Hallo zusammen!
Vorweg: Der fiktive Unternehmer HAT einen Steuerberater, er wird sich mit ihm über den Sachverhalt unterhalten, würde aber gerne VORHER wissen, was es für Optionen gibt.
Einzelunternehmer Fliesenlegermeister Willi Platte hat 2013 nicht viel erwirtschaftet, 2014 dagegen durch einen Großauftrag einen Umsatz gehabt, der außerordentlich hoch ist.
Somit wird er 2014 einen sehr hohen (für ihn) Gewinn erzielen, sagen wir mal 450.000 Umsatz und 50.000€ Gewinn.
2015, so hofft er, wird ein „normales“ Jahr werden.
Nun dürfte die Bilanz für 2014 zu einer Steuererklärung führen, die sehr unschön ausfallen wird.
Willi hat im Dezember einen neuen Firmen-Klein-LKW bestellt, dieser wird im März 2015 ausgeliefert werden. Dieser wird in der Summe etwa 35.000€ netto kosten.
Willi hat zudem einen PKW (Mini-Van), der geschäftlich genutzt wird mit 1%-Regelung für Privatnutzung.
Willi denkt sich:
Kann man nicht in der 2014er Bilanz ganz offiziell Geld beiseite legen, dieses dann nicht in 2014 versteuern, es dann für den LKW ausgeben und somit seine Steuerlast LEGAL mildern?
Welche Möglichkeiten könnte es geben?
(Danke für Antworten, eine Steuerberatung soll hier nicht erfolgen, Stichworte / Kurzhinweise sind auch willkommen.)