Hi!
Hui, so ein langes Posting und dann so eine Ansammlung von
Unsinn - Respekt!
Wer ko der ko… 
Eine solche Provokation rechtfertigt zwar keinen weiteren
Verstoß, bei der Verfolgung ist dann eine
Verfahrenseinstellung jedoch denkbar.
Weshalb sollte diese denn erfolgen?
Anzeige - Gegenanzeige - 2 Schwachsinnige gehen aufeinander los - Verfahrenseinstellung. So wie es jeden Tag 200 mal passiert.
Also nicht ein bisschen, sondern richtig massiv, so dass man
Angst bekommt.
Exkurs: ich persönlich würde dann ja rechts rüber fahren.
Egal, ob man dann selbst zur Bedrohung der Leute auf der
rechten Spur wird?
Wird man?
Wer Angst hat, sollte evtl. nicht 240, sondern Bahn fahren…
Schwachsinns-Spruch des Jahres.
Nein, bittere Wahrheit.
Um genau zu sein. Kurz nach der österreichisch-deutschen
Grenze
Wo? In D oder A?
In Deutschland (man darf das Wort ruhig ausschreiben) wohl,
denn sonst dürfte man nicht über 200 km/h fahren.
Möglicherweise fuhr auch A illegal?
Ich sah Klärungsbedarf.
Wueviel schneller? Hat A mit merklich höherer V überholt, so
wie es in der StVO vorgeschrieben ist?
Wo ist denn bitteschön vorgeschrieben, dass auf einer
mehrspurigen Autobahn die Geschwindigkeit links wesentlich
höher zu sein hat als rechts?
In der StVO.
Warum nur 110 auf der linken Spur, nicht wenigstens 130
(Richt-V).
Könnte es vielleicht eine Kolonne gewesen sein mit 110 km/h?
Keine Ahnung. Deswegen habe ich gefragt.
Hat A evtl. in strafbarer Weise den Verkehr
behindert?
Oh, der Spruch von oben bekommt Konkurrenz…
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten…
Auch ein (vernünftiger) Richter könnte nachfragen, wie es zu der zur Anzeige gebrachten Situation gekommen ist.
Dennoch: bei solchen Geschwindigkeiten dicht aufzufahren bzw.
andere bewusst zu blockieren ist strafbar, dumm und auch für
Dritte gefährlich.
Hallelujah! Wo Du recht hast, hast Du recht! Das muss an
dieser Stelle auch mal gesagt werden.
Das meine ich auch. 
Unabhängig von der rechtslage gibt es m.E. für A hier nur eine
Option: vom Gas gehen und rechts rüber fahren, sobald
irgendwie möglich. Deeskalation rettet hier ggf. Leben.
Wenn Du über 200 km/h fährst und 5 Meter hinter Dir klebt
einer, dann GEHST DU VOM GAS??? Was für ein Auto fährst Du?
Das Bat-Mobil? Einen hochgetunten Leopard-II?
Einen 2,5 Tonnen SUV mit Hängerkupplung.
Es geht einzig und allein um die 10 Sek. Regel bei dieser
Beurteilung. Eingehalten?
10 Sekunden Regel? Dauert die Regel nicht eine knappe Woche?
Oder worum geht es hier?
Keine Ahnung aber mitschwätzen: braucht man länger als 10 sek., um an einer Lücke auf der rechten Spur vorbeizufahren, muss man rüber. Richterrecht (falls Du eine Quelle suchst).
Das könnte das Recht des Golf-Fahrers am eigenen Bild
verletzen.
Und wie bitteschön? Veröffentlichen die Staatsanwaltschaften
ihre Lieblingsvideos auf Youtube?
Möglicherweise…
Das ist schonmal gut. Lieber erstmal den eigenen Fahrstil
reflektieren und die Polizei icht mit solchem Käse aufhalten.
Solange es nicht kracht, war´s wohl nicht so schlimm…
Heiliger St. Florian, verschon’ mein Haus, zünd’ andere an.
Ich für meinen Teil bin froh um jeden bescheuerten Drängler
weniger auf unseren Straßen.
Naja, mir geht es so mit „bescheuerten“ Oberlehrern und Pennern.
Kein Drängler ohne Penner… 
Ist eben alles relativ.
Ich frage schon lieber etwas dezidierter nach, bevor ich evtl. den Entzug der wirtschaftlichen Existenzgrundlage für einen anderen Menschen fordere.
Wenn er in D rechtskräftig verurteilt würde, müsste er mit
Sanktionen rechnen, apätestens sobald er wieder in D einreist.
Ferner gibt es ein bilaterales Abkommen bzgl. Eintreibens von
Bußgeldern zwischen D und A.
Wir reden hier nicht von einer Ordnungswidrigkeit. Wir reden
von Straftaten innerhalb der Europäischen Union. Ein
„europäischer Haftbefehl“ könnte da Wunder wirken.
Glaubst Du im Ernst, so etwas würde wegen solchen Unfugs ausgestellt?
Wovon träumst Du nachts?
In D muss der Halter m.W. nicht unbedigt den Fahrer nennen.
Nur der Fahrer kann belangt werden, er muss eindeutig
identifiziert werden.
Ein Video aus einer Privatkamera reicht da möglicherweise
nicht aus.
Möglicherweise, wenn man den Täter nicht erkennen kann.
Selbst dann könnte es schwer werden, ihn zu finden.
Deshalb: bevor man solche Gedankenspielchen spielt, lieber rechts rüber fahren.
In A sieht das anders aus, hier haftet der Halter zumindest
für den Strafzettel.
Ob er in A auch den Lappen abgeben muss, wenn ihm die Tat
nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, weiß ich nicht.
Tom möge mcih korrigieren, aber ich glaube einfach mal, dass
auch in den Bergen jeder nur im Rahmen seiner strafrechtlichen
Verantwortlichkeit belangt werden darf.
Thema verfehlt.
Komischerweise werde ich so gut wie nie bedrängt. Und mein
Alltagswagen hat in den Papieren eine Vmax von 209
eingetragen, ist also gegen Dein Auto eher lahm…
Es ist schon komisch, dass Du überhaupt irgendwo ankommst,
wenn Du auf der Autobahn nur dann überholst, wenn Du
mindestens 130 und auch noch deutlich schneller fahren kannst
als die Leute auf der rechten Spur.
Interessanterweise funktioniert eine in dieser Hinsicht regelkonforme Fahrweise ganz gut.
Rechts fahren wenn vorgeschrieben, zügig überholen, ruhig auch mal abwarten wenn ein schnellerer von hinten kommt und dann erst die Spur wechseln. Alles kein Problem für einigermassen vernünftige Fahrer. Der Rest schlägt sich eben dauernd mit Anzeigen gegen all die bösen anderen durch…
Gruß,
M.