Rückstände in der PKV. Rechnungen werden bezahlt?

Hallo Community,

wir hatten bei uns im Büro eine interessante Diskussion - hatten uns aber irgendwie nicht einigen können.

Ein Selbstständiger ist vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2008 in der PKV versichert. Aufgrund verschiedener Umstände zahlt dieser aber seid dem 01.02.2007 seine Beiträge nicht mehr.

PKV verlangt die Befriedigung des Vertrages und fordert bis zum 31.12.2008 die Beiträge ein. Person kann nicht zahlen und die PKV tritt die Forderung an einen Anwalt oder Inkasso ab. Dort zahlt er jetzt Summe X als Ratenzahlung.

Die Arztrechnungen seid dem 01.02.2007 - hätte er diese einreichen können bzw. könnte er diese jetzt noch einreichen?

Ich vertrete die Meinung, dass das „Ding gelaufen ist“. Arbeitskollege meinte aber, dass er es noch einreichen könnte. Hatte auch einen Paragrafen gennant, den ich mir natürlich nicht aufgeschrieben habe…

Habt Ihr eine Antwort bzw. wie seht Ihr das?

LG

Hallo,

m.E. ist der Versicherungsschutz vermutlich erloschen, denn das Versicherungspflichtgesetz trat erst später in Kraft, welches eine Kündigung der PKV aufgrund von Beitragsrückständen untersagt.

Vermutlich wurde ihm eine Kündigung zugestellt und falls nicht,dürfte die Vers.gesellschaft mit Gegenforderungen aufrechnen?

Schönen Tag noch.

Kündigung wurde zum 31.12.2008 ausgesprochen - daher musste die Person auch bis dahin die Beiräge zahlen.

Ich hab was von bis zu drei Kalenderjahren im Kopf, in der man noch Rechnungen einreichen kann. Aber genau das war der Punkt, wo wir uns „in de Köppe“ hatten.

Meines Erachtens müsste es halt zu spät sein, um noch Rechnungen bezahlt zu bekommen. Auch eine Aufrechnung wäre daher wohl nicht mehr möglich, auch wenn die Person noch die Rate in Höhe X zahlt, oder?

Evtl. gibt es noch anderslautene Gerichtsurteile? Ist echt eine interessante Fallgestaltung.

Also die Verjährung beträgt drei Jahre, solange kann man einreichen.

Die Frage aber ist, ab wann der Vertrag durch Mahnung und Kündigung leistungsfrei war. Und das wird nicht aufgehoben, wenn er jetzt alte Schulden bezahlt. Das Verbot der Kündigu kam erst zum 1.1.2009

Also wahrscheinlich nein.

Ich hoffe, er ist seit 1.1.2009 wieder krankenversichert und zahlt auch.

Die Arztrechnungen seid dem 01.02.2007 - hätte er diese einreichen können bzw. könnte er diese jetzt noch einreichen?

Er könnte sie einreichen, um seine Beitragsrückstände zu verringern, Auszahlungen würde er definitiv nicht erhalten. Dann kommt es darauf an, ab wann die Versicherung leistungsfrei ist, dieses Datum wurde dem VN vor der Kündigung mitgeteilt. Rechnungen ab diesem Datum sind Altpapier.

Grundsätzlich wird die PKV er wieder leisten, wenn er alle Rückstände ausgeglichen hat. Wenn er Pech hat, werden die Rückstände von 2007 und 2008 auch noch eingetrieben. Kulantes Verhalten der Gesellschaft kann hier, angesichts der immer höher werdenden Zahlungsausfälle nicht erwartet werden.

Ich vertrete die Meinung, dass das „Ding gelaufen ist“.

Richtig.

Arbeitskollege meinte aber, dass er es noch einreichen könnte.
Hatte auch einen Paragrafen gennant, den ich mir natürlich nicht aufgeschrieben habe…

So ist das mit dem Paragraphen am Stammtisch, die gerne so interpretiert werden, wie man sie gerne hätte.