Rückstellungen innerhalb Nebenkostenabrechnung

Hallo liebes Forum,

habe eine Frage bezüglich der Nebenkostenabrechnung.

Annahme : Nachzahlung wäre 1.500,-- EUR. Darin inbegriffen 1.000.–EUR Rückstellung für siehe unten.

Zu den Einzelheiten:

Angenommener Einzug des Mieters in die Neubauwohnung in 2004.Die Nebenkosten werden nun erstmalig abgerechnet für 2005 und 2006.
Hauptbetrag innerhalb der Nachzahlung ist eine Rückstellung für Regenwasser,Schmutzwasser,Strassenreinigung und Abfallgebühren, die gemäss Hinweis auf der Nebenkostenabrechnung seitens der Stadt bis heute noch nicht veranlagt wurden (Grundabgabenbescheide für 2005 und 2006 liegen noch nicht vor). Ebenso verlangt der Vermieter aufgrund der hohen Nachzahlung rückwirkend zum 01.01.2007 eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung.

Meine Fragen:

Darf der Vermieter noch nicht veranlagte, geschätzte Gebühren und Kosten innerhalb der Nebenkostenabrechnung in Rechnung stellen ?

Darf der Vermieter rückwirkend eine Nachzahlung auf die bisher gezahlten Vorauszahlungen verlangen ?

Vielen Dank für Eure Antworten

Ahnungsloser

Hallo,

Darf der Vermieter noch nicht veranlagte, geschätzte Gebühren
und Kosten innerhalb der Nebenkostenabrechnung in Rechnung
stellen ?

umlagefähig sind nur Kosten, die tatsächlich entstanden sind.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/betriebskosten/

Die Abrechnung ist spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum zu stellen.
Rechnet der Vermieter verspätet ab, kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen - es sei denn, er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten (Ausschlussfrist - § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB).

Daher könnte es sein, dass der VM in diesem Falle dann, wenn die Gemneinde diese Kosten nacherhebt, sie verspätet vom M verlangen kann.

Allerdings würde ich meinen, dass er vom M nicht verlangen kann, diese Kosten ‚vorzustrecken‘.
Es wäre also zu überlegen, was für M besser ist. Warten, bis evtl. eine saftige Nachforderung kommt, oder doch einen Teil freiwillig ‚vorstrecken‘, und dafür bei der nächsten Abrechnung eine geringere Nachzahlung zu haben.

Also entweder dem VM quasi ‚zinslosen Kredit‘ geben, oder das Geld selbst monatl. zurücklegen und selbst die Zinsen kassieren :wink:

Darf der Vermieter rückwirkend eine Nachzahlung auf die bisher

siehe oben. In diesem Fall evtl. schon. Aber das würde ich im Einzelfall prüfen lassen. Man muss ja nur bezahlen, was tatsächlich angefallen ist. Und wenn die Gemeinde Kosten nacherhebt, ist das mE nicht das Verschulden des VM.

Marion

Hallo,

sofern die Rechnung 2007 kam wäre 2005 verjährt und kann vom VM meiner Meinung nach nicht mehr eingefordert werden. Wenn die städtischen Rechnungen kommen, kann er sie für 2006 nacherheben, sofern er das in der Abrechnung ankündigt (tut er ja…). Vorrauszahlungen halte ich für unzulässig.

Hier würde sich IMHO aber mal ne Beratung beim Mieterbund lohen…

Gruß,
Micha