Rücksendung

Hallo,

ich habe über Amazon Marketplace mehrere Artikel bei einem Verkäufer bestellt.
Angeblich sofort lieferbar, 10 Tage später trifft die Ware dann ein. Ein Artikel wurde falsch geliefert.

Etliche Reklamations- und Erinnerungsmails später, trifft nach ca. 6 Wochen endlich der korrekte Artikel ein.

Nachdem ich den Verkäufer anschließend an den noch bei mir zuhause liegenden falschen Artikel erinnert habe, für den mir die Information für die Rücksendung fehlte, verlangt er das ich ihm das Porto auslege.
Bei Eintreffen der Ware will er das Porto auf mein Bankkonto überweisen.

Ich möchte dieser Person
a) kein Porto vorschießen, nachdem die Reklamation nur mit etlichen Erinnerungsmails vonstatten ging.

b) nicht meine Kontodaten geben, da die ursprüngliche Bezahlung über den Amazon Marketplace erfolgte.

Laut Verbraucherschutzgesetz ist der Käufer verpflichtet, den preiswertesten Versandweg zu wählen - und das ist die unfreie Versendung leider nicht.

Was für Möglichkeiten habe ich?

Hallo,

Nachdem ich den Verkäufer anschließend an den noch bei mir
zuhause liegenden falschen Artikel erinnert habe, für den mir
die Information für die Rücksendung fehlte, verlangt er das
ich ihm das Porto auslege.
Bei Eintreffen der Ware will er das Porto auf mein Bankkonto
überweisen.

Es ist einzig und allein sein Problem, wie er an die falsch gelieferte Ware kommt. Sicher bist du zur Herausgabe verpflichtet, nicht aber für den Versand in Vorleistung zu treten.

Ich möchte dieser Person
a) kein Porto vorschießen, nachdem die Reklamation nur mit
etlichen Erinnerungsmails vonstatten ging.

Verständlich.

b) nicht meine Kontodaten geben, da die ursprüngliche
Bezahlung über den Amazon Marketplace erfolgte.

Auch nachvollziehbar.

Laut Verbraucherschutzgesetz ist der Käufer verpflichtet, den
preiswertesten Versandweg zu wählen - und das ist die unfreie
Versendung leider nicht.

Wenn ich „Verbraucherschutzgesetz“ höre, vermute ich, dass sich die Sache in Österreich abspielt? In Deutschland gibt es zumindest kein Verbraucherschutzgesetz.

Was für Möglichkeiten habe ich?

Sag ihm, dass er sich um die Abholung kümmern möchte. Er kann sich aussuchen, ob du es unfrei schickst oder er dir einen Rücksendeaufkleber zur Verfügung stellt.

PS: Irgendwie ist die Frage im falschen Brett. Ebay oder Rechtsfragen wäre passender gewesen.

Gruß

S.J.

Wenn ich „Verbraucherschutzgesetz“ höre, vermute ich, dass
sich die Sache in Österreich abspielt? In Deutschland gibt es
zumindest kein Verbraucherschutzgesetz.

Huch. Nein, ich rede von Deutschland - da habe ich mich wohl vertan. Ändert das was?

Sag ihm, dass er sich um die Abholung kümmern möchte. Er kann
sich aussuchen, ob du es unfrei schickst oder er dir einen
Rücksendeaufkleber zur Verfügung stellt.

PS: Irgendwie ist die Frage im falschen Brett. Ebay oder
Rechtsfragen wäre passender gewesen.

Da hast du wahrscheinlich recht - ich hab’s nochmal passend formuliert und unter „Allgemeine Rechntsfragen“ gepostet.

Vielen Dank!