da sich das Thema Rückstellungen mit dem BilMoG stark geändert hat, würde ich dir die folgende seite empfehlen, da kannst du dich etwas über die Aufwandsrückstellungen informieren.
na klar kannst Du die Rückstellung nachholen. Hier stellt sich natürlich erstmal die Frage nach den Adressaten deines Abschlusses. Denn klar ist, daß der Aufwand aus der Rückstellungsbildung ab diesem Monatsabschluss erhöht sein wird.
Bei den Urlaubsrükstellungen denke bitte auch an die Zeitkonten der Mitarbeiter (Ü-Stunden)
VG
Frage ist etwas merkwürdig: Kann ich für das Jahr 2010 noch ( worauf bezieht sich „noch“ ? )Rückstellungen in der Bilanz bilden ?
a) Zurzeit allenfalls Bilanz 2009, nicht 2010, es sei denn bei abweichendem WJ.
b) In Bil. 2009 können noch nicht in Anspruch genommene Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer per 31.12.2009 als RSt angesetzt werden.
c) Das gleiche gilt für WP-Kosten der Jahre bis einschl. 31.12.2009, soweit noch nicht berechnet.
d) Generell Stichtagsprinzip - noch nicht verausgabte Kosten aus Zeit vor Bil.-Stichtag in Bilanz als RSt.
im Fall einer Bilanzerstellung per 31.12. ist es möglich, noch zu erwartende Kosten in der Bilanz als Rückstellung mit der aller voraussichtlich nach entstehenden Höhe zu berücksichtigen.
Solltest Du den Abschluss sogar für eine GmbH machen, bist Du sogar verpflichtet selche Aufwendungen in der Bilanz zu berücksichtigen.
danke für die Antworten.
Aber sie sind leider unterschiedlich:
Ich habe mich evtl. unklar ausgedrückt (Nachholende Kosten ist für uns heir ein Fachausdruck, der sich auf das aktuelle Geschäftsjahr bezieht):
Es geht um das Geschäftsjahr 2010, also für Kosten Urlaubsansprüche 2010 und für die Kosten Wirtschaftsprüfer 2010.
Wir machen keine getrennte Handels- und Steuerbilanz.
danke für die Antworten.
Aber sie sind leider unterschiedlich:
Ich habe mich evtl. unklar ausgedrückt (Nachholende Kosten ist für uns heir ein Fachausdruck, der sich auf das aktuelle Geschäftsjahr bezieht):
Es geht um das Geschäftsjahr 2010, also für Kosten Urlaubsansprüche 2010 und für die Kosten Wirtschaftsprüfer 2010.
Wir machen keine getrennte Handels- und Steuerbilanz.
nein, das war schon o.k. Auch ich spreche von Rückstellungen für das aktuelle Wirtschaftsjahr, deren Einstellung bisher vergessen wurde. Im aktuellen Monatsabschluß sind diese Rückstellungen (z.b. Jan bis Sep) nachzuholen und dann ab Oktober monatlich einzustellen (bis Dez). Wichtig ist dabei die Abschätzung der per 31.12. zu erwartenden Höhe dieser Rückstellungen (für Urlaub und WP).
VG