Hallo Community,
wir hatten bei uns im Büro eine interessante Diskussion - hatten uns aber irgendwie nicht einigen können.
Ein Selbstständiger ist vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2008 in der PKV versichert. Aufgrund verschiedener Umstände zahlt dieser aber seid dem 01.02.2007 seine Beiträge nicht mehr.
PKV verlangt die Befriedigung des Vertrages und fordert bis zum 31.12.2008 die Beiträge ein. Person kann nicht zahlen und die PKV tritt die Forderung an einen Anwalt oder Inkasso ab. Dort zahlt er jetzt Summe X als Ratenzahlung.
Die Arztrechnungen seid dem 01.02.2007 - hätte er diese einreichen können bzw. könnte er diese jetzt noch einreichen?
Ich vertrete die Meinung, dass das „Ding gelaufen ist“. Arbeitskollege meinte aber, dass er es noch einreichen könnte. Hatte auch einen Paragrafen gennant, den ich mir natürlich nicht aufgeschrieben habe…
Habt Ihr eine Antwort bzw. wie seht Ihr das?
LG