Rücksichtsloser Drängler

Hi!

Hui, so ein langes Posting und dann so eine Ansammlung von
Unsinn - Respekt!

Wer ko der ko… :wink:

Eine solche Provokation rechtfertigt zwar keinen weiteren
Verstoß, bei der Verfolgung ist dann eine
Verfahrenseinstellung jedoch denkbar.

Weshalb sollte diese denn erfolgen?

Anzeige - Gegenanzeige - 2 Schwachsinnige gehen aufeinander los - Verfahrenseinstellung. So wie es jeden Tag 200 mal passiert.

Also nicht ein bisschen, sondern richtig massiv, so dass man
Angst bekommt.

Exkurs: ich persönlich würde dann ja rechts rüber fahren.

Egal, ob man dann selbst zur Bedrohung der Leute auf der
rechten Spur wird?

Wird man?

Wer Angst hat, sollte evtl. nicht 240, sondern Bahn fahren…

Schwachsinns-Spruch des Jahres.

Nein, bittere Wahrheit.

Um genau zu sein. Kurz nach der österreichisch-deutschen
Grenze

Wo? In D oder A?

In Deutschland (man darf das Wort ruhig ausschreiben) wohl,
denn sonst dürfte man nicht über 200 km/h fahren.

Möglicherweise fuhr auch A illegal?
Ich sah Klärungsbedarf.

Wueviel schneller? Hat A mit merklich höherer V überholt, so
wie es in der StVO vorgeschrieben ist?

Wo ist denn bitteschön vorgeschrieben, dass auf einer
mehrspurigen Autobahn die Geschwindigkeit links wesentlich
höher zu sein hat als rechts?

In der StVO.

Warum nur 110 auf der linken Spur, nicht wenigstens 130
(Richt-V).

Könnte es vielleicht eine Kolonne gewesen sein mit 110 km/h?

Keine Ahnung. Deswegen habe ich gefragt.

Hat A evtl. in strafbarer Weise den Verkehr
behindert?

Oh, der Spruch von oben bekommt Konkurrenz…

Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten…
Auch ein (vernünftiger) Richter könnte nachfragen, wie es zu der zur Anzeige gebrachten Situation gekommen ist.

Dennoch: bei solchen Geschwindigkeiten dicht aufzufahren bzw.
andere bewusst zu blockieren ist strafbar, dumm und auch für
Dritte gefährlich.

Hallelujah! Wo Du recht hast, hast Du recht! Das muss an
dieser Stelle auch mal gesagt werden.

Das meine ich auch. :wink:

Unabhängig von der rechtslage gibt es m.E. für A hier nur eine
Option: vom Gas gehen und rechts rüber fahren, sobald
irgendwie möglich. Deeskalation rettet hier ggf. Leben.

Wenn Du über 200 km/h fährst und 5 Meter hinter Dir klebt
einer, dann GEHST DU VOM GAS??? Was für ein Auto fährst Du?
Das Bat-Mobil? Einen hochgetunten Leopard-II?

Einen 2,5 Tonnen SUV mit Hängerkupplung.

Es geht einzig und allein um die 10 Sek. Regel bei dieser
Beurteilung. Eingehalten?

10 Sekunden Regel? Dauert die Regel nicht eine knappe Woche?
Oder worum geht es hier?

Keine Ahnung aber mitschwätzen: braucht man länger als 10 sek., um an einer Lücke auf der rechten Spur vorbeizufahren, muss man rüber. Richterrecht (falls Du eine Quelle suchst).

Das könnte das Recht des Golf-Fahrers am eigenen Bild
verletzen.

Und wie bitteschön? Veröffentlichen die Staatsanwaltschaften
ihre Lieblingsvideos auf Youtube?

Möglicherweise…

Das ist schonmal gut. Lieber erstmal den eigenen Fahrstil
reflektieren und die Polizei icht mit solchem Käse aufhalten.
Solange es nicht kracht, war´s wohl nicht so schlimm…

Heiliger St. Florian, verschon’ mein Haus, zünd’ andere an.
Ich für meinen Teil bin froh um jeden bescheuerten Drängler
weniger auf unseren Straßen.

Naja, mir geht es so mit „bescheuerten“ Oberlehrern und Pennern.
Kein Drängler ohne Penner… :wink:
Ist eben alles relativ.
Ich frage schon lieber etwas dezidierter nach, bevor ich evtl. den Entzug der wirtschaftlichen Existenzgrundlage für einen anderen Menschen fordere.

