Rücksichtsloser Drängler

„Kein Drängler ohne Penner“ stimmt übrigens nicht.

Nicht immer.

Jeder Fahrer darf, in den Grenzen der STVO, so fahren wie er
will.
Niemand darf dazu GENÖTIGT werden, eine Kolonne mit
190 zu überholen, wenn er selbst nur 150 fahren will.

Hatte ich das behauptet?
130 allerdings kann bei gutem Wetter durchaus geboten sein. 90 links läuft nicht.

M.

Tach!

Warum nur 110 auf der linken Spur, nicht wenigstens 130
(Richt-V).

Seit wann darf man links nur mit mindestens 130 Fahren?

Schrieb ich das?

Ja. Siehe Zitat.

Das gibt es nicht her, falsch interpretiert.
Bei guten Verhältnissen jedoch gilt das, s. StVO.

Ohne Grund langsamer zu fahren ist allerdings wirklich
illegal, s. StVO.

Da sehe ich nichts von einer Mindestgeschwindigkeit. Kannst Du
mir das genauer erklären?

„unverhältnismäßig langsam“ o.ä. ist das Stichwort.

Es geht einzig und allein um die 10 Sek. Regel bei dieser
Beurteilung. Eingehalten?

Was ist die „10 Sek. Regel“ und in welchem Gesetz steht sie?

s.o.; Richterrecht.

Kenne ich nicht. Verwechselst Du das mit den USA?

Nein, dort gibt es kein Rechtsfahrgebot.

Als nächstes kommt dann die Forderung nach einem Verbot von
Radar-Blitzern mit eingebautem Foto, hm?

Das wäre gut.

Nur für einige wenige. Für die Mehrzahl wird’s dann richtig
gefährlich.

Wohl kaum. Die wirklich fiesen Raser filtert man nicht mit Blitzgeräten, welche diese kennen oder anpeilen.

Das ist schonmal gut. Lieber erstmal den eigenen Fahrstil
reflektieren und die Polizei icht mit solchem Käse aufhalten.
Solange es nicht kracht, war´s wohl nicht so schlimm…

???
Hab ich die Ironie nicht gefunden?

Es gab keine.

Oweiah!

Angst…?

In D muss der Halter m.W. nicht unbedigt den Fahrer nennen.

Nur dann nicht, wenn es sich um Verwandte handelt.

Vielleicht erkennt er den Fahrer nicht.

Muss er ja nicht. Es reicht, wenn ihn der Richter erkennt.

Das stimmt.
Im vorliegenden Bsp. wohl eher unwahrscheinlich.

Mal auf der Autobahn gefilmt?

Ja.

Kommt nur selten etwas bei heraus.

Nein.

Hatte erst letztens einen solchen Fall im Bekanntenkreis. Der Anzeigende hatte mit 12 Mpix und Festinstallation auf der Hutablage richtig aufgerüstet. War nicht verwertbar.

Deiner Bemerkung bezüglich Deeskalation etc. kann ich
zustimmen, aber der Rest ist teilweise schon etwas fragwürdig.

Böse Welt.

Die ist für Dein Posting nicht verantwortlich.

Nein, sie ist dafür verantwortlich (oder wird es gemacht), dass viele hier sich ständig verfolgt und bedrängt fühlen.

Ich komme eben lieber an, anstatt andere auf dem Weg maximal
ärgern zu wollen.

Ich auch, da stimme ich Dir völlig zu!

Na immerhin.

M.

Hallo!

„Wir“?

Ja alle hier im Forum vernünftig denkenden Poster…

Als Jurist
würde einem da z.B. interessieren, in wie weit die psychische
Befähigung zur Erteilung einer Lenkberechtigung noch gegeben
ist.

Anzeige - Gegenanzeige - 2 Schwachsinnige gehen aufeinander
los - Verfahrenseinstellung. So wie es jeden Tag 200 mal
passiert.

Es gibt Anzeigen, Gegenanzeigen, Schwachsinnige und
Verfahrenseinstellungen, das mag sein (wenn wir mal außer Acht
lassen, dass es „Gegenanzeige“ als terminus technicus nicht
gibt, aber falsa demonstratio non nocet). Aber dass ein
Verfahren wegen einer „Gegenanzeige“ eingestellt wird, ist
etwas was in der Praxis nicht jeden Tag 200mal vorkommt,
sondern es kommt in der Praxis gar nicht vor.

