Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse

Hallo,

Ich habe folgendes Problem/Frage:

Beim Wechsel der KFZ-Versicherung von der LVM zur HUK24 ist zunächst alles glatt gelaufen. Einige Wochen später stufte die HUK24 jedoch die Schadenfreiheitsklasse von 2 auf 1/2 zurück, ohne das ein Schaden zu regulieren wäre. Begründung: Der Vorversicherer habe eine Sondereinstufung vorgenommen (was korrekt ist), die aber bei der HUK24 nicht vorgesehen sei. Nachzahlung: Fast 600 Euro.

Kann ich mich daggegen irgendwie wehren? Immerhin hätte ich den Vertrag mit der jetzt zu zahlenden Prämie nicht abgeschlossen.

Die HUK lässt überhaupt nicht mit sich reden.

Wie gehe ich am besten Vor?

Danke schon mal für die Hilfe und viele Grüße
Dominique

Kann ich mich daggegen irgendwie wehren? Immerhin hätte ich
den Vertrag mit der jetzt zu zahlenden Prämie nicht
abgeschlossen.

Ich unterstelle der Wechsel war am 01.01.07, damit dürften nun relativ sicher alle Widerspruchsfristen vorüber sein.

Wie gehe ich am besten Vor?

Aus meiner Sicht gibt es da wenig Möglichkeiten. Hier sieht man schön die Probleme bei Direktversicherern. Einem Außendienstmitarbeiter wär das Problem möglicherweise schon im Vorfeld aufgefallen.

Ja, der Wechsel war zum 1.1.07. Das Schreiben zur Rückstufung kam allerdings erst vor wenigen Wochen. Daher kann die Einspruchfrist ja wohl nicht vom 1.1. an gelten, oder?

Ich habe noch nicht ganz verstanden, warum ich mich damit abfinden muss, das nun eine weitaus höhere Prämie gezahlt werden soll, als beim ursprünglichen Vertragsschluss angegeben (und auch bereits überwiesen). Gibt es nicht die Möglichkeit erfolgreich außerordentlich zu kündigen?

Ich stimme zu, da sieht man sofort die Nachteile einer Direktversicherung. In dem Fall meines Bruders stand die Kostenfrage leider im Vordergrund…

Ich habe noch nicht ganz verstanden, warum ich mich damit
abfinden muss, das nun eine weitaus höhere Prämie gezahlt

Ganz einfach: Weil Du keinen SFR hast. Der Vorversicherer hat Dir kulanterweise eine Sondereinstufung gewährt, auf die Du keinen Anspruch hast. Wenn Du bei Vertragsabschluß nicht wußtest, dass Du keinen SFR hast, woher soll das die neue Versicherung wissen ?

(und auch bereits überwiesen). Gibt es nicht die Möglichkeit
erfolgreich außerordentlich zu kündigen?

Nein, denn im Vertrag steht mit Sicherheit, dass der Beitrag nur unter dem Vorbehalt der SFR-Bestätigung des Vorversicherers vereinbart ist.

Ich stimme zu, da sieht man sofort die Nachteile einer
Direktversicherung. In dem Fall meines Bruders stand die
Kostenfrage leider im Vordergrund…

Das ist dann ziemlich nach hinten losgegangen. Eure neue Versicherung ist absolut im Recht.

Hallo

Nein, denn im Vertrag steht mit Sicherheit, dass der Beitrag
nur unter dem Vorbehalt der SFR-Bestätigung des
Vorversicherers vereinbart ist.

nicht nur mit sicherheit, sonderen steht zu 100% da. ebenfalls im angebot. außerdem ist im versicherungsschein der vorversicherung i.d.r. die sondereinstufung erläutert und das eine weitergabe an andere vr ausgeschlossen ist. und wenns nicht im schein steht dann in den tarifbestimmungen.

wann ist denn die korrenktur bei dir eingetroffen?
wenn 2 wochen noch nicht vorbei sind, besteht noch ein widerspruchsrecht. allerdings wirst du außer bei deinem alten versicherer bei 80% aller anderen versicherer auf das gleiche problem stoßen.

mfg
snake

nicht nur mit sicherheit, sonderen steht zu 100%

grübelt

das Nordlicht

nicht nur mit sicherheit, sonderen steht zu 100%

grübelt

das Nordlicht

ich arbeite bei dem verein, deshalb weiß ich, daß es da steht und muß nicht vermuten ^^
*warnichtbösgemeint*

ich arbeite bei dem verein, deshalb weiß ich, daß es da steht
und muß nicht vermuten ^^

Wenn ich schreibe „mit Sicherheit“ ist das keine Vermutung, sondern Gewissheit !!