Wenn er in D rechtskräftig verurteilt würde, müsste er mit
Sanktionen rechnen, apätestens sobald er wieder in D einreist.
Ferner gibt es ein bilaterales Abkommen bzgl. Eintreibens von
Bußgeldern zwischen D und A.

Wir reden hier nicht von einer Ordnungswidrigkeit. Wir reden
von Straftaten innerhalb der Europäischen Union. Ein
„europäischer Haftbefehl“ könnte da Wunder wirken.

Glaubst Du im Ernst, so etwas würde wegen solchen Unfugs ausgestellt?
Wovon träumst Du nachts?

In D muss der Halter m.W. nicht unbedigt den Fahrer nennen.
Nur der Fahrer kann belangt werden, er muss eindeutig
identifiziert werden.
Ein Video aus einer Privatkamera reicht da möglicherweise
nicht aus.

Möglicherweise, wenn man den Täter nicht erkennen kann.

Selbst dann könnte es schwer werden, ihn zu finden.
Deshalb: bevor man solche Gedankenspielchen spielt, lieber rechts rüber fahren.

In A sieht das anders aus, hier haftet der Halter zumindest
für den Strafzettel.
Ob er in A auch den Lappen abgeben muss, wenn ihm die Tat
nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, weiß ich nicht.

Tom möge mcih korrigieren, aber ich glaube einfach mal, dass
auch in den Bergen jeder nur im Rahmen seiner strafrechtlichen
Verantwortlichkeit belangt werden darf.

Thema verfehlt.

Komischerweise werde ich so gut wie nie bedrängt. Und mein
Alltagswagen hat in den Papieren eine Vmax von 209
eingetragen, ist also gegen Dein Auto eher lahm…

Es ist schon komisch, dass Du überhaupt irgendwo ankommst,
wenn Du auf der Autobahn nur dann überholst, wenn Du
mindestens 130 und auch noch deutlich schneller fahren kannst
als die Leute auf der rechten Spur.

Interessanterweise funktioniert eine in dieser Hinsicht regelkonforme Fahrweise ganz gut.
Rechts fahren wenn vorgeschrieben, zügig überholen, ruhig auch mal abwarten wenn ein schnellerer von hinten kommt und dann erst die Spur wechseln. Alles kein Problem für einigermassen vernünftige Fahrer. Der Rest schlägt sich eben dauernd mit Anzeigen gegen all die bösen anderen durch…

Gruß,
M.

Hi!

Warum nur 110 auf der linken Spur, nicht wenigstens 130
(Richt-V).

Seit wann darf man links nur mit mindestens 130 Fahren?

Schrieb ich das?
Ohne Grund langsamer zu fahren ist allerdings wirklich illegal, s. StVO.

Auf die rechte Spur geht nicht,
da die Autos dort deutlich langsamer sind und bremsen bei dem
Tempo mit einem Affen hinter sich , naja …

Es geht einzig und allein um die 10 Sek. Regel bei dieser
Beurteilung. Eingehalten?

Was ist die „10 Sek. Regel“ und in welchem Gesetz steht sie?

´
s.o.; Richterrecht.

Also hat der Beifahrer seine Kamera genommen und ein kurzes
Video von der Art Tacho-Heckscheibe-Tacho-Heckscheibe
aufgenommen sowie zwei Fotos, die Fahrer und Kennzeichen
zeigen.

Das könnte das Recht des Golf-Fahrers am eigenen Bild
verletzen.

Seit wann gibt es ein Recht am eigenen Bild im Zusammenhang
mit Beweisfotos? Das ist ein Begriff aus dem Urheberrecht und
könnte höchstens dann interessant werden, wenn die Bilder
irgendwo veröffentlicht werden.
Als nächstes kommt dann die Forderung nach einem Verbot von
Radar-Blitzern mit eingebautem Foto, hm?

Das wäre gut.

Das ist schonmal gut. Lieber erstmal den eigenen Fahrstil
reflektieren und die Polizei icht mit solchem Käse aufhalten.
Solange es nicht kracht, war´s wohl nicht so schlimm…

???
Hab ich die Ironie nicht gefunden?

Es gab keine.
Nicht weinen, fahren.

In D muss der Halter m.W. nicht unbedigt den Fahrer nennen.

Nur dann nicht, wenn es sich um Verwandte handelt.

Vielleicht erkennt er den Fahrer nicht.