Die Ursache „Gegenanzeige“ für die Einstellung des Verfahrens
(vulgo: der Anzeige) hast Du konstruiert.
Ich schrieb lediglich eine mögliche Ereigniskette auf.
Was wofür ursächlich ist, weiß ich nicht. Das Ergebnis
jedenfalls ist bei Anzeigen im Straßenverkehr durch andere,
nicht verbeamtete Verkehrsteilnehmer sehr häufig die
Einstellung.

…ja, aber nur weil die Behauptung nicht nachgewiesen werden kann. Das ist eine andere Baustelle.

Möglicherweise fuhr auch A illegal?
Ich sah Klärungsbedarf.

Möglicherweise ja, aber dies besitzt keine Rechtsrelevanz für
die Beurteilung der Strafbarkeit des Verhaltens des
Hinterherfahrenden und zweitens gibt es im Ausgangsposting
keinen Anhaltspunkt dafür.

s.u., „vernünftiger Richter“.

So ein Richter wäre nicht vernünftig, sondern ein Richter, der das so sieht wie du begeht einen Amtsmissbrauch und du wirst daher keinen finden. Also eher ein Fall von „Einbildung“ und „Zurechtbiegen der Wahrheit“

Keine Ahnung aber mitschwätzen: braucht man länger als 10
sek., um an einer Lücke auf der rechten Spur vorbeizufahren,
muss man rüber. Richterrecht (falls Du eine Quelle suchst).

Das ist zwar keine Quellenangabe, die du da anführst, ich hab
auch keine Ahnung ob das stimmt, aber eines weiß ich: es
besitzt zur Beurteilung der Strafbarkeit wiederum keine
Relevanz.

s.o. „vernünftiger Richter“.

…jetzt wirds lächerlich…

Ich wundere mich tagtäglich
warum irgendwelche Volltrotteln hinter mir knapp auffahren,
wenn ich links mit 130km/h fahre und überhole und 130km/h ist
bei uns das Limit.

Das liegt daran, dass 20+ „common sense“ ist und manche Leute
sich auf der Straße nicht benehmen können. 2 Deppen - 1
Gedanke…

Es ist dein sense und eher ein Anfall von Größenwahn, wenn du meinst, dass das was du denkst der „common sense“ ist.

Etwas Gelassenheit und Höflichkeit, auch den letzten Deppen
gegenüber, hilft da ungemein.

Ja und das wichtigste: Kehre vor deiner eigenen Haustür und hör gleich mal mit dem Drängeln auf!

Ich möchte nicht bestreiten, dass es ein paar wirklich irre
auf den Straßen gibt. Meistens jedoch sind die Rangeleien auf
der Autobahn in meinen Augen eher harmlos und sehr leicht zu
deeskalieren, wenn man eine einigermassen reife Persönlichkeit
ist.

Ja, aber das was du hier schreibst ist eskalierend und nicht deeskalierend. Deeskalation besteht jedenfalls nicht darin, dass man sagt, es soll immer der andere nachgeben. Deeskalierend wäre, dass jemand auch dann nicht hinten knapp auffährt, wenn jemand zu Unrecht links fährt und zu Unrecht zu langsam fährt. Das wäre deeskalierend und ist auch im Gesetz so vorgsehen.

Gruß
Tom

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Und nochmal moin!

das mit dem wachs war bei mir mal so eine zeit, wie das von
dir zitierte „nach einer anfänglichen Raserphase bis ca. 22
J.“…

Naja, jeder darf sich weiterentwickeln.
Wenn selbst ich einen einigermassen vernünftigen Fahrstil erlernt habe, können viele andere das auch…

ich benutze es nun schon lange nicht mehr! allerdings immer
noch weniger aus vernunftgruenden, denn aus bequemlichkeit,
die eigene anlage durchgaengig zu halten…

Zumindest das Ergebnis ist ja sozial verträglich…

Gruß,
M.

