Rückstellung bilden?

Hallo zusammen!

Vorweg: Der fiktive Unternehmer HAT einen Steuerberater, er wird sich mit ihm über den Sachverhalt unterhalten, würde aber gerne VORHER wissen, was es für Optionen gibt.

Einzelunternehmer Fliesenlegermeister Willi Platte hat 2013 nicht viel erwirtschaftet, 2014 dagegen durch einen Großauftrag einen Umsatz gehabt, der außerordentlich hoch ist.
Somit wird er 2014 einen sehr hohen (für ihn) Gewinn erzielen, sagen wir mal 450.000 Umsatz und 50.000€ Gewinn.

2015, so hofft er, wird ein „normales“ Jahr werden.

Nun dürfte die Bilanz für 2014 zu einer Steuererklärung führen, die sehr unschön ausfallen wird.

Willi hat im Dezember einen neuen Firmen-Klein-LKW bestellt, dieser wird im März 2015 ausgeliefert werden. Dieser wird in der Summe etwa 35.000€ netto kosten.

Willi hat zudem einen PKW (Mini-Van), der geschäftlich genutzt wird mit 1%-Regelung für Privatnutzung.

Willi denkt sich:
Kann man nicht in der 2014er Bilanz ganz offiziell Geld beiseite legen, dieses dann nicht in 2014 versteuern, es dann für den LKW ausgeben und somit seine Steuerlast LEGAL mildern?

Welche Möglichkeiten könnte es geben?

(Danke für Antworten, eine Steuerberatung soll hier nicht erfolgen, Stichworte / Kurzhinweise sind auch willkommen.)

Hola!

Das Zauberwort heißt Investitionsabzugsbetrag / §7g EStG. Herr Platte kann in der 2014er Steuererklärung eine „Vorababschreibung“ von 40% der Netto-Anschaffungskosten des Firmenbusses gewinnmindernd einsetzen.

Bei dem Minivan geht das nicht. Voraussetzung für den Investitionsabzugsbetrag ist, dass das Wirtschaftsgut fast ausschließlich (mind. 90%) betrieblich genutzt wird. 1%-Regelung heißt ja Privat- also keine betriebliche Nutzung.

Gruß derschwede77

Hola!

Das Zauberwort heißt Investitionsabzugsbetrag / §7g EStG. Herr
Platte kann in der 2014er Steuererklärung eine
„Vorababschreibung“ von 40% der Netto-Anschaffungskosten des
Firmenbusses gewinnmindernd einsetzen.

OK, danke.

Bei dem Minivan geht das nicht.

Soll es auch nicht, dieses Auto ist drei Jahre alt wurde nur der Vollständigkeit erwähnt, falls es von Belang sein sollte, dass mindestens ein Fahrzeug des Unternehmers mit privater Nutzung verbucht ist.

Voraussetzung für den
Investitionsabzugsbetrag ist, dass das Wirtschaftsgut fast
ausschließlich (mind. 90%) betrieblich genutzt wird.

Da es sich um einen VW Transporter / Kasten mit Sortimo-Einrichtung handelt, ein (auch) privat genutzer PKW vorhanden ist und für den Transporter keine private Nutzung gemeldet wird (und de facto auch fast nicht erfolgt, man möge ein oder zwei Fahrten im Jahr zum Einkaufen von Blumenerde verzeihen), ist das kein Problem.

Den Rest mit der AFA und so soll der StB machen, dafür bekommt der ja sein Geld.

Gruß derschwede77

Bedankt!

Bei dem Minivan geht das nicht. Voraussetzung für den
Investitionsabzugsbetrag ist, dass das Wirtschaftsgut fast
ausschließlich (mind. 90%) betrieblich genutzt wird.
1%-Regelung heißt ja Privat- also keine betriebliche Nutzung.

1% regel schließt IAB nicht aus. der nachweis der Nutzung unter 10% kann anderweitig geführt werden und dabei auch die 1% regel angewandt werden.

gruß inder