Ich habe einen Brief vom Kreiswehrersatzamt bekommen (07.12.2009) mit dem Betreff Einberufungsplanung, Anhörung und Vorbenachrichtigung. In dem steht: „Es ist möglich dass ich Sie kurzfristig zum 01.04.2010 einberufen muss“. D.h. ich muss den Antrag auf zurückstellung spätestens nächste Woche einreichen.
Habe mich jetzt (01.02.2010) aber für die BOS angemeldet da ich jetzt mit meiner Ausbildung fertig bin.
Es ist für mich sehr wichtig dass ich auf die BOS gehen kann um mein Abi nach zu machen. Denn ich interessiere mich für die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr.
Ansonsten würde ich vom 01.04.2010-31.12.2010 meinen Wehrdienst ableisten und müssten dann ab dem 01.09.2011 die BOS besuchen. Würde mich dann für die Bundeswehr als Offizier bewerben und hätte so ein Jahr verschenkt und hätte meinen Arbeitsplatz los.
Denn ich bin jetzt übernommen worden (01.02.2010) (6 monate Probezeit) d.h. die würden mir jetzt kündigen wenn ich zum Bund muss und hätte dann ab dem 01.01.2011 nichts mehr bis ich im September die BOS besuch.
Ist dass ein Grund auf Zurückstellung?
Ich hoffe ihr versteht alles was ich geschrieben habe.
grundsätzlich wäre eine Ausbildung ein Grund für eine Zurückstellung, das kann auch eine schulische Ausbildung sein. Wichtig ist, dass sie zu einem schulischen Abschluss führt, der dir neue Berufsfelder eröffnet, was beim Abi sicher gegeben ist. Die Einberufung muss allerdings nach § 12 Abs. 4 Nr. 3 a WPflG eine besondere Härte darstellen.
Jetzt wird es ein bisschen kompliziert: Wenn du nur Offizier werden willst und du nur deshalb das Abi machen möchtest, wäre das möglicherweise keine besondere Härte. Du kannst nämlich auch Offizier werden, ohne dass du Abitur hast. Allerdings kannst du dann nicht beim Bund studieren (sogenannter Fachdienst-Offizier).
Wenn du also diese Begründung für die Zurückstellung nutzen möchtest, solltest du in jedem Fall angeben, dass du unbedingt die Offizierlaufbahn mit Studium einschlagen willst!
Du solltest dir die Zusage der BOS auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen. Das nimmst du dann mit und gehst damit zum Wehrdienstberater, er kann dich beraten, ob die Rückstellung so möglich ist und dabei unterstützen. Schließlich hat die Bw ja ein großes Interesse an motivierten Bewerbern.
Den Antrag zur Rückstellung solltest du mit dem Schreiben der BOS - notfalls unabhängig von der Beratung - unbedingt fristgerecht einreichen.
Der Betrieb in dem du Arbeitest ist verpflichtet dir die Stelle freizuhalten solange du deinen Grundwehrdienst leistest. Das ist Gesetzlich so festgelegt damit dir durch die Einberufung keine Nachteile fürs Berufsleben entstehen.
Auch aus diesem Grund kannst du dich wegen deiner Ausbildung (Abi nachholen) vom Dienst zurückstellen lassen. Hierfür brauchst du allerdings einen Nachweis (Anmeldungsbestätigung von der Schule). Das ganze solltest du so schnell wie nur möglich mit deinem zuständigen Wehrdienstberater abklären. Die Nummer findest du auf der Mitteilung die du schon hast. Lass dir, wenn möglich einen persönlichen Termin geben und alles schriftlich bestätigen. Schriftlich ist hier das Zauberwort, denn nur Papier ist beständig.
Wenn du noch weitere Fragen hast dann melde dich einfach nochmal.