RÜckstellung?

Hallo.

Folgender fiktiver Sachverhalt:

EIne Firma X hat im abgelaufenen GJ 2009 eine Instandhaltung von vorr. 9000€ unterlassen, die aber im April des Folgejahres nachgeholt werden soll. Welche Auswirkung würde eine solche „Sache“ auf die Bilanz und GuV haben?
Gilt das auch für die steuerliche Gewinnermittlung?

LG und Danke

Moin,

Ist es überhaupt noch eine Rückstellung, wenn die Instandhaltung bereits nachgeholt wurde? Da ja bereits Zeitpunkt und die Höhe der Aufwendungen feststeht, passt die Definition für Rückstellungen m.E. nicht mehr. Insbesondere deswegen nicht, weil Erfüllung im April 2010.

http://dejure.org/gesetze/HGB/249.html
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/estr-2005/r5.7…

Schöne Grüße
e

Hiho,

Du hast aber auch schon öfter mal einen Jahresabschluss im Februar fixfertig zusammengeklopft, odrr?

Schöne Grüße

MM

Klar, dann stellt sich die Frage auch nicht.

Aber im Juli, wenn April vorbei? Daher meine Frage, ob es denn wirklich eine RS ist…

Jo, aber wenn nicht auch der Zeitstrahl ein fiktiver wäre, täte es heißen „…nachgeholt worden ist“ und nicht „…nachgeholt werden soll“.

Die Schulaufgabe hebt auf das handelsrechtliche Passivierungsverbot bei Nachholung nach dem 31.03. des Folgejahres und auf die Passivierungspflicht bei Nachholung innerhalb von drei Monaten, zusammen mit Maßgeblichkeit und umgekehrter Maßgeblichkeit ab. Sonst würden Spengler, Dachdecker und Maschinenschlosser nicht ausgerechnet im April anrücken.

Schöne Grüße

MM