Rücksendung, Teil 2 (Teil 1 siehe weiter unten :-)

Hallo an alle,

nun habe ich eine Antwort vom („unzufriedenen“) Käufer erhalten:

" ‚Gebraucht‘ heisst sicherlich, dass die Lok gelaufen ist.
Grundsätzlich sind erkennbare oder dem Verkäufer bekannte
Eigenschaften anzugeben. [Anmerkung von mir: es war alles korrekt angegeben, die angeblichen Lackschäden sind (auch beim Reingen der Lok) nicht aufgefallen]
Im Sinne einer ordnungsgemässen Rückabwicklung
werde ich die Bahn unmittelbar nach Eingang
der Überweisung abschicken.
Gemäss gesetzlicher Regelungen für einen Warenwert
ab 40 EURO obliegen die Rücksendekosten dem Verkäufer,
ich stelle Ihnen dieses anheim. "

Das finde ich nun etwas komisch: ich soll erst zahlen, dann schickt er mir die Ware?? und ich soll auch die Rücksendekosten übernehmen??
Ich bin ein Privat-Verkäufer (habe auch ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Gewährleistung, gebraucht,…), Ach ja, der Verkaufspreis war ca. 41 € (hab ich nicht genau im Kopf) Würde auch gerne die Art.Nr. angeben, wenn ich darf.

Was soll ich ihm denn am besten antworten?

Schöne Grüße udn danke für die Hilfe

Lahela

Hi,

also ich würde im 1. schreiben das du das Porto nicht übernimmst weil die von ihm angesprochene Regel nur für gewerbliche Verkäufer gilt, und 2. du erst eine Erstattung vornimmst wenn er den Artikel zurück geschickt hat. So viel Vertrauen muss er haben.

Auf etwas anderes würde ich mich nicht einlassen!

Wenn er das nicht will, dann machst du halt keine Rückabwicklung und er muss das ganze ausbaden. Du bist ihm meiner Meinung nach eh schon zu weit entgegen gekommen!

Grüße
Michael

Hallo,
kann Michael nur beipflichten.
40€ Warenwert und Rücksendekosten stimmen schon, aber nur
bei gewerblichen Verkäufern -&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:RIVAT ist es eine andere Sache.

Zum Stichwort „gebraucht“
Ich kaufe mir also ein AUTO „gebraucht“ und gehe dann davon aus,
das das Auto natürlich genutzt wurde aber die Lackierung TIP_TOP ist???
Was ist das für eine Logik.

Ehrlich gesagt, würde ich ihm klar sagen:

  1. Ware zurück -> dann Geld zurück
  2. Portokosten muss er tragen, da Privatverkauf
    es liegt auch kein Mangel in der Beschaffenheit der Ware vor.
    Daher hat er keine Gewährleistungsrechte, bzw gibt es keine Sachmängelhaftung. DA PRIVATVERKAUF !!!
    Es ist reine Kulanz, von einem Verkäufer an einem Käufer der meiner
    Meinung bei Ebay nichts kaufen sollte.

Ausnahme zu 2.
Wenn du sowas reingeschrieben hast, TOP ZUSTAND;WIE NEU 1A etc …
dann kann man davon ausgehen, das die Ware gebraucht aber im Top Zustand ist. Ohne solche Angaben muss noch nicht einmal die „funtkionsfähigkeit“ vorhanden sein. -Da GEBRAUCHTWARE
Sowas kann ein Käufer vorher anfragen

Vielleicht kannst Du ihn ja mal dezent auf dieses Forum verweisen…lol.

Ich traue dem Käufer als nächstes die obligatorische Androhung einer
negativ Beurteilung und der Verweis auf seiner Rechtsabteilung zu.
Ach ja und zu guter Letzt: Beim Mail mit Androhung des RA fällt sicherlich der Begriff „arglistige Täuschung“.

Kann er Dir eigentlich Fotos von den gravierenden Mängeln zur Verfügung stellen?

Du kannst ihm natürlich Versandkosten 50;50 anbieten,das wäre eine
nette Geste auch wenn Du ihm schon sehr sehr entgegengekommen bist.

Grüße
Christian

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Hallo,

wenn Dir die Beschädigungen wirklich nicht aufgefallen sind, hast Du keinen Fehler gemacht. Sind sie denn auf eventuellen Fotos zu sehen?

Letzendlich ist es wichtig festzustellen, ob die Sachmängel wirklich vorliegen (dann würde ich das Porto erstatten) oder nicht (dann ist die Rücknahme reine Kulanz von Dir).

Die Abwicklung einer Rückgabe erfolgt Zug um Zug, d.h.:

  1. der Käufer schickt die angeblich mangelhafte Ware zurück
  2. der Verkäufer prüft ob der Mangel wirklich vorhanden ist
  3. der Verkäufer bietet dem Kunden nun an, vom Kauf zurückzutreten
  4. der Verkäufer überweist dem Käufer das Geld zurück

Gruß,

Myriam

Hallo Lahela,

als nächstes würde ich erst einmal ein Foto der Lok vom Käufer per Mail anfordern. So kannst du überprüfen, ob der Käufer dich über den Tisch ziehen will.

Gruß

Phoebe

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zum genaueren Verständnis: hier die Art.Nr.
Hallo Myriam,

ich hoffe, ich verstoße nicht gegen Richtlinien, ich möchte aber hier gerne mal die Auktion angeben. Das Bild ist nämlich supertoll, ich kann keine Fehler entdecken:
7319303575 (Artikelnummer)
Mir fällt nämlich grad auf, dass ich in der 2. Angebotsszeile geschrieben habe: TOP-erhalten.

Was meint ihr?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich hoffe, ich verstoße nicht gegen Richtlinien, ich möchte
aber hier gerne mal die Auktion angeben. Das Bild ist nämlich
supertoll, ich kann keine Fehler entdecken:

Man sieht ja nur eine Seite, daher ist eine genaue Analyse nicht möglich.

Mir fällt nämlich grad auf, dass ich in der 2. Angebotsszeile
geschrieben habe: TOP-erhalten.

Da Du dem Käufer bereits eine Rücknahme angeboten hast, ist es nunmehr fast egal, ob Du einen Fehler in der Angebotsbeschreibung gemacht hast. Es ist höchstens noch für die Frage der Portoübernahme von Belang.

Gruß,

Myriam

Hallo

Unterstellen wir dem Käufer folgende Gemeinheiten, wenn du das Geld zuerst verschickst :

a. Du bekommst gar nichts zugeschickt.
b. Du bekommst nicht deinen „eigenen“ Artikel zurück.
c. Die Lok wurde ausgeschlachtet um eine vorhandene Lok zu restaurieren.
d. Der Schaden war vorher nicht da, weil er sie hat fallen lassen.

Deshalb zuerst die Wahre zurück, damit du die Lok als „DEINE“ identifizieren kannst.

Gruß Nino

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