Hi Leute,
fahre ne Yamaha TDR 125, da die verlängerung vom Heck ( Schwanz auf dem ein Rückstrahler angebracht ist) so sch… aussieht hab ich sie abmontiert. In meinem Rücklicht ist aber kein Rückstrahler integriert, darf ich ohne diesen schwanz fahren oder ist das unzulessig?
Hallo Matthias,
das sind zwei paar Schuhe.Du musst auf jedenfall einen Rückstrahler haben,egal ob im Rücklicht integriert oder einzeln z.B. auf der Schutzblechverlängerung(könnte ja mal die Rücklichtbirne defekt sein).Die Schutzblechverlängerung (oder auch sch…aussehender Schwantz)brauchst Du um einen vorgeschriebenen Maximalabstand zwischen Radnabe und Schutzblechende zu erreichen(genaues Mass weiss ich leider nicht,kann Dir aber der TÜV sagen).
Mein TÜV,bzw.DEKRA, drückt bei der Verlängerung aber immer ein Auge zu,weil die auch wissen,das ich das Dinge an der nächsten Ecke wieder abschraube(hab `ne alte Speed Triple und da siehts noch besch…ener aus).
Also Rückstrahler auf jeden Fall,Schwantz je nach Laune des Prüfers.
Keep it rolling.
Klaus
Hallo Matthias,
das sind zwei paar Schuhe.Du musst auf jedenfall einen
Rückstrahler haben,egal ob im Rücklicht integriert oder
einzeln z.B. auf der Schutzblechverlängerung(könnte ja mal die
Rücklichtbirne defekt sein).Die Schutzblechverlängerung (oder
auch sch…aussehender Schwantz)brauchst Du um einen
vorgeschriebenen Maximalabstand zwischen Radnabe und
Schutzblechende zu erreichen(genaues Mass weiss ich leider
nicht,kann Dir aber der TÜV sagen).
Der vorgeschriebene Abstand ist max. 15cm, bei belastetem Motorrad. Die Vorschrift stammt aus Zeiten, in denen der Verkehr noch hauptsächlich auf Feldwegen stattfand.
Mein TÜV,bzw.DEKRA, drückt bei der Verlängerung aber immer ein
Auge zu,weil die auch wissen,das ich das Dinge an der nächsten
Ecke wieder abschraube(hab `ne alte Speed Triple und da siehts
noch besch…ener aus).
Also Rückstrahler auf jeden Fall,Schwantz je nach Laune des
Prüfers.
Wenn ich mich richtig erinnere, wurde 1999 die StVZO geändert. Bis dahin führte die fehlende Abdeckung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und hatte eine Anzeige zur Folge. Seit der Änderung erlöscht die Betriebserlaubnis nicht mehr, sondern das Fehlen führt nur noch zu einer Mängelrüge.
Das heißt…
… ich kann den Schwanz ablassen, wenn ich mir so nen Rückstrahler an die normale abdeckung dran bastel? Oder muss ich dann auch zum Tüv abnehmen lassen oder son schmarn?
Hi Mathias,
hab mal vor Jahren bei meinem damaligen Chopper den Spritzschutz abgemacht und den Rückstrahler dann auf die Sissybar geklebt.
War ein ganz kleines Modell. Bin dann bei der TÜV-Vorführung ohne Beanstandung durchgekommen.
Bei meinem jetzigen Bike fehlt der Spritzschutz auch.
Keine Beanstandung, der Rückstrahler ist aber direkt unterm Rücklicht (orig.). Der Prüfer machte mich „nur drauf aufmerksam“.
Unterm Regendach auf dem Hof stand seine Honda, ebenfalls ohne Spritzschutz. ))
In NRW scheint es momentan wieder vermehrt Ärger wegen fehlendem Spritzschutz zu geben und die vormals angewendete Kulanz dahin…
Siehe ein Artikel im „Motorradfahrer“.
Ok, hoffe, ich konnte dir damit helfen!
Krischan
Brauche ich den schwarzen Lappen bei der 535er Virago?
Vorausgesetzt ich montiere einen Rückstrahler, sollte das Ding doch wohl überflüssig sein, oder?
Gruß,
Mathias
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
wie gesagt, ich denke, die meisten Prüfer sehen mittlerweile drüber hinweg. In Nordrhein-Westfalen würd ich es aber bei der Vorführung dranlassen und erst mit der neuen Plakette auf dem Nummernschild abmachen.
Gute Fahrt weiterhin!
Krischan