Rückstand aus Nebenkostenabrechnung

Guten Abend,

mich interessiert die Frage, ob Teilrückstände aus Nebenkostenabrechungen 2011 (tituliert) und komplette Rückstände aus 2012, die ein Mehrfaches der Monatsbruttomiete einer 29 qm-Wohnung übersteigen, für sich schon einen erheblichen Mietrückstand darstellen, der zur fristlosen Kündigung berechtigt (dazu sind auch die beiden letzten Monatsmieten nicht gezahlt).

Hallo,

die fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mietschuldner mit 2 Brutto-Mietzahlungen im Rückstand ist, unabhängig davon, wie sich diese Mietrückstände im Detail zusammen setzen.

Wenn auch die beiden letzten Monatsmieten nicht bezahlt wurden, ist grundsätzlich hieraus schon die fristlose Kü möglich.

si

die fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mietschuldner
mit 2 Brutto-Mietzahlungen im Rückstand ist, unabhängig davon,
wie sich diese Mietrückstände im Detail zusammen setzen.

Allerdings zählen dazu keine Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen.

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Das Nichtbezahlen von 2 Monatsmieten rechtferigt die sofortige Kündigung des Mietverhältnisses. Fr. Backer