hallo,
kann ein mieter in der bilanz rückstellungen für regelmäßige renovierungskosten in folgejahren bilden ?
danke
gruß inder
hallo,
kann ein mieter in der bilanz rückstellungen für regelmäßige renovierungskosten in folgejahren bilden ?
danke
gruß inder
R 5.7 (1) Nr 2 EStR
§ 249 (1) S2 Nr. 1 HGB
R 5.7 (1) Nr 2 EStR
§ 249 (1) S2 Nr. 1 HGB
also wäre eine renovierung im üblichen 5-jahresrythmus als jährlich unterlassene instandhaltung anzusehen und somit ist eine rückstellung nicht möglich (zumindest nicht über die 3 monate hinaus) ?