Nur der Fahrer kann belangt werden, er muss eindeutig
identifiziert werden.
Ein Video aus einer Privatkamera reicht da möglicherweise
nicht aus.

Sondern was? Fingerabdrücke? DNA-Test?

Kommt auf die Qualität an.
Mal auf der Autobahn gefilmt?
Kommt nur selten etwas bei heraus.

Deiner Bemerkung bezüglich Deeskalation etc. kann ich
zustimmen, aber der Rest ist teilweise schon etwas fragwürdig.

Böse Welt.
Ich komme eben lieber an, anstatt andere auf dem Weg maximal ärgern zu wollen.

M.

Tach!

ich fuehle mich bei 120 kmh durch ein auto, dass nur 10m
hinter mir faehrt bedroht, und diese bedrohung loese ich damit
auf, dass ich meine scheiben wasche…

…was m.E. der falsche Weg ist.

das halte ich fuer ungefaehrlicher, als im dichten verkehr
nach rechts zu wechseln, und der psyche tut sowas sehr gut, zu
wissen, dass sich der draengler tierisch aergert…

Das hat im Verkehr nix zu suchen.

M.

Abgesägte Schrotflinte aus dem Fenster…
…geht natürlich auch.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrlicher_Eingr…

Wenn deine soziale Kompetenz es dir schon nicht verbietet, hier solche tollen Ratschläge zu erteilen, schreckt dich vielleicht die für solche Taten angedrohte Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren davon künftig ab.

Ich finde es unglaublich, wie einige Leute so drauf sind …

S.J.

3 „Gefällt mir“

„Exkurs: ich persönlich würde dann ja rechts rüber fahren.
Wer Angst hat, sollte evtl. nicht 240, sondern Bahn fahren…“
Dann fahr mal nach rechts , wenn du ca 100 km/h schneller bist
als derjenige auf der rechten Spur, die dazu nötige Bremsbeschleunigung
würde dazu führen, dass der Spinner hinten ins Auto fährt …
Die Angst kommt daher : Wenn man so schnell fährt, muss man immer
damit rechnen dass ein vorausfahrender die Geschwindigkeit des
hinter ihm anrasenden Autos massiv unterschätzt und trotzdem nach
links fährt. Und dann heißt es Vollbremsung, die aber nicht gerade
angenehm ist wenn jemand 10 Meter hinter dir fährt.Da ist der Crash
eigentlich schon vorprogrammiert.
„Wo? In D oder A?“
Deutschland, in A wär man blöd wenn man jemanden anzeigt und man
selber so schnell fährt …
„Das könnte das Recht des Golf-Fahrers am eigenen Bild verletzen.
Zudem könnte es eine eigene Verfehlung belegen.“
Gibts da nicht einen „Jedermannparagrafen“ ?
Verfehlung von A gab es nicht, kein Tempolimit, kein Abstandsvergehen,
einzig fluchen, aber dass darf man im eigenen Auto ja …
„Wueviel schneller? Hat A mit merklich höherer V überholt, so wie es in der StVO vorgeschrieben ist?
Warum nur 110 auf der linken Spur, nicht wenigstens 130 (Richt-V). Hat A evtl. in strafbarer Weise den Verkehr behindert?“
Erlaubt waren 120 , rechte Spur waren ein paar LKW`s.
„Mir ist kaum ein VW-Golf-Modell bekannt, welches über 220 läuft…
Dennoch: bei solchen Geschwindigkeiten dicht aufzufahren bzw. andere bewusst zu blockieren ist strafbar, dumm und auch für Dritte gefährlich.
Unabhängig von der rechtslage gibt es m.E. für A hier nur eine Option: vom Gas gehen und rechts rüber fahren, sobald irgendwie möglich. Deeskalation rettet hier ggf. Leben.“
Das Modell nannte sich R32 … Sicherlich, Deeskalation rettet Leben,
aber beim abbremsen besteht nunmal auch eine Gefahr.
Und „Flucht nach vorne“ ging nicht wegen den Winterreifen.
Ich wünsche mir in solchen Fällen immer einen Knopf am
Lenkrad, mitdem man die Bremslichter einschalten kann, ohne
zu bremsen …
„Es geht einzig und allein um die 10 Sek. Regel bei dieser Beurteilung. Eingehalten?“
10-Sek-Regel ? Nie gehört. Aber sicherlich alle 10 Sekunden
ein Auto überholt, A ist kein notorischer Linksfahrer.
„Das ist schonmal gut. Lieber erstmal den eigenen Fahrstil reflektieren und die Polizei icht mit solchem Käse aufhalten. Solange es nicht kracht, war´s wohl nicht so schlimm…“

Solange es nicht gekracht hat … Nun, nur geht sowas eimal gut,
zweimal , dreimal, aber irgendwann knallts. Und jemand, der sich
so über die Verkehrsregeln hinwegsetzt hat es nicht anders
verdient. Da hilft eigentlich nur der Führerscheinentzug so wie
in D, und dies ist anscheinend nicht möglich, wenn das Delikt im
Ausland begangen wurde.