Bei der Sache mit dem „Bremslichtknopf“ oder der „Flucht nach
vorne“, der Sinn ist nicht die Erziehung, sondern sich selbst aus der
Gefahr zu bringen.
Und natürlich, man kann nach rechts fahren. Aber A hat sich darauf
gefreut in D zu sein und auch schnell fahren zu können. Daher
beschleunigte A, nachdem das letzte Fahrzeug in der
„Überholkolonne“ vor ihm nach rechts gefahren war.
Damit war das
Abstandsproblem auch behoben, bis eben nach einiger Zeit der Golf
wieder am Heck klebte.
Übrigens, neben A saßen noch zwei weitere Personen im Auto, so
könntest du dich zwar des Bildes wegen rausreden, aber der Beifahrer
wird dich identifizieren.

Wegen dem Tempo : Ich bin nicht A, A fährt ein Geschoss von
Mercedes (hab ich doch geschrieben), ich einen Mazda MX-5.

Erzähl sowas einem LKW-Fahrer, der nicht schneller darf. Übrigens:
Wenn jemand nur 90 fahren will, so darf er es auch.
Wenn du schreibst „Kein Drängler ohne Penner“ so ist dies nunmal
falsch. Auch wenn viele der „Drängleropfer“ sicherlich Penner sind …

hier ist doch die quelle!
http://www.wer-weiss-was.de/img/users/12447.jpg

gruß
ann

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Richterrecht? You made my day!
Hallo,

Ich such diese Quelle immer noch …

Ich schrieb es Dir: Richterrecht. Das bedeutet: von Richtern
üblicherweise genutzte Interpretation / Entscheidung.

das gibt es zwar, nicht aber in Deutschland und wesentlichen Teilen Europas. Als Schöffe, weiß ich von von ich rede.

Zum Nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht

Ich würde mal sagen, du bist hier etwas über das Ziel hinausgeschossen und verzettelst dich mit deinen Aussagen immer mehr. Vielleicht zu viele Gerichtsshows oder US-amerikanische Spielfilme gesehen? In den USA gibt es so etwas tatsächlich.

Kurzum: Unsinn, was du das schreibst.

Gruß

S.J.

2 „Gefällt mir“

Hallo,

Warum nur 110 auf der linken Spur, nicht wenigstens 130
(Richt-V).

Seit wann darf man links nur mit mindestens 130 Fahren?

Schrieb ich das?

Ja. Siehe Zitat.

Das gibt es nicht her, falsch interpretiert.

Dann lies Deinen Text nochmal durch und formuliere beim nächsten mal besser.

Bei guten Verhältnissen jedoch gilt das, s. StVO.

Du hast offensichtlich Schwierigkeiten, den Begriff 'Richtgeschwindigkeit zu verstehen. Es handelt sich hierbei nicht und niemals um eine Mindestgeschwindigkeit.
Lies: http://de.wikipedia.org/wiki/Richtgeschwindigkeit
Und die Verordnung selber: http://bundesrecht.juris.de/babrigeschwv_1978/__1.html
Zitat: „…wird empfohlen… nicht schneller als 130 km/h zu fahren“.

Vermutlich beziehst Du Dich auf §3 Abs2 StVO (http://bundesrecht.juris.de/stvo/__3.html), der lautet:
„Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.“
Und in Deiner unendlichen Macht legst Du fest, dass niemand einen Grund haben könnte, weniger als 130km/h fahren zu müssen. Zum Glück sehen das die Richter anders, weshalb konsequenterweise nicht das ‚langsamer als 130 km/h‘, sondern das ‚schneller als 130 km/h‘ Folgen haben kann.

„unverhältnismäßig langsam“ o.ä. ist das Stichwort.

Genau. ‚Unverhältnismäßig‘. Und das legst zum Glück nicht Du fest.

Es geht einzig und allein um die 10 Sek. Regel bei dieser
Beurteilung. Eingehalten?

Was ist die „10 Sek. Regel“ und in welchem Gesetz steht sie?

s.o.; Richterrecht.

Kenne ich nicht. Verwechselst Du das mit den USA?

Nein, dort gibt es kein Rechtsfahrgebot.

