Rückstellungen Gutschriften

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich muss eine Rückstellungsdatei erstellen und stehe vor folgendem Problem:
Bsp.:
1.1.01 RSt beträgt 10 Euro, dann fallen Kosten i.H.v. 4 Euro an und die RSt wird zum Ende des Jahres mit 6 € aufgelöst, RSt-Stand am 31.12. somit 0 Euro. In 02 wird eine Gutschrift erstellt, in Höhe von 3 €, was mache ich in diesem Fall? Die RSt ist ja längst in Anspruch genommen und aufgelöst worden. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt. viele Grüße

christian

Hallo,
leider ist das Problem zu unpräziese geschildert.
Was meinen Sie mit „eine Gutschrift wird erstellt“ ??

Wenn sie / Ihre Firma einem Kunden eine Gutschrift in 02 erstellt und die Rückstellung im Jahr zuvor aufgelöst wurde dann sind die Kosten aus der Gutschrift meiner Ansicht nach Periodenfremde Aufwendungen.
Weil Sie einen Verbrauch aus einer bestehenden Gutschrift nicht mehr machen können.

Sollten Sie aber Ihren Jahresabschluss von Jahr 01 noch nicht gemacht haben, können Sie ja für den Fall der Gutschrift (wenn es sich aus einem Ereignis des Jahres 01 handelt) ja noch eine Rückstellung bilden und in 02 auflösen, dann haben Sie wieder Kostenneutralität hergestellt.

Viele Grüße

Thomas