Rückstellung für Renovierung

hallo,

kann ein mieter in der bilanz rückstellungen für regelmäßige renovierungskosten in folgejahren bilden ?

danke

gruß inder

R 5.7 (1) Nr 2 EStR
§ 249 (1) S2 Nr. 1 HGB

R 5.7 (1) Nr 2 EStR
§ 249 (1) S2 Nr. 1 HGB

also wäre eine renovierung im üblichen 5-jahresrythmus als jährlich unterlassene instandhaltung anzusehen und somit ist eine rückstellung nicht möglich (zumindest nicht über die 3 monate hinaus) ?