Rückstellungsbildung / Teilwert bAV

Hallo zusammen,

ich sitze hier gerade über einer bAV und grüble wegen einer Direktzusage. Konkret geht es um den Teilwert einer Pensionsverpflichtung bei Eintritt des Leistungsfalls.

Laut §6 Abs4 Einkommenssteuergesetz darf ein Teilwertsprung auf 3 Jahre verteilt werden, wenn der Barwert der zukünftigen Pensionsleistung um 25% erhöht wird.

Wie kann ich mir das in der Praxis vorstellen? Um welche Erhöhung geht es?

  1. Der Teilwert hat erst 25% der Penionsleistung erreicht,

  2. Die Differenz zwischen Teilwert und Pensionsleistung ist größer 25%

  3. Der Teilwert hat noch keine 75% erreicht.

Ich komm einfach nicht zu einem Ergebnis. Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte, gerne auch mit einer Quelle.

Danke und Grüße

Lars

Hallo Lars,

so wie ich es verstehe:
Zulässige Erhöhung der Pensionsrückstellung in 2010 ist maximal die Differenz zwischen dem Teilwert 2009 zu 2008. Übersteigt 2010 gleichzeitig díe Erhöhung die Grenze von 25% im Verhältnis zum letztjährigen Barwert, dann kann die Rückstellung gleichmässig auf 2010 - 2012 verteilt werden.

Gruß Woko