sind jene genannten vom zugriff anderer geschützt? (zb. Finanzamt, Gläubiger etc. pp. )
diese frage stelle ich mir derzeit beim lesen eines bwl-scriptes.
„Die Satzung einer Kapitalgesellschaft kann die Bildung weiterer Rücklagen festlegen. Damit ist
sichergestellt, dass ein Teil des Jahresüberschusses für künftige Investitionen und zur Zukunftssicherung
im Unternehmen verbleibt.“
da geht ja fein was durcheinander. Rechnungsabgrenzungsposten, Rücklagen und Rückstellungen haben nur gemeinsam, daß sie mit dem gleichen Buchstaben anfangen. Ansonsten stecken dahinter völlig verschiedene Sachverhalte.
sind jene genannten vom zugriff anderer geschützt? (zb.
Finanzamt, Gläubiger etc. pp. )
Das Finanzamt kümmert sich i.W. um Erträge und nicht um Bilanzpositionen. Gläubiger haben lediglich Zugriff auf Aktivpositionen (vulgo: Vermögen).
diese frage stelle ich mir derzeit beim lesen eines
bwl-scriptes.
Nur diese??
„Die Satzung einer Kapitalgesellschaft kann die Bildung
weiterer Rücklagen festlegen. Damit ist
sichergestellt, dass ein Teil des Jahresüberschusses für
künftige Investitionen und zur Zukunftssicherung
im Unternehmen verbleibt.“