Das ist ja sehr schön, aber ich hatte weiter oben erwähnt,
dass sich meine Frage konkret auf ein Einzelunternehmen
bezieht.
bis hier ist noch alles richtig…
Das hat mit bilanzieren nicht so fuurchtbar viel zu
tun, wenn ich mich da noch recht daran erinnere.
bei mir bilanzieren die meisten einzelunternehmer…
Fakt ist, wenn ich einen Überschuß erwirtschafte, werde ich
sofort in voller Höhe steuerlich zur Kasse gebeten.
sofort nicht, aber wenn der bescheid kommt…
Habe ich
im nächsten Jahr eine Investition anstehen, bekomme ich aber
nicht die entrichtete Vorsteuer sofort wieder, sondern darf
die dann im Laufe der Zeit verrechnen.
das ist völliger unsinn und hier werden begriffe augenkrebsverdächtig durcheinandergemischt
du meinst, dass du die minderung der steuer über die verteilung der abschreibungsdauer verteilst und nicht sofort in voller höhe die ausgabe sich auswirkt…
wenn in bewegliche neue wirtschaftsgüter investiert wird, dann kann die ansparabschreibung ein thema sein - hierzu mein hinweis oben… ist nicht besonders kompliziert und im übrigen ist die art der gewinnermittlung bei der bildung völlig egal…
Eine unschöne Lösung.
In der doppelten Buchführung kann ich eine Rückstellung
buchen. … aber wie sieht das mit einem Einzelunternehmen
aus.
rückstellungen nur bei bilanz - ausnhame für den überschussrechner ist die ansparrücklage, die aber keine rückstellung im eigentlichen sinn ist
schau mal bei wikipedia z.b. nach, was rückstellungen sind…
gruß inder