Rücksendung zu spät verschickt - Geld weg?!

Guten Morgen…

Der Sachverhalt in Kürze:

Am 1.1. wurde online eine Sendung (Bekleidung) im Wert von ca. 160€ bestellt
und via PayPal bezahlt.
Am 3.1. wurde die Sendung komplett angeliefert.
Nach dem Wochenende am 6.1. wird aber beschlossen die Sendung zu
retournieren (Artikel gefällt nicht)
Am 7.1. wird die Rücksendung postal fertig gemacht. DHL Paket mit
Status verfolgen.
Leider kam Geschäftliches dazwischen und anschließend 3
Wochen Urlaub standen an, so dass das Rücksendungpaket an einem Dritten
übergeben wurde, der das dann zur Post bringen sollte.
Wie das halt so ist, wurde dieses liegengelassen und erst am 26.1.
verschickt.
Am 27.1. kam die Sendung auch an. DHL-Sendung-Status vorhanden.

Das Recht innerhalb von 2 Wochen den Kaufvertrag mit der Rücksendung
widerrufen zu können (lt deren AGB), ist somit verstrichen.

Nachdem es keine Reaktion seitens des Onlinekäufers gab, wurden per e-mail erklärt, dass durch die verspätete Rücksendung der Käufer mit
einem Gutschein zufrieden wäre.
Wieder keine Reaktion seitens des
Onlineshops. So dass der Käufer wieder per e-mail darum bat, die Sendung
auf seinen Kosten zurückzusenden. Natürlich auch hier leider keine
Rückantwort.

Nun die Frage. Ist das nun wirklich so, dass da der Käufer zu blöd war
die Sendung rechtzeitig zurückzuschicken, er nur auf die Kulanz des
Verkäufers hoffen kann?! Oder kann er mit Hilfe von PayPal oder
Juristen die 160€ oder wenigstens die Ware wiedersehen?

Vorab vielen vielen Dank!

Hallo,

M.E.: Wenn man bezahlt hat, steht einem auch die Ware zu.

Aber wie ist das bei solchen Fragen immer möglich?

Nie gelingt es den Fragenden, die Vertragsbedingungen korrekt einzuhalten, so daß hieraus Unklarheiten entstehen.
Immer kommt irgend etwas Entscheidendes/Komisches dazwischen (in diesem Fall der Rücksendetermin; Urlaub und promtes Liegenlassen durch einen unzuverlässigen Beauftragten).
Das ist alles nur Schludrigkeit.

Und immer beschwert man sich dann über den anderen Vertragspartner.

Man könnte die Ware gegen Übernahme der Frachtkosten herausverlangen.

Gruß.
Manni

Maßgeblich ist hier, ob binnen der Frist ein wirksamer Widerruf ausgeübt wurde, etwa per E-Mail. Aus deiner Schilderung geht das nicht hervor. Dann wäre allein die Rücksendung selbst als Widerrufserklärung zu verstehen, und diese wäre, da nicht fristgemäß, unwirksam.

Folge: Das ursprüngliche Vertragsverhältnis bleibt bestehen. Die Rücksendung der Ware führt zu einem Herausgabeanspruch. Geld hingegen kann nicht verlangt werden.

Guten Abend,

vielen Dank für deine Zeit + deine Antwort!

Nie gelingt es den Fragenden, die Vertragsbedingungen korrekt
einzuhalten, so daß hieraus Unklarheiten entstehen.
Immer kommt irgend etwas Entscheidendes/Komisches dazwischen
(in diesem Fall der Rücksendetermin; Urlaub und promtes
Liegenlassen durch einen unzuverlässigen Beauftragten).
Das ist alles nur Schludrigkeit.

Und immer beschwert man sich dann über den anderen
Vertragspartner.

Guten Abend!

Danke für die Antwort.

Ja, in einer perfekten Welt gäbe es wohl keine Verträge, da wir uns alle einfach so vertragen. Menschen sind unfehlbar und sie alle funktionieren zuverlässig.

Der Käufer hat lt. seiner Schilderung eingesehen, dass er zu „blöd“ war, seine Pflichten in diesem Fall nachzukommen. Seine einzigie Beschwerde an den Verkäufer betraf - wenn überhaupt -die Nichtberücksichtigung seiner E-Mails mit der Bitte um einen Gutschein bzw um eine Rücksendung auf seine Kosten.

Gruß