Übrigens, war ein digitaler Fotoapparat, auf dem Video erkennt man
den Fahrer nicht wirklich, aber auf 2 Fotos recht gut.

"Schlecht.
„Zwei Deppen, ein Gedanke“ kommt mir bei so etwas spontan in den Sinn.

Komischerweise werde ich so gut wie nie bedrängt. Und mein Alltagswagen hat in den Papieren eine Vmax von 209 eingetragen, ist also gegen Dein Auto eher lahm…"
Schneller als mein Auto, bei mir stehen 191 im Schein…
A fährt eine E-Klasse, nicht sehr auffällig, halt mit AMG-Paket.
Wird auch nicht oft bedrängt, aber so einen Spinner hat er selten
erlebt. Und im Alter wird man sich eben den Gefahren eher bewusst…

Hallo,

Keine Ahnung aber mitschwätzen: braucht man länger als 10
sek., um an einer Lücke auf der rechten Spur vorbeizufahren,
muss man rüber. Richterrecht (falls Du eine Quelle suchst).

Wer hat keine Ahung?

Und wo ist die Quelle bitte? In der Stvo? in wikipedia? germanbash?
Ich such diese Quelle immer noch …

lg
usw

„Kein Drängler ohne Penner“ stimmt übrigens nicht.
Jeder Fahrer darf, in den Grenzen der STVO, so fahren wie er will.
Niemand darf dazu GENÖTIGT werden, eine Kolonne mit
190 zu überholen, wenn er selbst nur 150 fahren will.

Hallo,

Keine Ahnung aber mitschwätzen: braucht man länger als 10
sek., um an einer Lücke auf der rechten Spur vorbeizufahren,
muss man rüber. Richterrecht (falls Du eine Quelle suchst).

Wer hat keine Ahung?

Und wo ist die Quelle bitte? In der Stvo? in wikipedia?
germanbash?
Ich such diese Quelle immer noch …

Ich schrieb es Dir: Richterrecht. Das bedeutet: von Richtern üblicherweise genutzte Interpretation / Entscheidung.

M.

Hallo,

Ich schrieb es Dir: Richterrecht. Das bedeutet: von Richtern
üblicherweise genutzte Interpretation / Entscheidung.

Wo finde ich diese Quelle?
Dieses Wissen hast du doch irgend wo her …

„üblicherrweise“? Bist du Richter?
Staatsanwalt? Anwalt? Jurist in irgend einer Art?

lg
usw

keine panik…
… es wird keine verhandlung geben… denn wann + wo ich meine scheiben reinige, bleibt mir voellig frei ueberlassen.

und die spritzduesen habe ich ein wenig nach oben eingestellt, weil ich selbst auch gern mal schnell fahre, wenn der verkehr es zulaesst, und ich mit dieser einstellung ein besseres waschergebnis habe

diesen kleinen nebeneffekt, dass es dann bei langsamerer fahrt ueber das auto hinausschiesst, habe ich dann nur wohlwollend zur kenntnis genommen, moechte es aber nicht mehr missen!

gruss
khs

Moin!

„Exkurs: ich persönlich würde dann ja rechts rüber fahren.
Wer Angst hat, sollte evtl. nicht 240, sondern Bahn fahren…“

Dann fahr mal nach rechts , wenn du ca 100 km/h schneller bist
als derjenige auf der rechten Spur, die dazu nötige
Bremsbeschleunigung
würde dazu führen, dass der Spinner hinten ins Auto fährt …

Wenn es nicht geht, geht es nicht. Dann fährt man eben solange zügig (und 240 sind zügig genug) weiter, bis man rüber kann.
Lasse ihn doch drängeln. Bei der nächsten Brücke mit Abstandsmessung ist er dran.

