Hallo,
bin mit ware unzufrieden und will die ware an den powerseller zurücksenden. Leider reagiert er trotz Superbewertungen nicht auf meine Mail und ist auch nicht telefonisch zu erreichen gewesen. Die Ware (189,19 + 18,90 Versand) hab ich vor drei tagen erhalten.Ich will jetzt einschreiben mit Rückschein für den rücktritt absenden und gleichzeitig die ware beim deutschen paketdienst zurücksenden. Kann und sollte ich das unfrei machen oder bekomme ich da noch mehr scherereien ? am ende renne ich aber meinem kaufpreis „und“ dem rücksendegeld hinterher. was meint ihr?
gruß
rakete
Hallo,
Kann und sollte ich das
unfrei machen oder bekomme ich da noch mehr scherereien ?
das solltest Du auf keinen Fall tun.
Denn
a) unfrei ist erheblich teurer.
b) bei Annahmeverweigerung landet das Paket wieder bei Dir und wenn
Du die Ware haben willst, darfst Du unfrei x2 bezahlen.
Ich weiß aus eigener Erfahrung das eine Sendung die sonst 4,50 kostet bei einer „unfrei“ Sendung 12,50 kostet.
Bei Annahmeverweigerung würde dann so ungefähr 25,- fällig.
Versuche per Email oder über den Einschreiben-Weg eine Rücksendung zu arrangieren.
Ich will nun nicht für Verständnis bei einem Powerseller werben,
aber es kann durchaus sein, das er das nebenberuflich tut.
Zudem kann es durchaus sein, dass aufgrund immenser Verkäufe mehrere Dutzend Anfragen reinkommen.
Dann kann eine Reaktion auch mal etwas länger dauern.
Grundsätzlich ist es so, wenn einem die Ware nicht gefällt (Ausnahme Extra-Anfertigungen und ein paar andere Dinge) hat der Käufer ein 14-tägiges Rückgaberecht, da er die Ware nicht so wie in einem Geschäft prüfen kann.
Ab einem Warenwert von 40,-€ übernimmt der Verkäufer die Kosten einer möglichen Rücksendung. Dies kann jedoch über AGB´s auf den Kunden teilweise übertragen werden.
Nur der Verkäufer kann, sofern er die Kosten übernimmt, auch logischerweise den Versandweg bestimmen. Solltest Du also unfrei zurücksenden , kann es ein teures Eigentor werden.
Darum mein Rat:
Einschreiben, dann wird er sicherlich reagieren.
Fristen sind üblich mit einer Dauer von 14 Tagen.
Wenn Du also das Einschreiben innerhalb der 14 tägigen Rückgaberechts-Frist absendest (Datum des Poststempels) sind Deine Rechte gewahrt.
Ps. Wenn es um Dein Rad geht…(paar Beiträge früher)
Brauchst Du gar keinen Grund. Auch wenn dort angeben wäre 15kg schwer
und es Dir zu schwer ist, ist es innerhalb der 14tägigen Rückgaberecht
(nur gewerbliche Verkäufer) schnurzpiepegal.
Dir braucht nur die Farbe der Ventilkappe ein Dorn im Auge sein,
dann kannst Du es zurücksenden. Oder einfach schlichtweg nicht Gefallen.
Sollte das Rad aber eine Extraanfertigung sein, (speziell auf Deine Bedürfnisse zugeschnitten) hast Du kein Rückgaberecht.
Wenn Du Fragen hast, kannst Du mich auch gerne über Email erreichen.
Viele Grüße
Christian
Hallo,
Christian hat dir ja schon einiges geschrieben.
Nur so als Tipp, weil es nciht nur teuer für dich werden kann.
Denn als Käufer hast du auch Pflichten.
Dh. du musst den Rückversand von den Kosten entsprechend gestalten, d.h. wenn du einen überteuerten Versandweg - hier als unfrei - nimmst, kann dir dieser in Rechnung gestellt werden und da ist der VK auf der sicheren Seite.
wenn du den Widerruf absendest - schreib, dass du dich für den Vesand xy entschieden hast und wenn der VK sich dazu nicht meldet um event. einen Verbesserungsvorschlag zu machen, gilt dieser Versand xy durch den VK als akzeptiert.
LG
Andrea
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Hallo,
herzlichen Dank für die Empfehlungen.
Gruß
rakete