Hallo liebes Forum,
habe eine Frage bezüglich der Nebenkostenabrechnung.
Annahme : Nachzahlung wäre 1.500,-- EUR. Darin inbegriffen 1.000.–EUR Rückstellung für siehe unten.
Zu den Einzelheiten:
Angenommener Einzug des Mieters in die Neubauwohnung in 2004.Die Nebenkosten werden nun erstmalig abgerechnet für 2005 und 2006.
Hauptbetrag innerhalb der Nachzahlung ist eine Rückstellung für Regenwasser,Schmutzwasser,Strassenreinigung und Abfallgebühren, die gemäss Hinweis auf der Nebenkostenabrechnung seitens der Stadt bis heute noch nicht veranlagt wurden (Grundabgabenbescheide für 2005 und 2006 liegen noch nicht vor). Ebenso verlangt der Vermieter aufgrund der hohen Nachzahlung rückwirkend zum 01.01.2007 eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung.
Meine Fragen:
Darf der Vermieter noch nicht veranlagte, geschätzte Gebühren und Kosten innerhalb der Nebenkostenabrechnung in Rechnung stellen ?
Darf der Vermieter rückwirkend eine Nachzahlung auf die bisher gezahlten Vorauszahlungen verlangen ?
Vielen Dank für Eure Antworten
Ahnungsloser