Die Angst kommt daher : Wenn man so schnell fährt, muss man
immer
damit rechnen dass ein vorausfahrender die Geschwindigkeit des
hinter ihm anrasenden Autos massiv unterschätzt und trotzdem
nach
links fährt. Und dann heißt es Vollbremsung, die aber nicht
gerade
angenehm ist wenn jemand 10 Meter hinter dir fährt.Da ist der
Crash
eigentlich schon vorprogrammiert.

Klar ist das gefährlich. Es ist jedoch nicht an Dir, den anderen zu erziehen.
Du kannst langsam Gas wegnehmen und somit die Gefahr bei einer Bremsung verringern.

„Wo? In D oder A?“
Deutschland, in A wär man blöd wenn man jemanden anzeigt und
man
selber so schnell fährt …

Gemerkt…? :wink:

„Das könnte das Recht des Golf-Fahrers am eigenen Bild
verletzen.
Zudem könnte es eine eigene Verfehlung belegen.“

Gibts da nicht einen „Jedermannparagrafen“ ?

Dafür? M.W. nicht.

Verfehlung von A gab es nicht, kein Tempolimit, kein
Abstandsvergehen,
einzig fluchen, aber dass darf man im eigenen Auto ja …

„Wueviel schneller? Hat A mit merklich höherer V überholt, so
wie es in der StVO vorgeschrieben ist?
Warum nur 110 auf der linken Spur, nicht wenigstens 130
(Richt-V). Hat A evtl. in strafbarer Weise den Verkehr
behindert?“

Erlaubt waren 120 , rechte Spur waren ein paar LKW`s.

Dann kann man ja wunderbar 140 fahren und wenn möglich die Spur freimachen…

"Mir ist kaum ein VW-Golf-Modell bekannt, welches über 220
läuft…

Dennoch: bei solchen Geschwindigkeiten dicht aufzufahren bzw.
andere bewusst zu blockieren ist strafbar, dumm und auch für
Dritte gefährlich.

Unabhängig von der rechtslage gibt es m.E. für A hier nur eine
Option: vom Gas gehen und rechts rüber fahren, sobald
irgendwie möglich. Deeskalation rettet hier ggf. Leben."

Das Modell nannte sich R32 …

Das sind die richtigen Kandidaten. Lieber gleich vorbeilassen.

Sicherlich, Deeskalation rettet
Leben,
aber beim abbremsen besteht nunmal auch eine Gefahr.

Klar.

Und „Flucht nach vorne“ ging nicht wegen den Winterreifen.
Ich wünsche mir in solchen Fällen immer einen Knopf am
Lenkrad, mitdem man die Bremslichter einschalten kann, ohne
zu bremsen …

Vergiß es, Du bist nicht in der Position, ihn zu erziehen.

„Es geht einzig und allein um die 10 Sek. Regel bei dieser
Beurteilung. Eingehalten?“
10-Sek-Regel ? Nie gehört. Aber sicherlich alle 10 Sekunden
ein Auto überholt, A ist kein notorischer Linksfahrer.

Dann passt es.

„Das ist schonmal gut. Lieber erstmal den eigenen Fahrstil
reflektieren und die Polizei icht mit solchem Käse aufhalten.
Solange es nicht kracht, war´s wohl nicht so schlimm…“

Solange es nicht gekracht hat … Nun, nur geht sowas eimal
gut,
zweimal , dreimal, aber irgendwann knallts.

Muss nicht sein, vielleicht fährt er fast nie so.

Und jemand, der
sich
so über die Verkehrsregeln hinwegsetzt hat es nicht anders
verdient.

Das sehe ich anders.

Da hilft eigentlich nur der Führerscheinentzug so
wie
in D, und dies ist anscheinend nicht möglich, wenn das Delikt
im
Ausland begangen wurde.

Das geht auch, zumindest für Deutschland.

Übrigens, war ein digitaler Fotoapparat, auf dem Video erkennt
man
den Fahrer nicht wirklich, aber auf 2 Fotos recht gut.

Naja, ich denke ich wüsste, wie ich da herauskommen würde…

"Schlecht.
„Zwei Deppen, ein Gedanke“ kommt mir bei so etwas spontan in
den Sinn.

Komischerweise werde ich so gut wie nie bedrängt. Und mein
Alltagswagen hat in den Papieren eine Vmax von 209
eingetragen, ist also gegen Dein Auto eher lahm…"

Schneller als mein Auto, bei mir stehen 191 im Schein…

Wie ging das dann mit 240…?

A fährt eine E-Klasse, nicht sehr auffällig, halt mit
AMG-Paket.

