MFG
Hallo !
NEIN !
„Päckchen“(bis 2 kg) als Begriff von DHL ist nicht versichert,kann man extra machen(Einschreiben,Wertsendung).
Manche Leute sagen ja Päckchen zum kleinen Paket. Das wäre aber versichert und hätte auch eine Nachverfolgungsnummer.
MfG
duck313
Hallo !
„Gefahr und Kosten“ würden von der Firma übernommen.
Warum wurde denn dann NICHT unfrei und als PAKET zurückgesandt,dann hätte man den Ärger nun nicht.
Oder man hätte von der Firma eine Paket-Freimarke für die Rücksendung angefordert.
Allerdings musst Du m.E. nur beweisen,Ware wurde abgeschickt.
Alles weitere wäre Sache der Firma,obs ankommt,obs beschädigt wurde,egal.
Beweis der Absendung kann auch ein Zeuge sein,der die Übergabe am Postshop gesehen hat,denn einen Einlieferungsbeleg hast Du doch nicht bekommen beim Päckchen ?
MfG
duck313
Hallo,
D hat das Päckchen
auf Gefahr und Kosten von KD züruck
gesendet und kann dieses sogar nachweisen, denn:
Frau D. schickt einen Beleg an den Kundenservice, der das Abgabedatum des Paketes bestätigt.
Bleibt Frau D. nun auf der Strafe sitzen oder hat sie Chancen das :Geld wieder zu bekommen?
Wenn nicht eine bestimmte Versandform vorgeschrieben gewesen sein sollte, sollte D die Abbuchung von ihrer Bank stornieren lassen.
Grüße
Dietmar
Hi
D hat das Päckchen
auf Gefahr und Kosten von KD züruck
gesendet und kann dieses sogar nachweisen, denn:
Frau D. schickt einen Beleg an den Kundenservice, der das Abgabedatum des Paketes bestätigt.
was kann das sein außer ner quittung für die Zahlung des portos. Das bestätigt aber sonst gar nix, außer das einmal Porto bezahlt wurde.
Darauf ist weder Adressat noch Absender dokumentiert…
pita
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