Rücksendung wg. falschen Maßen

Hallo,

was wäre wenn:
Kunde kauft über Ebay Bettwäsche.
In der Auktion steht nix von der Größe der Kopfkissenhüllen. Kunde wundert sich, fragt aber nicht nach, weil man in D doch davon ausgeht, dass es die normale Kopfkissengröße ist (ich glaube 80x80).
Bettwäsche kommt an, die Farbe ist schon nicht ganz so wie auf dem Foto in der Auktion. Wird aber in Kauf genommen.
Kunde wäscht die Bettwäsche.
Möchte danach das Bett neubeziehen und stellt fest, dass die Kopfkissengröße ca. 60 x 60 cm ist - also zu klein.

Der Verkäufer möchte kein Geld rückerstatten. Bietet aber an die Ware zurückzunehmen, weiß aber noch nichts davon, dass die Ware schon gewaschen (aber unbenutzt) ist.

Müsste er die Ware trotzdem zurücknehmen und das Geld zurückerstatten (komplett?)?
Muss er evtl. die Kosten für die Rücksendung tragen, weil er Tatsachen verschwiegen hat?

Danke und Gruß

Lini

Hallo,

was wäre wenn:
Kunde kauft über Ebay Bettwäsche.

von wem? Von einem Händler oder privat?

Wenn keine Größe vertraglich vereinbart wurde, dürfte es sich kaum um einen Mangel handeln.

Gruß

S.J.

Hallo,

was wäre wenn:
Kunde kauft über Ebay Bettwäsche.

von wem? Von einem Händler oder privat?

Es wäre wenn dann ein Shop, also Händler gewesen.
Würde das noch zusätzlich einen Unterschied machen, wenn es ein Verkaufsagent ist?

Wenn keine Größe vertraglich vereinbart wurde, dürfte es sich
kaum um einen Mangel handeln.

Auch nicht, wenn es ein Shop war?
Danke schon mal.

LG
Lini

Hallo,

der Händler oder Verkaufsagent muss den Artikel, welcher ja in Gebrauch (in der Waschmaschine) war nicht zurücknehmen, da sich der Zustand des Artikels dahingehend verschlechtert hat, das er nicht mehr neu ist. Er kann ja schlecht gebrauchte Bettwäsche weiterverkaufen bzw. er kann Wertverlust in Aufrechnung bringen. Es heisst ja auch immer so schön in den AGB’s:

Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrecht zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Der Verbraucher trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40 die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, wie dies im Ladengeschäft möglich wäre. Den Wertverlust, der durch die über eine reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Der Verbraucher hat mit der bestellten Ware sorgfältig umzugehen, um im Falle einer Rücksendung die Zahlung des Wertersatzes zu vermeiden.

Du hättest also auspacken und prüfen können, aber nicht waschen.

Liebe Grüße

Hallo,

Wenn keine Größe vertraglich vereinbart wurde, dürfte es sich
kaum um einen Mangel handeln.

Auch nicht, wenn es ein Shop war?

Ein Mangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Wenn keine Soll-Beschaffenheit vereinbart wurde, kann die Ist-Beschaffenheit kaum davon abweichen.

Ob der Vertrag mit einem Unternehmer oder Verbraucher geschlossen wurde, spielt in dieser Hinsicht keinerlei Rolle.

Gruß

S.J.

Das stimmt aber nicht, Mr. Jobs. Auch ohne Vereinbarung gibt es eine Soll-Beschaffenheit, das wird in § 434 BGB ausführlichst definiert.

Levay

Das stimmt aber nicht, Mr. Jobs. Auch ohne Vereinbarung gibt
es eine Soll-Beschaffenheit, das wird in § 434 BGB
ausführlichst definiert.

Und die wäre bei Kopfkissenbezügen, wenn keine Abmessungen angegeben wurden? Ich wüsste selbst mit viel Phantasie nicht, wie man unter Berufung auf 434 hier einen Sachmangel begründen könnte.

Gruß

S.J.

Freilich, nur habe ich dazu ja gar nix gesagt. Ich habe nur gesagt, dass eine Soll-Beschaffenheit keine entsprechende Vereinbarung voraussetzt.

Vorliegend sehe ich auch keinen Sachmangel.

Levay

Hallo,

Ein Mangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der
Soll-Beschaffenheit abweicht. Wenn keine Soll-Beschaffenheit
vereinbart wurde, kann die Ist-Beschaffenheit kaum davon
abweichen.

Sehr häufig ist eine Soll-Beschaffenheit grundsätzlich definiert über z.B. DIN-Normen, VDI-Regelungen oder sonstige Beschaffenheit, die gegen geltende Sicherheitsvorschriften verstoßen, ohne dass dies ausdrücklich vereinbart sein muss.
OK, Größe des Kopfkissens fällt wohl nicht darunter.
Aber generell eine ausdrückliche Vereinbarung vorauszusetzen ist auch nicht richtig.

Gruß
Der Franke

Hallo!

In der Auktion steht nix von der Größe der Kopfkissenhüllen.
Kunde wundert sich, fragt aber nicht nach, weil man in D doch
davon ausgeht, dass es die normale Kopfkissengröße ist (ich
glaube 80x80).

Es gibt eine „normale“ Kopfkissengröße? Nie davon gehört. :smile: Ich habe hier in meinem Haushalt Kopfkissen- und Bezüge in den unterschiedlichsten Formaten …

Das erinnert mich an den scherzhaften Disput mit meiner Freundin, welche haushaltsbatterien denn nun die „normalen“ seien, welche die „kleinen“ und welche die „großen“. :smile: Meine normalen sind ihre großen, meine kleinen ihre normalen, meine großen ihre ganz großen und ihre kleinen meine ganz kleinen. :smile:))))

Gruß,
Max

Ich danke allen für die Antworten.

Ich war immer irgendwie der Meinung, dass Kopfkissengröße auch sowas ähnliches, wie genormt sind. Gut, sind sie wohl nicht *g*

Hat mir trotzdem schon etwas weitergeholfen.

LG
Lini