Wird auch nicht oft bedrängt, aber so einen Spinner hat er
selten
erlebt. Und im Alter wird man sich eben den Gefahren eher
bewusst…

Sehe ich auch so.
Ich deeskaliere dann und denke mir meinen Teil.

Gruss,
M.

Hi!

Ich schrieb es Dir: Richterrecht. Das bedeutet: von Richtern
üblicherweise genutzte Interpretation / Entscheidung.

Wo finde ich diese Quelle?

In einschlägigen Urteilen.

Dieses Wissen hast du doch irgend wo her …

„üblicherrweise“? Bist du Richter?

Nein.

Staatsanwalt? Anwalt? Jurist in irgend einer Art?

Nein. Informierter Bürger mit BWL-Studium und somit minimalster juristischer „Grundausstattung“.

Gruss,
M.

Hallo!

Hui, so ein langes Posting und dann so eine Ansammlung von
Unsinn - Respekt!

Wer ko der ko… :wink:

Nun wir wissen, dass du durchaus eine gewisse Gabe hast, sich durch Einbildung eine eigene Realität zu bilden. Als Jurist würde einem da z.B. interessieren, in wie weit die psychische Befähigung zur Erteilung einer Lenkberechtigung noch gegeben ist.

Anzeige - Gegenanzeige - 2 Schwachsinnige gehen aufeinander
los - Verfahrenseinstellung. So wie es jeden Tag 200 mal
passiert.

Es gibt Anzeigen, Gegenanzeigen, Schwachsinnige und Verfahrenseinstellungen, das mag sein (wenn wir mal außer Acht lassen, dass es „Gegenanzeige“ als terminus technicus nicht gibt, aber falsa demonstratio non nocet). Aber dass ein Verfahren wegen einer „Gegenanzeige“ eingestellt wird, ist etwas was in der Praxis nicht jeden Tag 200mal vorkommt, sondern es kommt in der Praxis gar nicht vor.

Möglicherweise fuhr auch A illegal?
Ich sah Klärungsbedarf.

Möglicherweise ja, aber dies besitzt keine Rechtsrelevanz für die Beurteilung der Strafbarkeit des Verhaltens des Hinterherfahrenden und zweitens gibt es im Ausgangsposting keinen Anhaltspunkt dafür.

Merke: bei der Beurteilung der Strafbarkeit gibt es keine Berücksichtigung eines Mitverschuldens!

Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten…
Auch ein (vernünftiger) Richter könnte nachfragen, wie es zu
der zur Anzeige gebrachten Situation gekommen ist.

Er wird sogar sicher danach fragen

Keine Ahnung aber mitschwätzen: braucht man länger als 10
sek., um an einer Lücke auf der rechten Spur vorbeizufahren,
muss man rüber. Richterrecht (falls Du eine Quelle suchst).

Das ist zwar keine Quellenangabe, die du da anführst, ich hab auch keine Ahnung ob das stimmt, aber eines weiß ich: es besitzt zur Beurteilung der Strafbarkeit wiederum keine Relevanz.

Kein Drängler ohne Penner… :wink:

Das ist ein Fall von Einbildung. Ich wundere mich tagtäglich warum irgendwelche Volltrotteln hinter mir knapp auffahren, wenn ich links mit 130km/h fahre und überhole und 130km/h ist bei uns das Limit. Und ja, ich hab solche Leute auch schon angezeigt, ich gebs ehrlich zu. Normalerweise mache ich das nicht, aber bei sowas schon.

Glaubst Du im Ernst, so etwas würde wegen solchen Unfugs
ausgestellt?
Wovon träumst Du nachts?

Naja, das ist kein Unfug, sondern nach deutschem Recht ist das kriminell, auch wenns dir nicht gefällt.:Selbst dann könnte es schwer werden, ihn zu finden.

Interessanterweise funktioniert eine in dieser Hinsicht
regelkonforme Fahrweise ganz gut.

Ja, hinten nicht zu knapp auffahren.

Gruß
Tom

5 „Gefällt mir“

Ich schrieb es Dir: Richterrecht. Das bedeutet: von Richtern
üblicherweise genutzte Interpretation / Entscheidung.

Hi,

kein Richter urteilt nach der 10 Sekundenregel, die gibt es schlichtweg nicht.

Es gibt die Regel, wer 20 Sekunden rechts fahren kann, ohne das er die Geschwindigkeit verringern muss, der muss nach rechts. Was aber auch wieder nicht gilt, wenn ein anderer vor ihm ist den er überholen will.

