Hallo alle miteinander,
ich habe da mal eine Frage und zwar:
Ich beginne Anfang März eine Weiterbildung zum Elektromaschinenbaumeister. (Bin 20 Jahre alt.)
Habe am 24.01. das Musterungsschreiben erhalten mit dem Termin für den 18.02.09.
Die Frage, die sich mir jetzt stellt, ist, wann muss ich die Rückstellung des Wehrdienstes beantragen, damit ich die Meisterausbildung jetzt durchziehen kann?
Vor der Musterung? Oder sobald der Einberufungsbescheid kommt?
Danke für Eure Hilfe
saltsnake
Zum Einen bist du verpflichtet ein neues Ausbildungsverhältnis zu melden und zum Anderen sollte es in deinem eigenen Interesse sein einen Antrag auf Rückstellung vom Wehrdienst zum frühstmöglichen Zeitpunkt zu stellen.
Gruß Andreas
Hallo,
würde mich vorab schonmal erkundigen ob es sich bei dem „Baumaschinenelektromeister“ überhaupt um eine Aus- /Weiterbildung handelt, die nach dem Wehrpflichtsgesetz (Ich glaube das ist im § 12 geregelt) einen Zurückstellungsgrund begründet, oder ob es sich um eine sog. sonstige Aus-/o. Weiterbildung handelt, die eine Zurückstellung nicht begründet.
Aber unabhängig davon stelle sollte man einen solchen Antrag auf jedenfall.
Es handelt sich um den Elektromaschinenbaumeister nicht um den BAUMASCHINENELEKTROMEISTER dies tut aber nicht zur sache
laut dem §12 Absatz 4 von 2008 handelt es sich um eine Aus-/weiterbildung im Sinne des Wehrdienst gesetzes [es war überlegt worden dieses zu ändern konnte aber nicht durgesetzt werden]