Hallo zusammen,
ich sitze hier gerade über einer bAV und grüble wegen einer Direktzusage. Konkret geht es um den Teilwert einer Pensionsverpflichtung bei Eintritt des Leistungsfalls.
Laut §6 Abs4 Einkommenssteuergesetz darf ein Teilwertsprung auf 3 Jahre verteilt werden, wenn der Barwert der zukünftigen Pensionsleistung um 25% erhöht wird.
Wie kann ich mir das in der Praxis vorstellen? Um welche Erhöhung geht es?
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Der Teilwert hat erst 25% der Penionsleistung erreicht,
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Die Differenz zwischen Teilwert und Pensionsleistung ist größer 25%
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Der Teilwert hat noch keine 75% erreicht.
Ich komm einfach nicht zu einem Ergebnis. Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte, gerne auch mit einer Quelle.
Danke und Grüße
Lars