Rücksetzung einer mündlichen Vereinbarung

Kann der Arbeitgeber eine mündliche Vereinbarung nach zwei Jahren wieder zurücksetzen?
In diesem Fall bedeutet das, dass meine Wochenarbeitszeit bei Einstellung 25 Stunden lt. Arbeitsvertrag betrug. Vor zwei Jahren wurde in beiderseitigem Einverständnis die Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden erhöht, dies wurde mündlich vereinbart.
Jetzt möchte mein Arbeitgeber die Wochenarbeitszeit wieder auf 25 Stunden zurücksetzen, ist er ohne mein Einverständnis dazu berechtigt?
Noch zur Information, unser Unternehmen beschäftigt ca. 25 Mitarbeiter, ist keinem Tarifvertrag angeschlossen und wir haben auch keinen Betriebsrat.

Hallo,

nein, der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit nicht so einfach wieder erhöhen. Auch wenn die Vereinbarung nicht schriftlich abgeschlossen wurde (was eigentlich vorgeschrieben ist) so wurde doch längere Zeit so gearbeitet. Eine Änderung bedarf der Zustimmung beider Seiten. Der Arbeitgeber kann allerdings auch eine einseitige Änderungskündigung vornehmen. Dann muss er sich an die Kündigungsfrist halten, Entweder du nimmst dann die neue Arbeitszeit an, oder dein Arbeitsverhältnis endet ganz. Gegen eine solche Kündigung kann man allerdings klagen. Ohne Betriebsrat kann er das relativ leicht machen. Wie gesagt, dir bliebe dann nur der Rechtsweg.

Viele Grüße

Peter