Und hier kein Richterrecht.
Was also hat Dich dazu gebracht, diesen Begriff zu verwenden? Mangelnde Kenntnisse? Fehlende Argumente?

Als nächstes kommt dann die Forderung nach einem Verbot von
Radar-Blitzern mit eingebautem Foto, hm?

Das wäre gut.

Nur für einige wenige. Für die Mehrzahl wird’s dann richtig
gefährlich.

Wohl kaum. Die wirklich fiesen Raser filtert man nicht mit
Blitzgeräten, welche diese kennen oder anpeilen.

Ah, ja. Die ‚fiesen Raser‘ haben also gottgleiche Fähigkeiten und die ‚normalen Raser‘ sind natürlich völlig ungefährlich.

Vielleicht solltest Du doch mal Deinen Kompass neu einnorden.

Solange es nicht kracht, war´s wohl nicht so schlimm…

???
Hab ich die Ironie nicht gefunden?

Es gab keine.

Oweiah!

Angst…?

Ja. Vor Verkehrsteilnehmern wie Dir schon.

Vielleicht erkennt er den Fahrer nicht.

Muss er ja nicht. Es reicht, wenn ihn der Richter erkennt.

Das stimmt.
Im vorliegenden Bsp. wohl eher unwahrscheinlich.

Ach? Du kennst die Aufnahmen? Und selbstverständlich die Zeugen, die mit im Auto saßen? Und den Richter auch?

Oh, ich vergaß: Du allein hast ja die Macht.

Mal auf der Autobahn gefilmt?

Ja.

Kommt nur selten etwas bei heraus.

Nein.

Hatte erst letztens einen solchen Fall im Bekanntenkreis. Der
Anzeigende hatte mit 12 Mpix und Festinstallation auf der
Hutablage richtig aufgerüstet. War nicht verwertbar.

Was kann ich dafür, dass Dein Bekannter zu … ist? Und seit wann ist Dein Bekannter der Maßstab der Welt?

Obwohl - langsam(?) verstehe ich Deine Aussagen hier. Ein Beispiel und Du hast den Sachverhalt vollständig und für alle Zeit geklärt. Weitere Argumente sind dann völlig überflüssig. Gehirn voll, geht nichts mehr rein.

zustimmen, aber der Rest ist teilweise schon etwas fragwürdig.

Böse Welt.

Die ist für Dein Posting nicht verantwortlich.

Nein, sie ist dafür verantwortlich (oder wird es gemacht),
dass viele hier sich ständig verfolgt und bedrängt fühlen.

Nein. Dafür ist nur der verantwortlich, der verfolgt und bedrängt.

Gruß
loderunner

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Kurzer Kommentar
Hallo!

Nachdem ich hier von teilweiese wohl auch fachkundiger Seite derart angegangen wurde, fasse ich Euch ein paar Fakten, welche weitgehend im Alltag Gültigkeit haben, noch einmal zusammen.
Ohne juristische Quellen, einfach aus der Erfahrung heraus. Dies zu beachten schadet nicht und spart im Zweifel Geld und Ärger.

1.) man darf auf der Autobahn nicht so schnell oder langsam fahren, wie man möchte. Bei trockener, freier Straße 90 Km/h links oder bei Schneefall 200 rechts - beides läuft nicht und kann geahndet werden.
Die Richt-V liegt bei 130. Hält man sich daran, solange dies aufgrund von Witterung und Sraßenzustand möglich ist, ist man auf der sicheren Seite und vermeidet Ärger durch extreme Differenzgeschwindigkeit zum Hintermann bereits im Vorfeld.

2.) Es gibt ein Rechtsfahrgebot für deutsche Autobahnen, welches auch forciert werden kann. Zur Feststellung, ob ein Verstoß vorliegt, wird häufig die genannte 10 Sekunden-Regel herangezogen. Irgendwie muss man ja zu einer Bewertung kommen. Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob es in D den Begriff „Richterrecht“ gibt oder ob sich die Richter einfach üblicherweise an dieser Regelung orientieren. Das Ergebnis für denjenigen, der den Verstóß begeht, ist dasselbe.

3.) Drängeln ist böse, andere zu blockieren auch. :wink:

Gruß,
M.