wenn jemand eine Digitalkamera im Internet kauft, damit nicht zufrieden ist, sie rechtzeitig widerruft und zurückschickt, wie kann man auf eine Unterstellung des Verkäufers reagieren, der beahuptet es fehlen zwei Akkus, obwohl der Käufer genau weiß, dass er alles zurückgeschickt hat?
Da der Käufer keine Ware zurücksenden kann, weil er sie zurückgeschickt hat, kann ihm dennoch der Verkäufer bei der Rückerstattung des Kaufpreises Geld abziehen?
Na ja, Digitalkameraakkus kosten schon einiges mehr als AAA Batterien. Es geht ja im ersten Moment auch nicht um das Geld, sondern darum, nicht jemand als Lügner darzustellen, der es nicht ist.
Für den Verkäufer ist das natürlich von Vorteil, dass gerade diese Akkus „verloren“ gegangen sind, somit hat er nämlich etwas mehr als das Rückporto (das auf seinen Kosten war) wieder drin.
Ändert nichts an der Beweislage.
Der Verkäufer muss beweisen, dass die Akkus fehlten.
Hält er Geld zurück kann/muss man dagagen klagen.
Ob der Streitwert das Genze wert ist, bleibt offen.
An der habe ich momentan noch Zweifel. Muss nicht jeder das beweisen, was für ihn vorteilhaft ist?
Der Verkäufer muss beweisen, dass die Akkus fehlten.
Das kann er doch durch seine Aussage. Die er vielleicht (das wissen wir nicht) durch einen Zeugen untermauern kann.
Umgekehrt müsste dann der Absender aussagen, dass er die Akkus mitgeschickt hat (und das ebenfalls mit einem Zeugen untermauern - hat er einen?).
Wem der Richter später glaubt, ist offen.
Hält er Geld zurück kann/muss man dagagen klagen.
Ob der Streitwert das Genze wert ist, bleibt offen.
Sehe ich auch so. Kommt halt auch drauf, wie man die Beweislage einschätzt, ob man z.B. einen Zeugen hat oder nicht.
An der habe ich momentan noch Zweifel. Muss nicht jeder das
beweisen, was für ihn vorteilhaft ist?
Nicht Derjenige, dem etwas angelastet wird, muss seine Unschuld beweisen.
Im Gegenteil, ich meine, dass derjenige, der einem Anderen etwas zur Last legt, dies auch beweisen muss.
So meinte ich das.
IMHO
Rumburak