Und über den Rest deiner Ergüsse lasse ich mich lieber nicht aus.

Q-Gruß

1 „Gefällt mir“

Moin!

Das Problem dürfte das Wachs sein.

Wenn man Dich mit so etwas dran kriegt, dreht man Dir möglicherweise einen „Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ daraus.

Ich halte eigentlich nichts von der Anzeigerei im Straßenverkehr, aber so etwas würde ich melden und würde dranbleiben. Das geht mir zu weit.

M.

Hallo,

Warum nur 110 auf der linken Spur, nicht wenigstens 130
(Richt-V).

Seit wann darf man links nur mit mindestens 130 Fahren?

Schrieb ich das?

Ja. Siehe Zitat.

Ohne Grund langsamer zu fahren ist allerdings wirklich
illegal, s. StVO.

Da sehe ich nichts von einer Mindestgeschwindigkeit. Kannst Du mir das genauer erklären?

Es geht einzig und allein um die 10 Sek. Regel bei dieser
Beurteilung. Eingehalten?

Was ist die „10 Sek. Regel“ und in welchem Gesetz steht sie?

s.o.; Richterrecht.

Kenne ich nicht. Verwechselst Du das mit den USA?

Als nächstes kommt dann die Forderung nach einem Verbot von
Radar-Blitzern mit eingebautem Foto, hm?

Das wäre gut.

Nur für einige wenige. Für die Mehrzahl wird’s dann richtig gefährlich.

Das ist schonmal gut. Lieber erstmal den eigenen Fahrstil
reflektieren und die Polizei icht mit solchem Käse aufhalten.
Solange es nicht kracht, war´s wohl nicht so schlimm…

???
Hab ich die Ironie nicht gefunden?

Es gab keine.

Oweiah!

In D muss der Halter m.W. nicht unbedigt den Fahrer nennen.

Nur dann nicht, wenn es sich um Verwandte handelt.

Vielleicht erkennt er den Fahrer nicht.

Muss er ja nicht. Es reicht, wenn ihn der Richter erkennt.

Mal auf der Autobahn gefilmt?

Ja.

Kommt nur selten etwas bei heraus.

Nein.

Deiner Bemerkung bezüglich Deeskalation etc. kann ich
zustimmen, aber der Rest ist teilweise schon etwas fragwürdig.

Böse Welt.

Die ist für Dein Posting nicht verantwortlich.

Ich komme eben lieber an, anstatt andere auf dem Weg maximal
ärgern zu wollen.

Ich auch, da stimme ich Dir völlig zu!

Gruß
loderunner

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Nein. Informierter Bürger mit BWL-Studium und somit
minimalster juristischer „Grundausstattung“.

Nur leider ist diese Grundausstattung derartig dürftig, dass fatale Unsinnigkeiten behauptet werden und es gehört auch durchaus zur eigenen Bildung zu erkennen, wo man sich vielleicht doch nicht so gut auskennt wie man meint. Sonst würdest du nicht in haarsträubender Weise zur Beurteilung der Strafbarkeit auf Fehlverhalten eines anderen verweisen. Sowas führt schon im ersten Semester im Grundlagenfach zum Strafrecht zu einem Nicht Genügend.

Gruß
Tom

3 „Gefällt mir“

ne Menge heisse Luft
hallo,

Wo finde ich diese Quelle?

In einschlägigen Urteilen.

Jetzt habe ich schon 4 mal gefragt WO. Und eine Quelle hast du immer noch nicht genannt! Kennst du etwa keine?

lg
usw

einverstanden
nochmal moin,

das mit dem wachs war bei mir mal so eine zeit, wie das von dir zitierte „nach einer anfänglichen Raserphase bis ca. 22 J.“…

ich benutze es nun schon lange nicht mehr! allerdings immer noch weniger aus vernunftgruenden, denn aus bequemlichkeit, die eigene anlage durchgaengig zu halten…

gruss
khs

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin!

Hui, so ein langes Posting und dann so eine Ansammlung von
Unsinn - Respekt!

Wer ko der ko… :wink:

Nun wir wissen, dass du durchaus eine gewisse Gabe hast, sich
durch Einbildung eine eigene Realität zu bilden.

„Wir“?

Als Jurist
würde einem da z.B. interessieren, in wie weit die psychische
Befähigung zur Erteilung einer Lenkberechtigung noch gegeben
ist.

