Rücksendung ohne Einschreiben

Hallo
Ich habe vor 2 Wochen ein Paket als Rücksendung verschickt. Ich Idiot habe natürlich vergessen es als Einschreiben abzuschicken. Habe mir aber erst mal nichts dabei gedacht, weil ich dem Unternehmen getraut habe. Nun musste ich mich schon mehrmals bei dem Empfänger melden, damit er endlich mein Geld überweist. Der Empfänger bestreitet doch nun, dass ihm jemals ein Paket zugekommen sei. Nach seinen Formulierungen in seinen E-mails, lässt sich aber leicht raus lesen, dass er das Paket hat, mir aber mein Geld nicht überweisen möchte. Gibt es irgendeinen Weg zu beweisen, dass die Post das Paket ordnungsgemäß geliefert hat oder ist mein Geld futsch?

Auch hallo,

Paket als Einschreiben gibts nicht, Paket ist nachweispflichtig, mit dem Identcode kannst im Internet bei www.dhl.de selber nachschauen.
Greetinx
Gerd

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Hallo,

ein Paket lässt sich immer nach verfolgen. Dafür ist es ein Paket.

Wenn Du es als Deutsche Post - Päckchen verschickt hast, dann hast du schlechte Karten.

Grüße
Jasmin

Als normale Postsendung kannst du es ncht verfolgen. Bei einem Packet allerdings kannst du nachsehen im I-net und gegebenenfalls dir eine Zustellbestätigung direkt von der Post (DHL) zukommen lassen. Dort ist dann eine Rechtsmässige unterschrift.

gruß Nocthor

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Ja okay Paket ist vielleicht der falsche Ausdruck. Sorry. Es war so ein Antistatischer Umschlag. Der war in etwa so groß wie ein paket. Das Problem ist ja das ich nicht mal eine Quittung habe um irgendetwas nachzuverfolgen. Ich könnte höchstens sagen wann ich das Päkchen wohin an welchen Empfänger gesendet habe…

Hallo,

Nachforschungsauftrag: http://www.dhl.de/dhl?skin=hi&check=y

Grundsätzlich kann jede Sendung nachverfolgt werden, egal ob Paket, Päckchen, Brief oder Postkarte. Die Erfolgsaussichten sind zwar bei nicht versichertem Versand eher gering, versuchen sollte man es aber trotzdem.

Gruß
Sue

Risiko des Verkäufers
Hallo,

erfolgte die Rücksendung im Rahmen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen?

Dann trägt der Verkäufer das Risiko nach BGB § 357 Abs. 2. Du musst im Zweifelsfall lediglich die Aufgabe bei der Post nachweisen können (z.B. Zeuge).

Gruß

S.J.

Ich habe vor 2 Wochen ein Paket als Rücksendung verschickt.
Ich Idiot habe natürlich vergessen es als Einschreiben
abzuschicken. Habe mir aber erst mal nichts dabei gedacht,
weil ich dem Unternehmen getraut habe. Nun musste ich mich
schon mehrmals bei dem Empfänger melden, damit er endlich mein
Geld überweist. Der Empfänger bestreitet doch nun, dass ihm
jemals ein Paket zugekommen sei. Nach seinen Formulierungen in
seinen E-mails, lässt sich aber leicht raus lesen, dass er das
Paket hat, mir aber mein Geld nicht überweisen möchte. Gibt es
irgendeinen Weg zu beweisen, dass die Post das Paket
ordnungsgemäß geliefert hat oder ist mein Geld futsch?

Hallo, Jan,
kein Nachweis, keine Quittung, gar nichts?
Geld ist wohl futsch. Lehrgeld.
Gruß:
Manni

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