angenommen jemand kauft bei ebay einen Artikel von Privat, nach Erhalt einiegn sich Käufer und Verkäufer darauf, dass der Kauf rückabgewickelt wird. Nun geht der Artikel bei der Rücksendung an den ehemaligen Verkäufer verloren. Wer trägt dieses Risiko?
Bei der Hinsendung haftete der PRIVATE Verkäufer nicht für einen möglichen Verlust auf dem Transportweg.
Man könnte nun annehmen,das gilt dann auch umgekehrt bei der Rücksendung,oder ?
Meines Erachtens gilt es aber nicht. Denn die Rücksendung(Rückabwicklung des Kaufs,Ware zurück,Geld zurück) ist ja ein Zugeständnis der Verkäufers auf freiwilliger Basis,rechtlich war er dazu nicht verpflichtet (nehme ich an,weil sicher so vereinbart).
Hier haftet wohl der Käufer,wenn die Ware verloren geht.
Dagegen kann man sich ja schützen (Einschreiben bei geringem Wert oder Paket bei höherem Wert).
Zunächst bist du in der Beweispflicht, den Artikel zurückgeschickt zu haben (Einlieferungsbeleg).
Andernfalls kann der VK die Kaufpreiserstattung verweigern.
Ein gewerblicher VK wäre vorher zu der Rücksendungsart zu befragen, die zwingend einzuhalten wäre.
nö. Bei der Rücksendung im Rahmen eines Widerrufs
(Fernabsatzvertrag) trägt der Verkäufer grundsätzlich Kosten
und Risiko der Rücksendung.
Ein Fernabsatzvertrag lag hier doch gar nicht vor. Zitat: „jemand kauft bei ebay einen Artikel von Privat,“
Und ob es sich hier um eine Rücksendung im Rahmen eines Widerrufs handelt, wissen wir auch nicht. Zitat: „nach Erhalt einiegn sich Käufer und Verkäufer darauf, dass der Kauf rückabgewickelt wird.“
Das ändert allerdings nichts daran, dass ich die Antwort auf die gestellte Frage nicht weiß.
Gruß
loderunner (ianal)