Nur gut, dass das die wirklich relevanten Menschen nicht interessiert bzw. diese sich nicht zu einer Überprüfung genötigt sehen.

Anzeige - Gegenanzeige - 2 Schwachsinnige gehen aufeinander
los - Verfahrenseinstellung. So wie es jeden Tag 200 mal
passiert.

Es gibt Anzeigen, Gegenanzeigen, Schwachsinnige und
Verfahrenseinstellungen, das mag sein (wenn wir mal außer Acht
lassen, dass es „Gegenanzeige“ als terminus technicus nicht
gibt, aber falsa demonstratio non nocet). Aber dass ein
Verfahren wegen einer „Gegenanzeige“ eingestellt wird, ist
etwas was in der Praxis nicht jeden Tag 200mal vorkommt,
sondern es kommt in der Praxis gar nicht vor.

Die Ursache „Gegenanzeige“ für die Einstellung des Verfahrens (vulgo: der Anzeige) hast Du konstruiert.
Ich schrieb lediglich eine mögliche Ereigniskette auf.
Was wofür ursächlich ist, weiß ich nicht. Das Ergebnis jedenfalls ist bei Anzeigen im Straßenverkehr durch andere, nicht verbeamtete Verkehrsteilnehmer sehr häufig die Einstellung.

Möglicherweise fuhr auch A illegal?
Ich sah Klärungsbedarf.

Möglicherweise ja, aber dies besitzt keine Rechtsrelevanz für
die Beurteilung der Strafbarkeit des Verhaltens des
Hinterherfahrenden und zweitens gibt es im Ausgangsposting
keinen Anhaltspunkt dafür.

s.u., „vernünftiger Richter“.

Merke: bei der Beurteilung der Strafbarkeit gibt es keine
Berücksichtigung eines Mitverschuldens!

Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten…
Auch ein (vernünftiger) Richter könnte nachfragen, wie es zu
der zur Anzeige gebrachten Situation gekommen ist.

Er wird sogar sicher danach fragen

Na also.

Keine Ahnung aber mitschwätzen: braucht man länger als 10
sek., um an einer Lücke auf der rechten Spur vorbeizufahren,
muss man rüber. Richterrecht (falls Du eine Quelle suchst).

Das ist zwar keine Quellenangabe, die du da anführst, ich hab
auch keine Ahnung ob das stimmt, aber eines weiß ich: es
besitzt zur Beurteilung der Strafbarkeit wiederum keine
Relevanz.

s.o. „vernünftiger Richter“.

Kein Drängler ohne Penner… :wink:

Das ist ein Fall von Einbildung.

Das ist ein recht eindeutig als solcher gekennzeichneter, ironischer Satz.

Ich wundere mich tagtäglich
warum irgendwelche Volltrotteln hinter mir knapp auffahren,
wenn ich links mit 130km/h fahre und überhole und 130km/h ist
bei uns das Limit.

Das liegt daran, dass 20+ „common sense“ ist und manche Leute sich auf der Straße nicht benehmen können. 2 Deppen - 1 Gedanke…

Und ja, ich hab solche Leute auch schon
angezeigt, ich gebs ehrlich zu. Normalerweise mache ich das
nicht, aber bei sowas schon.

Würde ich jeden anzeigen, der mir auf der Straße quer kommt, könnte ich die Polizeiwachen nicht mehr verlassen.

Etwas Gelassenheit und Höflichkeit, auch den letzten Deppen gegenüber, hilft da ungemein.

Glaubst Du im Ernst, so etwas würde wegen solchen Unfugs
ausgestellt?
Wovon träumst Du nachts?

Naja, das ist kein Unfug, sondern nach deutschem Recht ist das
kriminell, auch wenns dir nicht gefällt.

Mein Gott, was nicht alles im Straßenverkehr als „kriminell“ und „lebensgefährlich“ gewertet wird und letzten Endes nichts weiter war als das verletzte Ego eines genervten Neiders.

Ich möchte nicht bestreiten, dass es ein paar wirklich irre auf den Straßen gibt. Meistens jedoch sind die Rangeleien auf der Autobahn in meinen Augen eher harmlos und sehr leicht zu deeskalieren, wenn man eine einigermassen reife Persönlichkeit ist.

Selbst dann könnte es
schwer werden, ihn zu finden.

Interessanterweise funktioniert eine in dieser Hinsicht
regelkonforme Fahrweise ganz gut.

Ja, hinten nicht zu knapp auffahren.

Auch das natürlich.

M.

1 „Gefällt mir“