Guten Abend,
mich interessiert die Frage, ob Teilrückstände aus Nebenkostenabrechungen 2011 (tituliert) und komplette Rückstände aus 2012, die ein Mehrfaches der Monatsbruttomiete einer 29 qm-Wohnung übersteigen, für sich schon einen erheblichen Mietrückstand darstellen, der zur fristlosen Kündigung berechtigt (dazu sind auch die beiden letzten Monatsmieten nicht gezahlt).